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Mit Verordnung (EU) 2024/1781 sollen die Kreislauffähigkeit1, die Gesamtenergieeffizienz und andere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten verbessert werden, die auf dem Markt der Europäischen Union (EU) in Verkehr gebracht werden.
Mit der Verordnung wird auch ein digitaler Produktpass eingeführt, also ein digitaler Ausweis für Produkte, Bauteile und Werkstoffe.
Im Rahmen der Verordnung können verbindliche Mindestanforderungen gesetzt werden, die öffentliche Behörden in der EU bei der Beschaffung von Produkten einhalten müssen, für die Kriterien für eine umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge gelten.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten. Ab dem können weitere produktspezifische Maßnahmen erlassen werden.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L, 2024/1781 vom ).
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