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Arbeitsprogramm und Anzeiger
Im Jahr 2003 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Aktionsplan unterbreitet, mit dem die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wirkungsvoller, einheitlicher und gerechter gestaltet werden soll. Bei diesem Plan stehen drei Bereiche im Mittelpunkt: Erstens die bessere Zusammenarbeit und Koordinierung der Mitgliedstaaten untereinander sowie mit der Kommission und dem Fischereisektor. Zweitens eine verbesserte Transparenz, in erster Linie durch Veröffentlichung eines Anzeigers, der Auskunft darüber gibt, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der GFP die Vorgaben erreicht haben. Drittens Maßnahmen zur Rationalisierung der der Kommission zur Einhaltung der Vorschriften der GFP zur Verfügung stehenden Mittel.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 11. Juni 2003 - Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik „Effektive Umsetzung: Arbeitsprogramm und Anzeiger" [KOM(2003) 344 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Vor der Darstellung ihres Aktionsplans zieht die Kommission eine Bilanz dessen, inwieweit die Vorschriften der GFP eingehalten werden. Diese Ergebniskontrolle zeigt die von den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte. Anschauliche Beispiele hierfür sind die Einführung von VMS, die unmittelbarere Beteiligung des Sektors an der GFP, die Fortschritte im Bereich der eingesetzten Kontrollmittel und die Einführung umfassender Kontrollsysteme durch einige Mitgliedstaaten.
Mängel bei der Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)
Gewisse Mängel sind nach wie vor festzustellen. Diese sind vor allem auf folgende Faktoren zurückzuführen:
Dadurch, dass der Fischfang nicht eingestellt wird, wenn die Fangquoten ausgeschöpft sind, kommt es bei den betroffenen Beständen ganzjährig zu einer weit über dem zulässigen Niveau liegenden fischereilichen Sterblichkeit. Dies erläutert, warum die Sterblichkeit bestimmter Bestände (Kabeljau, Seehecht usw.) nicht proportional zu diesen Beschränkungen zurückgegangen ist. Hinzu kommen Schwächen bei der Kontrolle und Überwachung durch die Mitgliedstaaten sowie unzureichende Datenerhebungen, bei denen noch Verbesserungen erforderlich sind.
Aktionsplan
Um diese Mängel zu beheben, schlägt die Kommission einen Aktionsplan vor, mit dem eine wirksamere, einheitlichere und gerechtere Anwendung der Bestimmungen der GFP durch sämtliche Mitgliedstaaten erreicht werden soll. Dieser Plan konzentriert sich auf drei Bereiche.
ERSTER BEREICH
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten untereinander
Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten innerhalb des Verwaltungsausschusses für Fischerei und Aquakultur sowie in der Sachverständigengruppe „Fischereiüberwachung" muss verstärkt werden. Insbesondere müssen dabei die für die Fischereiflotte geltenden Bestimmungen überprüft und die in den Prüf- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten festgestellten Mängel angegangen werden. Diese Rahmen bieten gleichzeitig die Voraussetzung für die Begleitung der Umsetzung der gemeinsamen Prüfprogramme. Die Kommission übernimmt die Koordinierung ihrer Tätigkeiten mit denen der Mitgliedstaaten.
Zusammenarbeit mit dem Fischereisektor
Der Plan sieht darüber hinaus die Unterstützung des Fischereisektors vor. Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Sektors ist von der Erhaltung gesunder Fischbestände und von Vorschriften abhängig, deren Einhaltung gewährleistet werden muss. Die Fischer zögern jedoch bei der Anwendung dieser Vorschriften, da sie unlauteren Wettbewerb anderer Wirtschaftsteilnehmer befürchten, die diese Vorschriften ihrerseits nicht einhalten. Daher muss nicht nur die Gleichbehandlung aller hinsichtlich der Kontrollen gewährleistet, sondern auch die Fischereiwirtschaft darüber unterrichtet werden, inwieweit die Einhaltung der Vorschriften erreicht ist.
