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Kreatives Europa

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/818 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Ziele des Programms Kreatives Europa lauten:

  • Wahrung, Entwicklung und Förderung der europäischen kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des europäischen Kultur- und Spracherbes;
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die spezifischen Programmziele lauten:

  • Förderung der künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union (EU), um die Schaffung europäischer Werke zu unterstützen und die wirtschaftliche, soziale und externe Dimension des europäischen Kultur- und Kreativsektors sowie die Innovation und Mobilität in diesem Sektor zu stärken;
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Skalierbarkeit, der Zusammenarbeit, der Innovation und der Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität im europäischen audiovisuellen Sektor;
  • Förderung der politischen Zusammenarbeit und innovativer Maßnahmen zur Unterstützung aller Aktionsbereiche des Programms sowie Förderung einer vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft und der Medienkompetenz und somit der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, des interkulturellen Dialogs und der sozialen Inklusion.

Aktionsbereiche

Das Programm umfasst drei Aktionsbereiche mit jeweils festgelegten Prioritäten:

  • Einen Aktionsbereich Kultur für den europäischen Kultur- und Kreativsektor mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors – zu seinen Prioritäten zählt die Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und der grenzüberschreitenden Dimension der Schaffung, Verbreitung und Bekanntmachung europäischer Werke;
  • Einen Aktionsbereich MEDIA für den audiovisuellen Sektor – zu seinen Prioritäten zählt die Anregung von grenzüberschreitender Zusammenarbeit, Mobilität und Innovation bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke;
  • Einen sektorübergreifenden Aktionsbereich für Maßnahmen auf allen Gebieten des Kultur- und Kreativsektors – zu seinen Prioritäten zählt die Unterstützung der sektor- und länderübergreifenden politischen Zusammenarbeit bei der Förderung der Rolle der Kultur bei der sozialen Inklusion und der künstlerischen Freiheit sowie für Qualitätsjournalismus und für Medienkompetenz.

Mittelausstattung

  • Das Programm läuft vom bis zum . Die Programmlaufzeit entspricht somit der Laufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens.
  • Es verfügt über eine Mittelzuweisung von 1,842 Milliarden EUR zu jeweiligen Preisen und eine zusätzliche Mittelzuweisung von 600 Millionen EUR zu Preisen von 2018.
  • Mindestens 33 % dieser Mittelzuweisung sind dem Aktionsbereich Kultur, mindestens 58 % dem Aktionsbereich MEDIA und bis zu 9 % dem sektorübergreifenden Aktionsbereich vorbehalten.
  • Die Verordnung enthält die Formen der verfügbaren EU-Finanzierung und die Vorschriften für die Gewährung einer solchen Finanzierung.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 (ABl. L 189 vom , S. 34-60)

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