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Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über die gegenseitige Anerkennung
Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (mutual recognition agreement, MRA)1 zielt darauf ab, den Warenhandel zwischen der EU und Australien zu fördern, indem technische Hindernisse entfernt werden.
Im Rahmen des bilateralen Abkommens, das die EU-Länder am abgeschlossen haben, akzeptieren die EU und Australien die Ergebnisse der Konformitätsbewertungen2, die sie jeweils für spezifische gewerbliche Produkte durchgeführt haben.
Durch den Beschluss wird das MRA mit Australien im Namen der EU verabschiedet.
Das Abkommen erstreckt sich auf folgende Bereiche:
Das Abkommen
Es ist am in Kraft getreten.
In ihrer Entschließung vom einigten sich die EU-Regierungen auf die Grundsätze der MRA. Am bevollmächtigten sie die Europäische Kommission, im Namen der EU mit bestimmten Ländern außerhalb der EU Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zu verhandeln.
Weiterführende Informationen:
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung, der Bescheinigungen und der Kennzeichnungen (ABl. L 229 vom , S. 3-60)
Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss 98/508/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung, der Bescheinigungen und der Kennzeichnungen (ABl. L 229 vom , S. 1-2)
Siehe konsolidierte Fassung.
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