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Bulgarien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2008 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM(98) 707 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM(1999) 501 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM(2000) 701 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1744 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1400 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1210 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1199 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Bericht der Kommission [KOM[2005) 534 endg. - SEK(2005) 1352 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, die Integration in den europäischen Markt würde der bulgarischen Industrie mittelfristig ernsthafte Schwierigkeiten bereiten. Daher hatte sie erhebliche Umstrukturierungs- und Privatisierungsanstrengungen in mehreren Industriezweigen gefordert.

Im Bericht vom November 1998 stellte sie eine gewisse Verbesserung auf Grund des von der Regierung eingeleiteten Strukturreformprogramms fest. Trotzdem gab es bei der Umstrukturierung und Anpassung in vielen Wirtschaftszweigen weiterhin Probleme. Das wichtigste Ziel war nach wie vor die Beschleunigung des Privatisierungsprozesses im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsfähigen industriellen Sektors.

Aus dem Bericht vom Oktober 1999 ging hervor, dass Bulgarien auf diesem Gebiet weitere Fortschritte erzielt hatte. Es wurde jedoch betont, dass die Entwicklung einer einheitlichen Strategie in der Industriepolitik notwendig ist. Ferner wurde festgestellt, dass der eingeleitete Privatisierungsprozess nicht wie geplant voranschritt. Der KMU-Sektor in Bulgarien mache zwar weiterhin Fortschritte in seiner Entwicklung, doch seien noch weitere Bemühungen erforderlich.

Im Bericht vom November 2000 wurde festgestellt, dass bei der Strukturreform weiterhin gute Fortschritte erzielt wurden. Bulgarien musste jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Konkurs- und Liquidationsverfahren und den Zugang von Unternehmen zu Darlehen weiter verbessern.

Aus dem Bericht vom November 2001 ging hervor, dass Bulgarien seine Bemühungen um die Formulierung einer Industriepolitik und die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für Gründung und Ausbau von kleinen und mittleren Unternehmen fortsetzte.

Im Bericht vom November 2002 war von Fortschritten Bulgariens bei der Einführung seiner Industriepolitik und seiner Politik zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen die Rede.

Im Bericht vom November 2003 wurde festgestellt, dass Bulgarien sich allgemein nach dem gemeinschaftlichen Besitzstand richtete. Allerdings müsse das Land seine Anstrengungen bei der Vollendung des Privatisierungsprozesses, der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, der Koordinierung der Verwaltung und der effektiven Umsetzung einer KMU-freundlichen Politik noch verstärken.

Im Bericht vom Oktober 2004 wurden die weiteren Fortschritte Bulgariens herausgestellt. Das Land passe sich im Großen und Ganzen der gemeinschaftlichen Industriepolitik an, dürfe jedoch bei seinen Anstrengungen nicht nachlassen, um die Beitrittsvorbereitungen abschließen zu können.

Im Bericht vom Oktober 2005 wird festgestellt, dass Bulgarien in der Lage sein dürfte, den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffend die Industriestrategie unmittelbar nach seinem Beitritt umzusetzen. Das Land muss jedoch seine Bemühungen um die Einhaltung seiner Verpflichtungen vor allem im Bereich der Privatisierung und der Umstrukturierung fortsetzen.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziele der gemeinschaftlichen Industriepolitik sind die Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Anhebung der Beschäftigungsquote und des Lebensstandards. Mit ihrer Hilfe soll in der Europäischen Gemeinschaft ein Umfeld geschaffen werden, das günstig ist für die unternehmerische Initiative und die Gründung und Weiterentwicklung von Unternehmen (insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), die industrielle Zusammenarbeit und die Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Vor diesem Hintergrund besteht die Gemeinschaftsstrategie einerseits in der Festlegung von Handlungsgrundsätzen und andererseits in der Ausarbeitung industriepolitischer Erklärungen horizontaler oder sektoraler Art. Zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Industriepolitik werden die Instrumente anderer Politikbereiche der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikationen und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union (EU) standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Dabei muss erkennbar sein, dass sie im Einklang mit Artikel 157 EG-Vertrag eine Politik der offenen und wettbewerbsfähigen Märkte verfolgen. Die in dem Europa-Abkommen vorgesehene gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den Beitrittsländern in den Bereichen Industrie, Investitionen, Normung und Bewertung der Konformität mit den Gemeinschaftsvorschriften ist ebenfalls ein guter Gradmesser dafür, ob die Entwicklung der Beitrittsländer in die richtige Richtung geht.

BEWERTUNG

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat Bulgarien bedeutende Fortschritte gemacht; seine Industriestrategie entspricht heute weitgehend den Grundsätzen der europäischen Industriepolitik. Die Industriepolitik Bulgariens ist damit stabil, berechenbar und marktwirtschaftskonform geworden. Der Privatisierungs- und Umstrukturierungsprozess des Landes ist beträchtlich vorangekommen. Bulgarien hat ferner das Unternehmensumfeld verbessert, den Bankensektor konsolidiert und ist für ausländische Investitionen attraktiver geworden. Außerdem hat es seine Verwaltungskapazität vergrößert, insbesondere durch eine Umstrukturierung seines Wirtschaftsministeriums.

Um seine Beitrittsvorbereitungen abschließen zu können, muss Bulgarien auch künftig eine wachstums- und innovationsfördernde Industriepolitik anstreben, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken kann. Die 2002 festgelegte Strategie bedarf deshalb einer Aktualisierung. Die Vollendung des Privatisierungs- und Umstrukturierungsprozesses hat ebenfalls weiterhin Priorität. Bulgarien muss nämlich seine Privatisierungsstrategie voll umsetzen und die Umstrukturierung der Stahlindustrie zum Abschluss bringen. Im Übrigen muss die Verwaltungskapazität weiter verstärkt werden.

Dieses Kapitel ist vorläufig geschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen beantragt und erfüllt seine Verpflichtungen (siehe Bericht 2002).

Bulgarien kommt insgesamt den Anforderungen der Beitrittsverhandlungen betreffend die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach. Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat Bulgarien nämlich in seiner Politik für die kleinen und mittleren Unternehmen Fortschritte erzielt - vor allem dank einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einer sinkenden Steuerlast und einer Verbesserung des Unternehmensumfeldes. Bulgarien beteiligt sich seit 1998 am Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative für die KMU und hat die im Jahr 2000 verabschiedete Europäische Charta für Kleinunternehmen unterzeichnet. Im März 2000 wurde außerdem eine Strategie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen für den Zeitraum 2002-2006 verabschiedet.

Seitdem hat Bulgarien seine Anstrengungen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds und zur Erleichterung des Zugangs von Unternehmen zu Kapital fortgesetzt. Das Land hat ferner ein neues Gesetz über KMU verabschiedet. Mit ihm wird für eine bessere Koordinierung der KMU-relevanten Maßnahmen gesorgt; ferner enthält es eine Definition der KMU (die jedoch nicht den Empfehlungen der Kommission entspricht) und sieht die Gründung einer im Wirtschaftsministerium angesiedelten Exekutivagentur vor.

Dennoch sollte Bulgarien seine Anstrengungen beibehalten, damit es seine Beitrittsvorbereitungen abschließen kann. So muss es die Koordinierung der Durchführung der KMU-Politik verbessern, die vollständige Anpassung an die europäische Definition der KMU gewährleisten und die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen fortsetzen.

Dieses Kapitel ist vorläufig geschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen beantragt und erfüllt seine Verpflichtungen (siehe Bericht 2002).

Letzte Änderung: 02.08.2006

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