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Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2004/919/EG zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Er legt einen gemeinsamen EU-weiten Ansatz zur Bekämpfung der Kfz-Kriminalität fest, die mehr als ein EU-Land betrifft. Er soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und zwischen ihren jeweiligen Strafverfolgungsbehörden verbessern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Dieser Beschluss verpflichtet die EU-Länder dazu:

  • die gegenseitige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu verstärken;
  • die Verfahren für eine zügige Rückführung der von den nationalen Behörden beschlagnahmten Fahrzeuge zu erleichtern;
  • eine Kontaktstelle für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität zu benennen;
  • und, wenn ein Fahrzeug als gestohlen gemeldet wird, dieses in den Teil der Datenbank des Schengener Informationssystems (SIS), der Kfz-Zulassungsinformationen enthält, und – wenn möglich – in die Datenbank für gestohlene Kraftfahrzeuge von Interpol einzutragen.

In dem Beschluss wird auf den signifikanten Zusammenhang zwischen der Kfz-Kriminalität und anderen Formen der organisierten Kriminalität wie dem Handel mit Drogen und Schusswaffen sowie dem Menschenhandel hingewiesen.

Zusammenarbeit

Die EU-Länder sind verpflichtet, die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zu unternehmen:

  • zwischen den nationalen Behörden zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität;
  • zwischen den zuständigen Behörden und Vertretern des Privatsektors (z. B. Inhaber von privaten Registern vermisster Fahrzeuge, Vertreter des Versicherungswesens und der Kfz-Branche), um die Informationen und Maßnahmen in diesem Bereich zu koordinieren.

Die EU-Länder werden auch aufgefordert, der Ausfuhrkontrolle besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die zügige Rückführung gestohlener Fahrzeuge zu vereinfachen.

Informationsaustausch

  • Die EU-Länder sind verpflichtet, nationale Kontaktstellen (NKS) für den Informationsaustausch über die Bekämpfung der Kfz-Kriminalität einzurichten – dies hat zur Schaffung eines Netzes von NKS (CARPOL) geführt.
  • Der Informationsaustausch umfasst Methoden und bewährte Verfahren zur Verhütung von Kfz-Kriminalität, nicht jedoch den Austausch personenbezogener Daten.
  • Gestohlene Fahrzeuge und Zulassungsbescheinigungen sollten regelmäßig im SIS und, wenn möglich, in der Datenbank für gestohlene Kraftfahrzeuge von Interpol ausgeschrieben werden.
  • Die nationalen Strafverfolgungsbehörden werden aufgefordert, Europol über Täter, die Kfz-Kriminalität begehen, auf dem Laufenden zu halten.

Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge

Die EU-Länder werden aufgefordert, Missbrauch und Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zu verhindern. Die Strafverfolgungsbehörden müssen daher:

  • die nationalen Kraftfahrzeugregisterbehörden darüber informieren, ob ein Fahrzeug, das gerade registriert werden soll, als gestohlen gemeldet worden ist;
  • die Zulassungsbescheinigung einziehen, wenn ein Fahrzeug schwer beschädigt ist (Totalschaden).

Der Rat empfiehlt auch:

Überprüfung

  • Der Beschluss wurde zweimal überprüft – im Jahr 2008 und im Jahr 2016. Die jüngste Überprüfung hat ergeben, dass CARPOL das Netz der NKS professioneller gestaltet und gestärkt hat, und dass es nach wie vor notwendig ist, CARPOL langfristig zu erhalten.
  • Eine Umfassende Bewertung der EU-Sicherheitspolitik 2017 ergab, dass die im Beschluss dargelegten Ziele und Mechanismen noch immer dem aktuellen Bedarf entsprechen.
  • In der Bewertung wird auch festgestellt, dass Europol CARPOL aktiv unterstützt, beispielsweise durch Sitzungen und gemeinsame Ermittlungsteams, was den Diebstahl von Luxusautos oder den Drogenhandel betrifft.

WANN IST DER BESCHLUSS IN KRAFT GETRETEN?

Er ist am 30. Dezember 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2004/919/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität (ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 28-30)

VERBUNDENES DOKUMENT

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Umfassende Bewertung der EU-Sicherheitspolitik – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – Neunter Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion (SWD(2017) 278 final vom 26.7.2017)

Letzte Aktualisierung: 04.04.2019

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