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Aktionsplan zum Stockholmer Programm

Dieser Aktionsplan enthält einen Fahrplan zur Umsetzung der politischen Prioritäten des Stockholmer Programms für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Zeitraum von 2010 bis 2014.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 20. April 2010 – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas – Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms [KOM(2010) 171 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Prioritäten der Europäischen Union (EU) für die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für den Zeitraum von 2010 bis 2014 sind im Stockholmer Programm festgelegt. Ziel dieses Aktionsplans ist es, diese Prioritäten in die Tat umzusetzen und Europa auf die Herausforderungen vorzubereiten, die sich auf europäischer wie auf globaler Ebene stellen werden.

Ein Europa der Rechte

Der Aktionsplan sieht Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte vor. Diese Maßnahmen bestehen in der Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz durch einen neuen umfassenden Rechtsrahmen sowie durch die Einführung des Datenschutzes in alle EU-Maßnahmen, auch in die Strafverfolgung, die Kriminalprävention und in die internationalen Beziehungen. Sie sollen alle Formen der Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie bekämpfen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Kinderrechten und schutzbedürftiger Gruppen, zu denen auch Opfer von Kriminalität und Terrorismus gehören. Zum besseren Schutz von Opfern wird die Kommission ein umfassendes Instrument und praktische Maßnahmen vorschlagen, einschließlich einer Europäischen Schutzanordnung. Sie wird auch Legislativvorschläge zu den Rechten des Einzelnen im Strafverfahren und zu Maßnahmen zum Gewahrsam vorlegen. Außerdem sieht der Aktionsplan Maßnahmen vor, um die Mitspracherechte für die Bürger Europas zu stärken, insbesondere was das Recht auf Freizügigkeit, den Schutz in Drittländern und die Teilhabe am demokratischen Leben betrifft.

Europa als Raum des Rechts

Um den europäischen Rechtsraum zu stärken, sieht der Aktionsplan Maßnahmen vor, die den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung umsetzen sollen. Dazu gehören Legislativvorschläge zur Beweiserhebung, zur Anerkennung von gegenseitigen Rechtsverlusten und von Geldstrafen und Geldbußen in Strafsachen. Die Kommission beabsichtigt auch, neue Rechtsvorschriften zum Zivilrecht vorzuschlagen, etwa zur Scheidung und zur Änderung der Verordnung über die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Damit der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wirksam funktioniert, wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, die das gegenseitige Vertrauen stärken. Dazu werden Maßnahmen zur Entwicklung gemeinsamer Mindeststandards im Straf- und Zivilrecht vorgeschlagen. Damit die Bürger vom europäischen Rechtsraum besser profitieren können, wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Vorgesehen sind insbesondere Legislativvorschläge zu Personenstandsurkunden. Außerdem wird sie Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft vorschlagen, so etwa Legislativvorschläge zur Vollstreckung von Urteilen. Gleichzeitig beabsichtigt die Kommission, die internationale Präsenz der EU im Zivil- und Strafrecht zu stärken. Zu diesem Zweck will sie eine Reihe von Abkommen und Übereinkommen mit Drittländern schließen.

Ein Europa, das schützt

Um die Bürger besser zu schützen und die grenzüberschreitende Kriminalität zu bewältigen, enthält der Aktionsplan eine Strategie der inneren Sicherheit. Die Kommission will auch die bestehenden Sicherheitsinstrumente verbessern, insbesondere jene, die das Informationsmanagement betreffen. Außerdem will sie technologische Sicherheitsinstrumente einführen, wie das europäische Strafregister für Drittstaatsangehörige. Der Aktionsplan sieht darüber hinaus eine bessere Strategie für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität vor, vor allem eine bessere europäische Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung, zwischen Europol, Eurojust und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex), sowie eine bessere Kriminalprävention. Für den Schutz vor schwerer und organisierter Kriminalität sieht der Aktionsplan spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität vor. Dazu gehören auch Legislativvorschläge zu folgenden Bereichen:

  • Menschenhandel;
  • sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie;
  • Computerkriminalität/Netz- und Informationssicherheit;
  • Wirtschaftskriminalität und Korruption;
  • Drogen;
  • Terrorismus.

Die Kommission beabsichtigt ebenfalls, die Kapazitäten der EU zur Prävention, Vorsorge und Abwehr von Katastrophen, sowohl durch Menschen verursachte Katastrophen als auch Naturkatastrophen, zu stärken. Zu diesem Zweck sieht der Aktionsplan Maßnahmen vor, die den EU-Katastrophenschutz ergänzen und verbessern.

Zugang zu Europa

Die Kommission wird Maßnahmen ergreifen, um das integrierte Grenzmanagement für die Außengrenzen der EU weiterzuentwickeln. Dazu gehören Legislativvorschläge zur Änderung von Frontex, des Schengener Grenzkodex und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur). Die Kommission wird auch Vorschläge zur Einrichtung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und eines Programms für registrierte Reisende (RTP) vorlegen. Außerdem wird sie weiter an der Befreiung von der Visumpflicht arbeiten. Sie wird mit Drittländern Visaerleichterungsabkommen aushandeln und das Visa-Informationssystem starten.

Das Europa der Solidarität

Die Kommission beabsichtigt ebenfalls, eine dynamische und umfassende Einwanderungspolitik zu betreiben. Diese Politik wird folgende Maßnahmen umfassen

  • die Weiterentwicklung des Gesamtansatzes der EU zur Migrationsfrage, um die Zusammenarbeit mit Drittländern zu verstärken;
  • die Unterstützung der Einwanderung, um den Bedarf an Arbeitskräften auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu decken;
  • die Förderung der Eingliederung und der Rechte von Migranten;
  • die Eindämmung der illegalen Einwanderung durch Rückübernahmeabkommen und eine gemeinsame Rückkehrpolitik;
  • die Berücksichtigung der Situation unbegleiteter Minderjähriger.

Durch eine gemeinsame Asylpolitik, in der sich die EU-Mitgliedstaaten die Verantwortung teilen, will die Kommission einen gemeinsamen Raum des Schutzes für Asylsuchende schaffen. Der Aktionsplan enthält auch eine starke externe Dimension im Bereich Asylpolitik. So ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen vorgesehen, außerdem sollen ein EU-Neuansiedlungsprogramm und neue regionale Schutzprogramme entwickelt werden.

Europa in einer globalisierten Welt

Der Aktionsplan betont die enge Verflechtung zwischen der internen und der externen Dimension der Politik in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht. Daher sieht er Maßnahmen vor, die die externe Dimension stärken sollen, insbesondere Maßnahmen für eine bessere Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Außerdem will die Kommission die externe Dimension in ihre Beziehungen zu Drittländern aufnehmen. Dazu gehören auch eine Reihe von Abkommen und Partnerschaftsabkommen. Der Aktionsplan sieht auch eine kontinuierliche Unterstützung der Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, des Datenschutzübereinkommens und der Übereinkommen zum Schutz von Kindern, über Cyberkriminalität und Korruption sowie die Unterstützung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht vor.

Der Weg in die Zukunft

Um die politischen Prioritäten des Stockholmer Programms in konkrete Maßnahmen umzusetzen, sieht der Aktionsplan Folgendes vor:

  • die Bewertung von Maßnahmen und Mechanismen für den Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit;
  • die Schulung von Angehörigen aller Rechtsberufe und von im Bereich der Sicherheit tätigen Personen sowie für Justizbehörden und Strafverfolgungsbehörden;
  • Maßnahmen zur Aufklärung;
  • Dialog mit der Zivilgesellschaft;
  • neue Finanzierungsprogramme.

Letzte Änderung: 28.05.2010

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