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Wirtschaftspolitik

Die Wirtschaftspolitik deckt ein breites Spektrum von Maßnahmen ab, die Regierungen zur Steuerung ihrer Wirtschaft ergreifen. Dazu gehören die Währungspolitik (Geldversorgung und -bedarf), Besteuerung, Haushaltsmaßnahmen, Schaffung von Arbeitsplätzen usw.

In der Europäischen Union (EU) liegt die Wirtschaftspolitik zwar in der Zuständigkeit der einzelnen EU-Länder, doch gibt es eine umfangreiche multilaterale Koordinierung der Wirtschaftspolitik zwischen den einzelnen Ländern, vor allem zwischen den Ländern, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, um sicherzustellen, dass die europäische Währungsunion bestmöglich funktioniert, und um die Ausrichtung der EU-Länder auf gemeinsame Ziele und Aufgaben zu gewährleisten.

  • In Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union sind die Ziele der EU festgelegt, zu denen ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Preisstabilität sowie eine Wirtschafts- und Währungsunion gehören.
  • Gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird der EU die ausschließliche Zuständigkeit für die Geldpolitik der EU-Länder, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, übertragen.
  • In Artikel 5 AEUV ist festgelegt, dass die Wirtschaftspolitiken innerhalb der Union koordiniert werden sollten.
  • Die Wirtschafts- und Währungspolitik wird in Titel VIII AEUV behandelt. Darin wird festgelegt, wie die wirtschaftspolitische Koordinierung erfolgt, und die EU-Länder werden verpflichtet, ihre nationale Wirtschaftspolitik so zu gestalten, „dass sie […] zur Verwirklichung der Ziele der Union […] beitragen“.

Die wirtschaftspolitische Koordinierung umfasst die Verabschiedung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien, die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung, um risikoreiche oder nicht tragbare Strategien zu erkennen und zu korrigieren, sowie makroökonomische Beratungen zwischen dem Rat, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Kommission und den Sozialpartnern. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt sind Regeln festgelegt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die EU-Länder solide öffentliche Finanzen anstreben und ihre Finanzpolitik koordinieren.

Seit 2008 sind angesichts der Schwierigkeiten der EU (insbesondere des Euro-Währungsgebiets) bei der Bewältigung der Wirtschafts-, Finanz- und Staatsschuldenkrise einige Reformen auf den Weg gebracht worden:

  • 1.

    Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde durch den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, der 2013 in Kraft trat, gestärkt. Zur Verstärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der makroökonomischen Aufsicht wurden sechs Rechtsakte („Sixpack“) erlassen, außerdem zwei weitere Rechtsakte („Twopack“), die im Euro-Währungsgebiet für eine verbesserte Koordination und Überwachung sorgen.

  • 2.

    Das Europäische Semester, ein jährlicher politischer Koordinationsrahmen, wurde geschaffen. Damit sollen makroökonomische Ungleichgewichte zwischen EU-Ländern erkannt und beseitigt und die Haushaltspolitik überwacht werden. Zudem nimmt die Kommission eine Analyse der strukturellen Reformpläne jedes EU-Landes vor und spricht länderspezifische Maßnahmenempfehlungen aus.

  • 3.

    Eine integrierte Bankenunion wurde geschaffen, mit der die Überwachungs-, Resolutions- und Finanzierungsaufgaben auf EU-Ebene abgestimmt werden sollen und sichergestellt werden soll, dass die Banken im Euro-Währungsgebiet einheitliche Regeln befolgen. Für mögliche Verluste haften die Banken und ihre Aktionäre, nicht die Steuerzahler.

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