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Organe der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, ihre Werte, ihre Ziele, ihre Interessen, die ihrer Bürgerinnen und Bürger und die der Mitgliedstaaten voranzubringen und zu verteidigen. Dieser Rahmen soll auch dazu beitragen, die Kohärenz, Effizienz und Kontinuität ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sicherzustellen.

Gemäß Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union umfasst der institutionelle Rahmen sieben Organe:

  • das Europäische Parlament
  • der Europäische Rat
  • der Rat der Europäischen Union („der Rat“ genannt)
  • die Europäische Kommission
  • der Gerichtshof der Europäischen Union
  • die Europäische Zentralbank
  • der Rechnungshof.

Jedes Organ handelt nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse nach den Verfahren, Bedingungen und Zielen, die in den Verträgen festgelegt sind.

Das Parlament, der Rat und die Kommission werden vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie vom Europäischen Ausschuss der Regionen unterstützt, die beratende Aufgaben wahrnehmen.

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