Wählen Sie die experimentellen Funktionen, die Sie testen möchten.

Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Wirtschaftspolitische Steuerung

Die Europäische Union (EU) hat Regeln mit dem Ziel eingeführt, problematische wirtschaftliche Entwicklungen wie übermäßige öffentliche Defizite oder Staatsverschuldung, die Wachstum behindern und die Wirtschaft gefährden können, besser zu erkennen, zu verhindern und zu korrigieren.

Den Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU bildet das Europäische Semester sowie ihr System der wirtschaftspolitischen Koordinierung. Das Europäische Semester ermöglicht es den EU-Ländern, zu bestimmten Zeiten im Jahr ihre Wirtschafts- und Haushaltspläne zu erörtern und die Fortschritte zu überwachen. Damit soll sichergestellt werden, dass

  • klare Regeln vorherrschen,
  • einzelstaatliche Strategien das ganze Jahr über besser koordiniert werden,
  • eine regelmäßige Überwachung stattfindet,
  • das Entstehen potenziell schädlicher makroökonomischer Ungleichgewichte frühzeitig erkannt werden kann und
  • Sanktionen verhängt werden, wenn Länder die Regeln nicht einhalten.

Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008-2010 hat die EU ihre Regeln zur wirtschaftspolitischen Steuerung verschärft, um den Stabilitäts- und Wachstumspakt durch folgende Maßnahmen zu stärken:

  • das Gesetzgebungspaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung, „Sixpack“ (ein System zur Überwachung der allgemeinen Wirtschaftspolitik sowie zur frühzeitigen Erkennung von Problemen wie Immobilienblasen oder sinkende Wettbewerbsfähigkeit – Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht);
  • das Gesetzgebungspaket zur haushaltspolitischen Überwachung, „Twopack“ (EU-Länder im Euro-Währungsgebiet müssen, anders als jene im makroökonomischen Anpassungsprogramm, ihre Übersicht über die Haushaltsplanung in jedem Jahr bis zum 15. Oktober vorlegen und die Kommission bis Ende November eine Stellungnahme dazu abgeben);
  • Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt).

Als Teil ihrer Strategie, nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik zu stellen, hat die Kommission zudem damit begonnen, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) in das Europäische Semester zu integrieren.

Anfang 2020 legte die Kommission eine Überprüfung der Wirksamkeit der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU vor und leitete eine Debatte über ihre Zukunft angesichts der sich entwickelnden Prioritäten der EU ein. In der Überprüfung wird untersucht, wie effektiv der Rahmen für die wirtschaftliche Überwachung bei der Erreichung von drei Hauptzielen war:

  • Gewährleistung tragfähiger Staatsfinanzen und wirtschaftlichen Wachstums sowie Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte;
  • Ermöglichung einer engeren wirtschaftspolitischen Abstimmung und
  • Förderung der Konvergenz der Wirtschaftsleistung der EU-Länder.

SIEHE AUCH

nach oben