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Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch große Unternehmen und Gruppen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/95/EU über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie verlangt von bestimmten großen Unternehmen die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, um den Investoren und anderen Interessenträgern ein umfassenderes Bild des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu vermitteln.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie gilt für bestimmte große Unternehmen und Gruppen mit mehr als 500 Mitarbeitern.

Informationen

Diese Unternehmen sind verpflichtet, einen Überblick über ihr Geschäftsmodell, ihre Konzepte, Ergebnisse, wesentlichen Risiken und Leistungsindikatoren zu vermitteln. Dazu gehören

  • Umweltbelange,
  • Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
  • Achtung der Menschenrechte,
  • Belange der Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Verfolgen Unternehmen in Bezug auf einen dieser Belange kein Konzept, sollte die nichtfinanzielle Erklärung eine Erläuterung enthalten, warum dies nicht der Fall ist. Die Unternehmen berichten zudem über ihr Konzept für die Diversität ihres Vorstands.

Leitlinien

Unternehmen legen diese Informationen in der Regel in ihrem Jahresbericht offen, einige EU-Länder haben jedoch entschieden, den Unternehmen zu erlauben, diese Informationen in einem gesonderten Bericht zu veröffentlichen, falls sie dies wünschen. Bei der Erstellung ihrer Erklärungen können die Unternehmen nationale, europäische oder internationale Orientierungshilfen wie zum Beispiel den Global Compact der Vereinten Nationen nutzen.

Die Europäische Kommission verfasste im Jahr 2017 unverbindliche Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen. Im Jahr 2019 erarbeitet sie zusätzliche Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über das Klima.

Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind nicht verpflichtet, eine Erklärung vorzulegen, wenn die Informationen im Bericht ihres Mutterunternehmens (d. h. des Unternehmens, welches das Management und den Geschäftsbetrieb des Tochterunternehmens steuert) enthalten sind.

WANN TRITT DIESE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen mussten im Einklang mit der Richtlinie erstmals im Jahr 2018 über das Geschäftsjahr 2017 Bericht erstatten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (ABl. L 330 vom , S. 1-9)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/95/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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