All official European Union website addresses are in the europa.eu domain.
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) zielt darauf ab, dass die EU-Länder übermäßige Defizite und/oder Schuldenstände korrigieren. Die Europäische Kommission kann ein Defizitverfahren gegen ein EU-Land einleiten, das den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP), einen Rechtsrahmen für die Koordinierung der Finanzpolitik der EU-Länder, nicht einhält.
Das Defizitverfahren kann insbesondere eingeleitet werden, wenn ein EU-Land
Der SWP ist auf die Gewährleistung gesunder öffentlicher Finanzen ausgerichtet und verfügt über zwei Komponenten:
Das Defizitverfahren ist in Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt und untermauert die korrektive Komponente des SWP der EU.
Jeden April legen die Staaten des Euro-Währungsgebiets der Kommission und dem Rat Stabilitätsprogramme vor, nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörende Staaten legen den genannten Organen Konvergenzprogramme vor. Ein Stabilitäts- oder Konvergenzprogramm muss das mittelfristige Haushaltsziel des Staates sowie die Information, wie dieses erreicht werden soll, enthalten. Es enthält außerdem eine Auswertung der Auswirkungen von Veränderungen in den Hauptannahmen über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung für die Haushaltslage des Staates.
Die Programme werden von der Kommission geprüft. Werden die Kriterien nicht erfüllt, wird auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission ein VÜD durch den Rat in Gang gesetzt.
Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit verlangt von dem betroffenen Staat, einen Plan mit zu befolgenden Korrekturmaßnahmen sowie konkrete Fristen für deren Umsetzung vorzulegen. Staaten des Euro-Währungsgebiets, die den Empfehlungen nicht folgen, können mit Sanktionen belegt werden.
SIEHE AUCH