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Europäische Risikokapitalfonds
Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds
Die Verordnung ist am in Kraft getreten, mit Ausnahme von Artikel 9 Absatz 5, der bereits seit Anwendung findet.
Das Wirtschaftswachstum der EU hängt in hohem Maße von den dort angesiedelten 23 Millionen KMU ab, die zudem in den letzten Jahren 80 % aller neuen Arbeitsplätze geschaffen haben. Da der Zugang zu konventionellen Bankdarlehen zunehmend erschwert wird, gehen viele KMU dazu über, ihre Forschung, Produktentwicklung oder die Erschließung neuer Märkte über Risikokapitalgeber zu finanzieren. Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 345/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Europäische Risikokapitalfonds (ABl. L 115 vom , S. 1–17).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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