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Abkommen zwischen der EU und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Beziehungen der EU zur Republik Moldau
Die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau beruhen auf einem Assoziierungsabkommen (siehe Zusammenfassung) zwischen den beiden Parteien.
Geltungsbereich
Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehrsunternehmer sind berechtigt, folgende Beförderungen von Gütern auf der Straße ohne zusätzliche Genehmigungen durchzuführen:
Aufsicht
Das Abkommen ist am 21. August 2023 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (ABl. L 181 vom 7.7.2022, S. 4-10).
Beschluss (EU) 2022/1165 des Rates vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (ABl. L 181 vom 7.7.2022, S. 1-3).
Beschluss (EU) 2022/2417 des Rates vom 5. Dezember 2022 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (ABl. L 318 vom 12.12.2022, S. 1-3).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (EU) 2022/2417 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Information über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (ABl. L 226 vom 14.9.2023, S. 1).
Beschluss Nr. 2/2022 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschusses vom 15. Dezember 2022 über die Verlängerung des Abkommens [2023/604] (ABl. L 79 vom 17.3.2023, S. 185-186).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Aktionsplan für Solidaritätskorridore zwischen der EU und Ukraine zur Erleichterung der Agrarexporte der Ukraine und ihres bilateralen Handels mit der EU (COM(2022) 217 final vom 12.5.2022).
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4-738).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 29.09.2023