This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Der Kompromiss von Ioannina geht auf eine informelle Tagung der EU-Außenminister Ende März 1994 in Ioannina (Griechenland) zurück. Auf dieser Tagung nahm der Rat einen Beschluss zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in einer 16 Mitgliedstaaten umfassenden Europäischen Union an. Nachdem Norwegen auf einen Beitritt verzichtet hatte, wurde der Beschluss angepasst.
Der Kompromiss sah Folgendes vor: Wenn Ratsmitglieder, die zwischen 23 Stimmen (frühere Sperrminorität – Anzahl der benötigten Stimmen, um einen Beschluss zu blockieren, für dessen Annahme eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist) und 26 Stimmen (neue Sperrminorität) haben, kundtun, dass sie eine Mehrheitsentscheidung des Rates ablehnen, wird der Rat alles daransetzen, um innerhalb einer angemessenen Frist zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen, die mit mindestens 68 von 87 Stimmen gebilligt werden kann.
Artikel 16 des Vertrags über die Europäische Union führt eine neue Definition der Regel der qualifizierten Mehrheit ein, die ab dem gilt.
Zwischen diesem Datum und dem war es jedoch für jeden EU-Mitgliedstaat möglich, die Anwendung der vorherigen Gewichtungsregeln zu beantragen. Ebenso war es möglich, den „Kompromiss von Ioannina“ anzuwenden. Durch ihn können nun Mitgliedstaaten, wenn sie mindestens drei Viertel der Bevölkerung der EU oder mindestens drei Viertel der zur Bildung einer Sperrminorität erforderlichen Anzahl von Mitgliedstaaten ausmachen, die Abstimmung über einen Rechtsakt mit qualifizierter Mehrheit des Rates ablehnen, um innerhalb einer angemessenen Frist zu einer Lösung zu gelangen.
Seit dem ist die Anwendung der neu definierten qualifizierten Mehrheit verpflichtend. Die für die Anwendung des „Kompromisses von Ioannina“ erforderlichen Prozentsätze werden auf mindestens 55 % der Bevölkerung der EU oder mindestens 55 % der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten, die zur Bildung einer Sperrminorität erforderlich sind, gesenkt.