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25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHLIEẞUNG?

Diese Initiativentschließung1 des Europäischen Parlaments zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (im Folgenden „das Übereinkommen“) ist das Ergebnis eines Entschließungsantrags gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Parlaments.

Mit dieser Entschließung:

  • wird nachdrücklich bekräftigt, dass sich das Parlament verpflichtet, im Rahmen des Übereinkommens zu handeln, und
  • werden verschiedene Akteure aufgefordert, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, damit die umfassende politische und praktische Umsetzung des Übereinkommens sichergestellt wird, sowie zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rechte aller Kinder, insbesondere der schutzbedürftigsten, überall gewahrt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Europäische Parlament begrüßt, dass sich die EU im Rahmen des Stockholmer Programms dazu verpflichtet hat, eine gemeinsame EU-Strategie zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes zu entwickeln und die Anstrengungen der EU-Länder in diesem Bereich zu unterstützen.

Investitionen in die am stärksten benachteiligten und schutzbedürftigsten Kinder

Das Europäische Parlament fordert

  • die Europäische Kommission auf:
    • die Umsetzung ihrer Empfehlung „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ in den EU-Ländern zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten sowie sicherzustellen, dass Kinder ihre Teilhabe wahrnehmen und hochwertige Dienstleistungen in Anspruch nehmen können;
    • im Rahmen des Europäischen Semesters und des Jahreswachstumsberichts diesen Schwerpunkt zu setzen;
    • dafür zu sorgen, dass die Rechte des Kindes in allen Rechtsetzungsvorschlägen der EU und bei ihren politischen und finanziellen Entscheidungen durchgängig berücksichtigt werden, und zu überwachen, dass diese mit den EU-Rechtsvorschriften zu Kindern und mit den Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen übereinstimmen;
    • anlässlich der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens sicherzustellen, dass die EU-Gelder den am stärksten benachteiligten und schutzbedürftigsten Kindern zugutekommen;
    • den Rechten von Kindern, insbesondere von Kindern aus der Volksgruppe der Roma, bei der Erstellung von Programmen der Regional- und Kohäsionspolitik und ihrer Umsetzung explizit Vorrang einzuräumen, und
  • die EU-Länder mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Kinderarmut dazu auf, nationale Zielvorgaben festzulegen und Investitionen Vorrang zu gewähren, mit denen Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen verringert werden.

Kindeswohl

Es fordert:

  • die EU-Länder auf, sicherzustellen, dass der Grundsatz des Kindeswohls in der gesamten Gesetzgebung, in Beschlüssen von Staatsorganen auf allen Ebenen und in allen Gerichtsentscheidungen gewahrt wird;
  • die Kommission auf, die Auswirkungen von Inhaftierung und strafrechtlichen Verfahren auf Kinder zu prüfen;
  • die Wirtschaft und die beteiligten Akteure auf, auf aggressive und irreführende an Kinder gerichtete Werbung zu verzichten, die persönlichen Daten von Kindern im Internet angemessen zu schützen und die Erstellung von Online-Profilen von Kindern zu verbieten.

Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

Es fordert die EU-Länder auf:

  • Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umzusetzen und die rechtswidrige Verbringung von Kindern mit gezielten Maßnahmen zu bekämpfen;
  • Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie umzusetzen und alle Formen von Internetdelikten und Belästigung im Internet zu bekämpfen.

Verbesserung der Bildung

Es fordert:

  • die EU und die EU-Länder auf, in öffentliche Dienstleistungen für Kinder wie etwa Kinderbetreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung und insbesondere in den Ausbau der öffentlichen Kindergärten und Kinderkrippen zu investieren;
  • die EU-Länder auf, für eine obligatorische und kostenlose Sekundarbildung für alle zu sorgen und Rechtsvorschriften zu erlassen, durch die die Mutterschafts- und Vaterschaftsrechte in einer Weise geschützt bzw. gestärkt werden, dass ein gesundes und stabiles Umfeld in den ersten Lebensmonaten der Kinder geschaffen wird.

Beendigung der Inhaftierung minderjähriger Migranten und Ermöglichung von Familienzusammenführungen

Es fordert die EU-Länder auf:

  • das Paket des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vollständig umzusetzen, um die Lebensumstände von unbegleiteten Minderjährigen in der EU zu verbessern, und insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, damit in der gesamten EU minderjährige Migranten nicht mehr inhaftiert werden;
  • gemäß Artikel 10 des Übereinkommens Familienzusammenführung in positiver und humaner Weise und in unverzüglicher Weise zu ermöglichen.

Suche nach vermissten Kindern

Es fordert die EU-Länder auf:

  • ihre polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit bei grenzübergreifenden Fällen von vermissten Kindern zu intensivieren und für die Suche nach vermissten Kindern Hotlines einzurichten, die den Opfern von Kindesmissbrauch Hilfe bieten;
  • darauf hinzuwirken, dass Marokko, Singapur, die Russische Föderation, Albanien, Andorra, die Seychellen, Gabun und Armenien ohne nennenswerte Probleme dem Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung beitreten können.

Kindesentführung durch Eltern

Es fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung unbedingt das Kindeswohl im Blick zu haben, da es in den EU-Ländern Lücken bei der Umsetzung und Durchsetzung dieser Verordnung hinsichtlich der elterlichen Rechte und des Sorgerechts gibt.

Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder und des Einsatzes von Kindersoldaten

Es verurteilt:

  • jede Form von Gewalt gegen Kinder, etwa körperliche Misshandlung oder sexuellen Missbrauch, verbale Angriffe, Zwangsheirat, Kinderarbeit, Prostitution, Menschenhandel, Folter, Ehrenmorde, Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen, den Einsatz von Kindersoldaten und den Einsatz von Kindern als menschliche Schutzschilde usw.;
  • den Einsatz von Kindern für militärische oder terroristische Aktivitäten oder Zwecke.

Es fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) auf, die Kampagne „Children, not soldiers“ [Kinder, nicht Soldaten] der Vereinten Nationen zu unterstützen, mit der die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten durch nationale Sicherheitskräfte bis 2016 beendet werden soll.

Durchgängige Berücksichtigung der Rechte des Kindes bei allen Entscheidungsprozessen

Es fordert die EU-Länder und die lokalen Gebietskörperschaften auf, nach Möglichkeiten zu suchen, Kinder und Jugendliche stärker in Entscheidungsverfahren einzubeziehen.

Das Parlament ist gewillt, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu den Rechten des Kindes und dem Kindeswohl zu bilden, und es unterstützt die Schaffung von „Anlaufstellen“ in jedem seiner Ausschüsse, damit die Rechte des Kindes durchgängig in jedem der von ihm verabschiedeten politischen und legislativen Dokumente berücksichtigt werden.

Internationale Instrumente

Es fordert:

  • die EU-Länder auf, die Fakultativprotokolle zum Übereinkommen unverzüglich zu ratifizieren;
  • die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) auf, nach Möglichkeiten zu suchen, dem Übereinkommen einseitig beizutreten.

Es fordert die USA, Somalia und den Südsudan auf, das Übereinkommen zu ratifizieren, so dass es weltweit ratifiziert ist.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Initiativentschließung: ein nicht bindender Rechtsakt des Europäischen Parlaments in Bereichen, für die die Verträge ihm ein Initiativrecht zuweisen, der auf einem Bericht basiert, der von einem oder mehreren seiner Ausschüsse ausgearbeitet wird.

HAUPTDOKUMENT

Entschließung des Europäischen Parlaments vom zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (ABl. C 289 vom , S. 57-64)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel I – Gemeinsame Bestimmungen – Artikel 3 (ex-Artikel 2 EUV)

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