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Flexibilität der SWP-Regeln: stärkere Verknüpfung von Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvoller Fiskalpolitik

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2015) 12 final) – Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Diese Mitteilung soll Orientierungshilfen bieten, wie die Flexibilität im Rahmen der bestehenden Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) bestmöglich genutzt werden können.
  • Dies soll zu einer stärkeren Verknüpfung von Strukturreformen, Investitionen und verantwortungsvoller Fiskalpolitik führen und so die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in der Europäischen Union (EU) fördern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Diese Orientierungshilfen verfolgen 3 Hauptziele:
  • Die Flexibilität ist davon abhängig, ob ein EU-Land der präventiven Komponente des Pakts unterliegt (d. h., der Defizit-Referenzwert des Landes überschreitet nicht 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der öffentliche Schuldenstand liegt unter 60 % des BIP oder fällt hinreichend) oder ob gegen das betroffene Land ein Defizitverfahren im Rahmen der korrektiven Komponente des SWP eingeleitet wurde, das mit strengeren Auflagen verbunden ist.

Präzisierungen in Bezug auf Strukturreformen

  • Die Kommission erläutert, dass sie den Auswirkungen von Strukturreformen Rechnung tragen kann, sofern diese
    • einen größeren Umfang haben;
    • nachprüfbare, langfristige positive Auswirkungen auf den Haushalt haben, unter anderem durch eine Steigerung des nachhaltigen Potenzialwachstums; und
    • vollständig umgesetzt werden.
  • Für Reformmaßnahmen, die diese Voraussetzungen von vornherein erfüllen sollen, wird von den EU-Ländern erwartet, dass sie einen Reformplan mit genauen Informationen sowie realistischen Zeitplänen vorlegen.
  • Die Kommission bewertet die Reformen, bevor sie dem Rat mögliche vorübergehende Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel bzw. vom vereinbarten Konsolidierungspfad zu seiner Erreichung empfiehlt.
    • Für Länder, gegen die kein Defizitverfahren eingeleitet wird (präventive Komponente), kann eine Abweichung von nicht mehr als 0,5 % des BIP zugelassen werden, sofern diese Abweichung innerhalb von vier Jahren ab Aktivierung der Strukturreformklausel behoben werden kann.
    • Die Kommission kann Ländern, gegen die ein Defizitverfahren eingeleitet wurde (korrektive Komponente), mehr Zeit gewähren, um ihren Defizit-Referenzwert wieder auf maximal 3 % des BIP zu bringen, sofern die Reformen durchgeführt werden und die Länder ausreichende Anstrengungen unternommen haben, um ihr übermäßiges Defizit zu korrigieren.

Präzisierungen in Bezug auf Investitionen

Die Kommission gibt Folgendes an:

  • Die Beiträge der EU-Länder zum EFSI werden bei der Festlegung der Konsolidierung im Rahmen der präventiven oder der korrektiven Komponente des SWP nicht gezählt, da einmalige Maßnahmen von den spezifischen Zielen ausgeschlossen sind. Überschreitet der Defizit-Referenzwert eines Landes 3 % des BIP, leitet die Kommission kein Defizitverfahren ein, falls die Nichteinhaltung des Referenzwerts auf diesen Beitrag zurückzuführen ist und die Überschreitung geringfügig und voraussichtlich vorübergehender Natur ist.
  • Länder, gegen die kein Defizitverfahren eingeleitet wurde, können vorübergehend von ihrem mittelfristigen Haushaltsziel bzw. dem Konsolidierungspfad zu seiner Erreichung abweichen, insbesondere in Fällen eines negativen BIP-Wachstums oder einer erheblichen negativen Produktionslücke, wenn sie direkt in von der EU kofinanzierte Projekte in den Bereichen Struktur- und Kohäsionspolitik (einschließlich Projekte, die über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen kofinanziert werden), Transeuropäische Netze und Fazilität „Connecting Europe“ sowie in vom EFSI kofinanzierte Projekten investieren.

Präzisierung in Bezug auf die Konjunkturlage

Die Kommission wird für die Festlegung der erforderlichen Anpassung eine Matrix verwenden, um der konjunkturellen Lage der einzelnen EU-Länder, die der präventiven Komponente des Pakts unterliegen, besser Rechnung tragen zu können. Dies bedeutet, dass in wirtschaftlich besseren Zeiten stärkere Konsolidierungsanstrengungen von diesen Ländern verlangt werden.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität (COM(2015) 12 final) vom 13.1.2015)

Letzte Aktualisierung: 30.03.2017

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