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Sie legt die Hauptprioritäten fest, um die physische und digitale Sicherheit der Europäischen Union (EU) und ihrer Bürger in den nächsten fünf Jahren zu gewährleisten.
Sie konzentriert sich auf Prioritäten und Maßnahmen, bei denen die EU einen Mehrwert schaffen kann, um die EU-Länder bei der Förderung der Sicherheit für alle in Europa lebenden Menschen zu fördern.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Sicherheit ist ein Thema, das alle Lebensbereiche durchdringt. Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, einen ganzheitlichen Sicherheitsansatz zu verfolgen. Diese Mitteilung bietet einen allgemeinen Rahmen zur Unterstützung der nationalen Politik durch Antizipation und Bewältigung sich entwickelnder Bedrohungen, sei es online/offline, digital/physisch oder intern/extern.
Die Strategie enthält vier strategische Prioritäten auf EU-Ebene.
Gewährleistung eines zukunftsfähigen Sicherheitsumfelds für Einzelpersonen
Kritische Infrastrukturen1, die wir in unserem täglichen Leben einsetzen, müssen sicher und belastbar sein, und die Technologien, auf die wir angewiesen sind, müssen vor immer ausgefeilteren Cyberangriffen innerhalb oder außerhalb der EU geschützt werden.
Stärkung der operativen Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors;
Ausarbeitung einer EU-Cybersicherheitsstrategie und Bildung einer gemeinsamen Cyber-Stelle;
Förderung einer stärkeren Zusammenarbeit beim Schutz des öffentlichen Raums und dem Austausch bewährter Verfahren für den Missbrauch von Drohnen.
Umgang mit sich wandelnden Bedrohungen
Diese Priorität umfasst Aspekte wie Cyberkriminalität (z. B. Identitätsdiebstahl oder Diebstahl von Geschäftsdaten), illegale Online-Inhalte (sexueller Kindesmissbrauch oder Anstiftung zu Hass oder Terrorismus) und hybride Bedrohungen (Kombinationen aus konventionellen/unkonventionellen und militärischen/nichtmilitärischen Aktivitäten).
Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus und organisierter Kriminalität
Die Strategie zeigt auf, wie Terrorismus und Radikalismus Leben kosten und die Gesellschaft destabilisieren, und dass das organisierte Verbrechen für wirtschaftliche Verluste zwischen 218 Milliarden und 282 Milliarden Euro pro Jahr verantwortlich ist.
Zu den getroffenen Maßnahmen gehören
die Entwicklung einer Agenda zur Bekämpfung des Terrorismus und stärkere Initiativen zur Bekämpfung der Radikalisierung;
eine intensivere Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen;
Überarbeitung der Rechtsvorschriften über die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten (Verordnung (EU) 2018/1805 – siehe Zusammenfassung), über Vermögensabschöpfungsstellen (Beschluss 2007/845/JI – siehe Zusammenfassung) und über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Richtlinie 2008/99/EG – siehe Zusammenfassung).
Entwicklung einer stärkeren europäischen Sicherheitsgemeinschaft
Eine gemeinsame Priorität für EU-Regierungen, Strafverfolgungsbehörden, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen ist die Bekämpfung der Kriminalität und die Förderung der Gerechtigkeit durch engere Zusammenarbeit und Informationsaustausch. Dies bedeutet, sicherzustellen, dass die Außengrenzen der EU stark sind, um die Sicherheit der Öffentlichkeit und des reisefreien Schengen-Raums zu gewährleisten. Es bedeutet auch, in Sicherheitsforschung und Innovation in neue Technologien und Techniken zu investieren, um Bedrohungen entgegenzuwirken und diese zu antizipieren, sowie in Fähigkeiten und Sensibilisierung, damit Unternehmen, Verwaltungen und Einzelpersonen besser vorbereitet sind.
Zu den Maßnahmen, die zur Entwicklung einer stärkeren europäischen Sicherheitsgemeinschaft ergriffen werden könnten, gehören
ein möglicher EU-„Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit“ und polizeiliche Zusammenarbeit in der Krise;
wird dem Europäischen Parlament und dem Rat, die die Prioritäten der Strategie bereits gebilligt haben, sowie den Interessengruppen regelmäßig über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten.
HINTERGRUND
Die erste politische Reaktion der EU auf die Zunahme der Sicherheitsbedrohungen erfolgte mit der Europäischen Sicherheitsagenda 2015-2020 der Kommission (siehe Zusammenfassung). Diese wurde nach den Anschlägen auf Charlie Hebdo im Januar 2015 in Paris erstellt.
Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission ein Arbeitsdokument zur Umsetzung der Rechtsvorschriften für innere Angelegenheiten im Bereich der inneren Sicherheit für den Zeitraum 2017-2020.
Kritische Infrastruktur: Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung für wichtige gesellschaftliche Funktionen, die Gesundheit, die Sicherheit, das wirtschaftliche und das soziale Wohlergehen; ihre Störung oder Zerstörung hat erhebliche Auswirkungen.
HAUPTDOKUMENT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (COM(2020) 605 final vom )
VERBUNDENE DOKUMENTE
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Agenda zur Drogenbekämpfung und Aktionsplan für den Zeitraum 2021-2025 (COM(2020) 606 final vom )
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (COM(2020) 607 final vom )
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) (COM(2020) 608 final vom )
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Umsetzung der Rechtsvorschriften für innere Angelegenheiten im Bereich der inneren Sicherheit – 2017-2020 (SWD(2020) 135 final vom )
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Sichere 5G-Einführung in der EU – Umsetzung des EU-Instrumentariums (COM(2020) 50 final vom )
Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79I vom , S. 1-14)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/452 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (ABl. L 303 vom , S. 1-38)
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen (JOIN(2017) 450 vom )
Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom , S. 1-30)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion (COM(2016) 230 final vom )
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen – eine Antwort der Europäischen Union (JOIN(2016) 18 final vom )
Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015-2020) vom
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Europäische Sicherheitsagenda (COM(2015) 185 final vom )
Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335 vom , S. 1-14)
Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom , S. 75-82)
Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom , S. 28-37)
Beschluss 2007/845/JI des Rates vom über die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus Straftaten oder anderen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit Straftaten (ABl. L 332 vom , S. 103-105)
Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln (ABl. L 261 vom , S. 24-27)