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Ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik

Zweck der Mitteilung ist die Straffung und Stärkung der offenen Koordinierungsmethode in den Politikbereichen Sozialschutz und Armutsbekämpfung. Die gestraffte OKM wird mehr Außenwirkung entfalten, praxisorientierter und stärker auf die überarbeitete Lissabon-Strategie ausgerichtet sein. Sie wird die Berichterstattung vereinfachen und die Möglichkeiten des Meinungsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten über die Politikgestaltung erweitern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 22. Dezember 2005 „Ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik" [KOM(2005)706 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Bewertung der OKM-Arbeiten

Vor der Ausarbeitung ihrer Vorschläge bat die Kommission die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner, die NRO und die Sozialschutzeinrichtungen, einen Fragebogen zur OKM und zu deren Methoden zu beantworten.

Die Stakeholder sehen in der OKM ein wertvolles Instrument, das sich nach ihrer Einschätzung positiv auf die Politikgestaltung auswirkt. Sie befürworten eine gezieltere Ausrichtung des Prozesses bei vereinfachter Berichterstattung.

Die Straffung soll

  • die drei Teilbereiche stärker miteinander koppeln, gleichzeitig aber zulassen, dass die spezifischen Merkmale jedes einzelnen Teilbereichs sich stärker akzentuieren; die neuen gemeinsamen Ziele dürfen einer Vertiefung in jedem der einzelnen Politikfelder nicht entgegenstehen;
  • das gegenseitige Lernen fördern und es besser in die Berichterstattung und Bewertung integrieren;
  • die Interaktion mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie und der neu ausgerichteten Strategie der nachhaltigen Entwicklung fördern;
  • die Einbeziehung der Akteure begünstigen, die bisher im betreffenden Politikbereich am weitesten fortschritten sind.

NEUE GEMEINSAME ZIELSETZUNGEN FÜR DIE GESTRAFFTE OKM

Die neuen Ziele sind auf der Basis der bestehenden Zielvorgaben von Nizza zur Eingliederung und der rentenpolitischen Ziele von Laeken zu den Renten formuliert.

Übergreifende Ziele

  • Den sozialen Zusammenhalt und die Chancengleichheit für alle fördern durch angemessene, leicht zugängliche, finanziell nachhaltige, anpassungsfähige und effiziente Sozialschutzsysteme und Prozesse der sozialen Eingliederung.
  • Eine enge Wechselwirkung mit den Lissabonner Zielen - das Wirtschaftswachstum stärken und mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen - und mit der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung bewirken.
  • Die Governance, Transparenz und Einbeziehung von Stakeholdern bei Gestaltung, Durchführung und Monitoring der Politik verbessern.

Ziele in den verschiedenen Teilbereichen

  • Die Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung entscheidend voranbringen- Die aktive soziale Eingliederung aller sicherstellen durch Förderung der Erwerbsbeteiligung und Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung der am stärksten an den Rand der Gesellschaft gedrängten Gruppen.- Alle Formen von zu Ausgrenzung führender Diskriminierung bekämpfen.- Mainstreaming der Eingliederungspolitik in allen relevanten Bereichen der öffentlichen Politik, einschließlich der Wirtschafts- und Haushaltspolitik und der Strukturfondsprogramme (vor allem ESF).
  • Eine angemessene und tragfähige Altersversorgung sicherstellen- Ein angemessenes Renteneinkommen für alle und den Zugang zu Renten gewährleisten, die es den Menschen erlauben, nach der Verrentung einen angemessenen Lebensstandard zu bewahren.- Die finanzielle Tragfähigkeit öffentlicher und privater Rentensysteme sicherstellen, vor allem durch: Verlängerung des Arbeitslebens und Förderung des aktiven Alterns, Ausgewogenheit von Beiträgen und Leistungen, Gewährleistung der Sicherheit kapitalgedeckter und privater Systeme.- Gewährleisten, dass die Rentensysteme transparent sind und dass die Menschen die zur Ruhestandsplanung erforderlichen Informationen erhalten.
  • Eine für alle zugängliche, qualitativ hochwertige und nachhaltige Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sicherstellen- Den Zugang aller zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sicherstellen und dabei gewährleisten, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu Armut und finanzieller Abhängigkeit führt.- Die Qualität der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege und eine rationelle Ressourcennutzung fördern.

VERFAHREN UND ARBEITSWEISEN ZUR STRAFFUNG DER OKM

Berichterstattung und Bewertung

Auf der Basis der neuen gemeinsamen Zielvorgaben werden nationale Strategien für Sozialschutz und soziale Eingliederung entworfen. Diese Strategien werden Folgendes beinhalten:

  • Einen allgemeinen Abschnitt mit einer Bewertung der sozialen Situation und einem globalen strategischen Ansatz zur Modernisierung des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung.
  • Drei fachspezifische Pläne zu sozialer Eingliederung, Renten und Gesundheits-versorgung. Sie sollten perspektivisch ausgerichtet sein und die prioritären nationalen Ziel darlegen, mit denen die gemeinsamen Zielvorgaben umgesetzt werden.

