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Sie kodifiziert die EU-Vorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) und zur Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen und hebt die Richtlinie 87/18/EWG auf.
Sie ist am in Kraft getreten. Richtlinie 2004/10/EG kodifiziert Richtlinie 87/18/EWG und ersetzt diese und ihre nachfolgenden Änderungen. Die ursprüngliche Richtlinie 87/18/EWG musste in den EU-Ländern bis zum in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2004/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und zur Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen (kodifizierte Fassung) (ABl. L 50 vom , S. 44-59)
Die nachfolgenden Änderungen der Richtlinie 2004/10/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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