This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Die ATEX-Richtlinie legt einheitliche, für die gesamte Europäische Union (EU) geltende Vorschriften für den Verkauf und die Inbetriebnahme von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen fest. Ihr Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass Produkte bestimmte Anforderungen erfüllen, damit ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern, und gegebenenfalls beim Schutz von Haus- und Nutztieren und Gütern gewährleistet wird.
Sie gilt für eine ganze Reihe von Produkten, darunter auf festen Offshore-Öl- und Erdgas-Förderplattformen verwendete Ausrüstungen, petrochemische Anlagen, Minen, Müllereibetriebe (durch die Luft getragene Mehlpartikel sind hochentzündlich) und sonstige Bereiche, in denen ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegen könnte.
Die Richtlinie definiert die Aufgaben der Hersteller, Einführer und Händler im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
Die Richtlinie legt ferner die Schritte der nationalen Behörden fest, die für die Überwachung der Sicherheit zuständig sind, um die Einfuhr gefährlicher Produkte aus Nicht-EU-Ländern zu erkennen und zu verhindern.
Durchführungsrechtsakte
Die Europäische Kommission ist befugt, Durchführungsrechtsakte zu erlassen.
Die Durchführungsbeschlüsse über die Veröffentlichung der Liste der harmonisierten Normen für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen werden regelmäßig veröffentlicht und aktualisiert.
Aufhebung
Sie hat die Richtlinie 94/9/EG mit Wirkung vom 20. April 2016 geändert und aufgehoben.
Die Richtlinie musste bis 19. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorschriften finden seit dem 20. April 2016 Anwendung.
Die Richtlinie aktualisiert die EU-Vorschriften für den Verkauf von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie ist Teil der Entscheidung zur Modernisierung des EU-Rechts in einer Vielzahl von Industriebranchen, um die Vorschriften zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und klarere und einheitlichere Vorschriften zu schaffen.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 309-356).
Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Fünfzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 23 vom 28.1.2000, S. 57-64).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 1999/92/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 28.10.2022