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Delegierte Verordnung (EU) 2019/856 in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds
Der mit der Richtlinie 2003/87/EG eingeführte Innovationsfonds wurde zur Unterstützung innovativer Initiativen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS)1, des Eckpfeilers der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels durch Verringerung der Treibhausgasemissionen (THG), ins Leben gerufen. In dieser Verordnung werden detaillierte Vorschriften über die Funktionsweise des Fonds dargelegt.
Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen für den Innovationsfonds, darunter
Der Fonds bietet finanzielle Unterstützung für Projekte zur Demonstration hochinnovativer Technologien, Verfahren oder Produkte, die bei gleichzeitiger Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aufweisen.
Die Unterstützung erfolgt durch Finanzhilfen oder die Kombination von EU-Finanzhilfen mit Finanzinstrumenten im Rahmen des einheitlichen Investitionsförderungsinstruments der EU (InvestEU), das den aktuellen Europäischen Fonds für strategische Investitionen für den Zeitraum 2021-2027 ersetzt. Die Finanzierung kann auch eine der anderen in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 (die „Haushaltsordnung“) dargelegten Formen annehmen, besonders Preisgelder und Auftragsvergabe.
Antragsteller können finanzielle Unterstützung für förderfähige Projekte infolge einer Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen nach Anhörung der EU-Länder beantragen. Bei der Auswahl der Projekte werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Die Kommission ist mit der unmittelbaren Durchführung des Fonds betraut, außer wenn Aufgaben an Durchführungsstellen übertragen wurden. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Unterstützung werden die EU-Länder zu vorausgewählten Projekten konsultiert.
Einrichtungen, die Hilfe erhalten, geben auf ihren Websites Informationen zu den gemäß dieser Verordnung unterstützten Projekten einschließlich eines ausdrücklichen Verweises auf die aus dem Innovationsfonds erhaltene Unterstützung an und stellen sicher, dass verschiedene Zielgruppen, darunter Medien und Öffentlichkeit, kohärent, wirksam und gezielt über die aus dem Innovationsfonds erhaltene Unterstützung informiert werden.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Delegierte Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission vom zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds (ABl. L 140 vom , S. 6-17)
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