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Fehlerhafte Produkte – Haftung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 aktualisiert die Produkthaftungsvorschriften der Europäischen Union (EU), um neuen Technologien Rechnung zu tragen und einen besseren Schutz für Opfer sowie mehr Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.

Die Richtlinie gewährleistet, dass eine Person, die einen Schaden erlitten hat, Schadenersatz geltend machen kann, indem sie den Fehler und den Kausalzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden nachweist, unabhängig davon, ob der Hersteller schuldhaft gehandelt hat oder nicht.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die neue Richtlinie passt die bestehenden Haftungsvorschriften an die folgenden Bereiche an.

  • Die digitale Wirtschaft. Die Definition des Begriffs „Produkt“ wurde präzisiert, sodass sie nun auch Software einschließlich Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) umfasst:
    • Alle Arten von Software, einschließlich Anwendungen und KI-Systeme, fallen unter die neue Richtlinie.
    • Der Hersteller haftet für Fehler, die nach unter seiner Kontrolle durchgeführten Software-Updates und -Upgrades auftreten können.
    • Der Hersteller haftet für Fehler, die durch das kontinuierliche Lernen des KI-Systems auftreten können, wenn das KI-System unter der Kontrolle des Herstellers bleibt.
    • Digitale Dienste, die für die Funktion des Produkts erforderlich sind und unter der Kontrolle des Herstellers in das Produkt integriert wurden, fallen unter die Richtlinie.
  • Globale Wertschöpfungsketten. Die Richtlinie stellt sicher, dass es in der EU immer eine haftbare Person gibt, gegen die das Opfer Schadenersatz geltend machen kann, wenn ein Hersteller außerhalb der EU ansässig ist:
    • Importeure und Bevollmächtigte können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurden.
    • Wenn es keinen Importeur oder Bevollmächtigten gibt, können Fulfilment-Dienstleister für das fehlerhafte Produkt haftbar gemacht werden.
    • Online-Plattformen, die als Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter, Fulfilment-Dienstleister oder Lieferant auftreten, können wie jeder andere Wirtschaftsakteur für ein auf ihrer Plattform verkauftes fehlerhaftes Produkt haftbar gemacht werden.
    • Online-Plattformen, die lediglich eine Vermittlerrolle für das fehlerhafte Produkt spielen, können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch haftbar gemacht werden.
  • Die Kreislaufwirtschaft. Ein Unternehmen oder eine Person, die ein Produkt außerhalb der Kontrolle des ursprünglichen Herstellers wesentlich verändert, wird zum Hersteller des Produkts und kann für etwaige Fehler haftbar gemacht werden.

Die Richtlinie umfasst außerdem die folgenden wesentlichen Elemente.

  • Fehlerhaftigkeit. Ein Produkt wird als fehlerhaft betrachtet, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man zu erwarten berechtigt ist oder die nach EU-Recht oder nationalem Recht vorgeschrieben ist. Eine Bewertung der Fehlerhaftigkeit würde unter anderem folgende Umstände umfassen:
    • die Aufmachung und die Merkmale des Produkts, einschließlich seiner Kennzeichnung;
    • die Auswirkungen der Fähigkeit des Produkts, weiter zu lernen oder neue Funktionen zu erwerben, auf das Produkt;
    • er vernünftigerweise vorhersehbaren Auswirkungen anderer Produkte auf das Produkt, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie zusammen mit dem Produkt verwendet werden.
  • Schaden. Das Recht auf Schadenersatz besteht, wenn durch das fehlerhafte Produkt einer der folgenden Schäden verursacht wurde:
    • Tod oder Körperverletzung, einschließlich medizinisch anerkannter Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit;
    • Sachschäden;
    • Vernichtung oder Beschädigung von Daten, die nicht für berufliche Zwecke verwendet werden.
  • Zugang zu Beweismitteln. Die Richtlinie legt fest, dass beide Parteien das Recht haben, Zugang zu den Beweismitteln zu beantragen, die zur Untermauerung ihrer Ansprüche erforderlich sind.
  • Haftung und Schadensersatzansprüche.
    • Jede Person, die durch ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden erlitten hat, kann vor einem nationalen Gericht Klage erheben.
    • Unternehmen haften für ihre fehlerhaften Produkte für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen des Produkts.
    • Die 10-jährige Verjährungsfrist verlängert sich auf 25 Jahre, wenn die Personenschäden erst nach und nach auftreten (latente Gesundheitsschäden).
    • Die Opfer haben drei Jahre Zeit, um vor einem nationalen Gericht eine Entschädigungsklage zu erheben.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden. Sie gilt für Produkte, die ab dem in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für Produkte, die vor diesem Datum in der EU in Verkehr gebracht wurden, gelten weiterhin die Vorschriften der Richtlinie 85/374/EWG.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates (ABl. L, 2024/2853, ).

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