Tento dokument je výňatkem z internetových stránek EUR-Lex
Netzneutralität bedeutet, dass Internetdienstanbieter (ISP) sämtlichen Online-Verkehr gleich und offen behandeln, ohne Diskriminierung, Blocken, Drosselung oder Priorisierung.
Der offene Zugang hat es Millionen Bürgerinnen und Bürgern weltweit ermöglicht, Unternehmen aufzubauen, sich mit Freunden und Familie zu verbinden, soziale Bewegungen zu starten und zu unterstützen sowie Ideen frei zu teilen.
Mit der Zeit hat sich die Technologie weiterentwickelt, und der Wert der im Netzwerk kursierenden Inhalte ist gestiegen. Daher haben ISP die Funktion entwickelt, Informationsströme differenziert zu verarbeiten und bestimmten hochwertigen, gewinnbringenden Verkehr (wie gestreamte Filme) zu priorisieren, möglicherweise auf Kosten der Drosselung oder Blockierung anderen, nicht gewinnbringenden Verkehrs für Endnutzer. Mit der Netzneutralität soll der Konnektivitätsmarkt im Kern vom Inhaltsmarkt getrennt werden.
Die Verordnung der Europäischen Union (EU) zum Zugang zum offenen Internet verleiht Endnutzern das Recht, rechtmäßige Inhalte und Dienste ihrer Wahl über ihren Internetzugangsdienst aufzurufen und zu verbreiten. Sie errichtet das Prinzip des nicht diskriminierenden Verkehrsmanagements und ermöglicht gleichzeitig angemessene Ausnahmen und spezialisierte Dienste durch Anbieter mit einigen Sicherheiten. Die drei Ausnahmen sind:
Die Verordnung (EU) 2015/2120 trat 2016 in Kraft und ist Teil der EU-Digitalstrategie. Gemeinsame EU-Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet stellen sicher, dass in ganz Europa die gleichen Vorschriften gelten.
SIEHE AUCH