In diesem Kontext gelten der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) und die regionalen Beratungsgremien als benannte Gremien. Sie tragen dazu bei, dass die GFP im Fischereisektor besser verständlich gemacht werden kann, holen die Stellungnahmen des Fischereisektors zu den Entwürfen von Gesetzesvorhaben ein, legen Anzeiger (siehe unten) vor und prüfen Beschwerden des Sektors über unlauteren Wettbewerb infolge ungleicher Anwendung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten.
ZWEITER BEREICH
Anzeiger
Zur Verbesserung der Transparenz wurde von der Kommission ein Anzeiger erstellt, der jährlich vorgelegt wird. Dieser Anzeiger in Tabellenform - der im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird - ermöglicht einen Vergleich, wie die Mitgliedstaaten die ihnen obliegenden Pflichten nach der GFP einhalten, vor allem in folgenden Bereichen:
Darüber hinaus gibt der Anzeiger einen Überblick über die von der Kommission eingeleiteten Verstoßverfahren sowie über Anzahl und Gegenstand der Kontrollbesuche der Fischereiinspektoren der Kommission.
DRITTER BEREICH
Prioritäten
Es wird vorgeschlagen, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten gleichlautende Prioritäten hinsichtlich der Prüfungen und Kontrollen vereinbaren. An erster Stelle stehen die Fischbestände, bei denen in bestimmten ICES-Gebieten EN die biologischen Untergrenzen bereits unterschritten sind. Für diese Bestände werden Bestandserholungspläne erstellt, die mit spezifischen Kontrollprogrammen kombiniert werden, welche von den Mitgliedstaaten koordiniert und intensiviert werden. Die Kommission führt ihrerseits Kontrollen durch, gegebenenfalls ohne Hilfe der nationalen Prüfer, damit die Umsetzung der Programme kontrolliert werden kann.
An zweiter Stelle prüfen die Inspektoren der Kommission, wie die Mitgliedstaaten die Vorschriften in folgenden Bereichen einhalten:
Im Bereich des VMS wirkt die Kommission daran mit, das VMS auf kleinere Schiffe auszuweiten und die Bestimmungen für dessen Durchführung zu forcieren. Außerdem beabsichtigt sie die Einrichtung eines Rahmens für Pilotprojekte für Fernüberwachungen und elektronische Logbücher.
Übertragung von Aufgaben
Die Kommission beschloss die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Mitgliedstaaten, damit sie den vorstehend benannten Prioritäten mehr Zeit widmen kann. Dies betrifft die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften im Bereich der NAFO (EN) und der NEAFC (EN) und der Grundverordnung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.
Sanktionen
Entsprechend der Grundverordnung müssen die Mitgliedstaten wirksame Maßnahmen dafür ergreifen, dass den Verantwortlichen der Verstöße der wirtschaftliche Gewinn aus dem Verstoß entzogen wird und eine abschreckende Wirkung im Hinblick auf künftige Verstöße erreicht wird. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, setzt die Kommission die ihr von der GFP übertragenen Mittel ein. Dazu kann sie insbesondere:
Grundsätzlich agiert die Kommission entsprechend der folgenden Leitlinien:
Hintergrund
Aktionsplan und Anzeiger sind Teil der begleitenden Maßnahmen zur Reform der GFP.
Sie bilden Teil eines Vereinheitlichungsprozess, der durch den Aktionsplan zur Zusammenarbeit in der Fischereiüberwachung eingeleitet wurde und im Aufbau einer gemeinsamen Inspektionsstruktur seinen Abschluss findet: der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur. Diese Agentur der Gemeinschaft ist zwischenzeitlich eingerichtet worden, doch der Anzeiger wird nach wie vor jährlich veröffentlicht. Er ermöglicht ein höheres Maß an Transparenz und trägt damit dazu bei, die Anwendung der Vorschriften der GFP durch die Gesamtheit der Mitgliedstaaten zu fördern.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission vom 21. März 2003: „Für eine einheitliche und wirksame Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik". [KOM(2003) 130 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Mitteilung der Kommission von 28. Mai 2002 über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik („Fahrplan"). [KOM(2002) 181 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Letzte Änderung: 10.07.2006