Die Kommission wird einen Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung ausarbeiten (von Rat und Kommission anzunehmen). Darin wird man die Fortschritte der Mitgliedstaaten und die wichtigsten Trends zusammenfassend darstellen.

Zeitplan für Berichterstattung und Bewertung

Die nationalen Strategien für Sozialschutz und soziale Eingliederung decken normalerweise einen Zeithorizont von drei Jahren ab. Zur Gleichschaltung mit dem neuen Lissabon-Terminplan sollten die ersten Berichte im September 2006 vorgelegt werden. Man wird von den Mitgliedstaaten nicht verlangen, dass sie in den dazwischenliegenden „ruhigeren", d. h. weniger Aufwand erfordernden Jahren nationale Strategien ausarbeiten. Falls sie es wünschen, können sie jedoch über etwaige neue Politikinitiativen oder über den Stand der Umsetzung berichten.

Das gegenseitige Lernen stärker fördern

Der Erfahrungsaustausch und das gegenseitige Lernen sollten künftig einen höheren Rang haben und besser in den Berichterstattungs- und Bewertungsprozess integriert sein. Die geplante PROGRESS-Haushaltslinie wird künftig ähnliche Austauschprojekte im gesamten OKM-Bereich unterstützen.

Einbeziehung von Akteuren und Governance

In der gestrafften OKM sollten Good Governance, Transparenz und Einbeziehung von Akteuren einen höheren Stellenwert bekommen:

  • Im Bereich Eingliederung die Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess fördern und die Politikkoordination zwischen Regierungssparten und -ebenen gewährleisten.
  • Im Bereich Renten die Rentensysteme leichter durchschaubar machen und den Bürgern diejenigen Informationen liefern, die sie für ihre Ruhestandsplanung brauchen.
  • Im Bereich Gesundheitsversorgung eine gute Politikkoordination zwischen einzelnen Systemkomponenten etablieren und für eine gründliche Information der Bürger sorgen.

Die Außenwirkung steigern

Eine größere Außenwirkung der OKM könnte die Debatten über dieses Thema in den Mitgliedstaaten positiv beeinflussen. Der ruhigere Rhythmus der Berichterstattung und Bewertung könnte dazu genutzt werden, besser über die OKM zu informieren durch Abhaltung von für alle Akteure offenen nationalen Seminaren.

Kontext

Die Politikbereiche Sozialschutz und soziale Integration sind nicht Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Deshalb wird in der Union in diesen Bereichen seit der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 die offene Koordinierungsmethode (OKM) praktiziert. Diese Methode erlaubt es, in den folgenden drei Einzelbereichen gemeinsame Ziele festzulegen und Good Practice zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen: soziale Eingliederung (seit 2000), Renten und Rentensysteme (seit 2001), künftige Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege (seit 2004). Konkret besteht die OMK aus folgenden Einzelschritten: Vorgabe allgemeiner gemeinsamer Ziele; Ausarbeitung von Aktionsplänen und nationalen Berichten, in denen die Mitgliedstaaten darlegen, mit welchen politischen Maßnahmen sie die gemeinsamen Ziel realisieren wollen; Bewertung dieser Pläne und Strategien in gemeinsamen Berichten von Kommission und Rat.

Zur besseren Koordination in Bezug auf die sozialen Prozesse und deren Einpassung in die Lissabon-Strategie (insbesondere in die grundlegende Ausrichtung der Wirtschaftspolitik und der europäischen Beschäftigungsstrategie) wurde bereits 2003 beschlossen, die OKM zu straffen (siehe Mitteilung der Kommission vom Mai 2003 über die Straffung der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz).

In der logischen Weiterführung der Bemühungen um Straffung werden in der vorliegenden Mitteilung neue gemeinsame Ziele für die drei Teilbereiche der OKM und die Anwendung neuer Verfahren ab 2006 vorgeschlagen. Die gestraffte OKM ist mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie gleichzuschalten und muss in einer engen Wechselwirkung mit dieser Strategie stehen: Sie wird als Input in die Wachstums- und Beschäftigungsziele eingehen, während andererseits die sich aus Lissabon ableitenden Programme zur Realisierung der Ziele im Bereich sozialer Zusammenhalt beitragen werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 20. April 2004 - Modernisierung des Sozialschutzes für die Entwicklung einer hochwertigen, zugänglichen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege: Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien durch die „offene Koordinierungsmethode" [KOM/2004/0304 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2003 - Stärkung der sozialen Dimension der Lissabonner Strategie: Straffung der offenen Koordinierung im Bereich Sozialschutz [ KOM(2003) 261 endgültig - Amtsblatt L 314 vom 13.10.2004].

Mitteilung der Kommission - Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise [KOM(2001) 362 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 19.01.2006

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