Este documento es un extracto de la web EUR-Lex
Abkommen zwischen der EU und Japan über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
Es gibt zwei Arten von Amtshilfe zwischen Behörden, um bei Zuwiderhandlung gegen das Zollrecht eingreifen zu können:
Das Abkommen ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 2008/202/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (ABl. L 62 vom , S. 23)
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (ABl. L 62 vom , S. 24-29)
Letzte Aktualisierung