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Neuer EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie

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Neuer EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie

Die heutigen Konflikte und weit verbreiteten Versuche, sich über die Menschenrechte hinwegzusetzen, erfordern eine starke und entschlossene Reaktion der Europäischen Union (EU).

RECHTSAKT

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019) „Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU-Agenda“ (JOIN(2015) 16 final vom 28.4.2015).

ZUSAMMENFASSUNG

Die heutigen Konflikte und weit verbreiteten Versuche, sich über die Menschenrechte hinwegzusetzen, erfordern eine starke und entschlossene Reaktion der Europäischen Union (EU).

Das Ziel des neuen EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie ist die nachdrückliche weltweite Umsetzung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union. Der Aktionsplan konzentriert sich auf die Rolle der Vertreter der Zivilgesellschaft beim Schutz der Menschenrechte und der Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger.

WAS IST DER ZWECK DIESER GEMEINSAMEN MITTEILUNG?

Der Zweck der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist die Empfehlung eines Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015-2019.

Der Rat der Europäischen Union nahm den Aktionsplan am 20. Juli 2015 mit seinen Schlussfolgerungen zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2015-2019 an. Der Aktionsplan wird von den EU-Institutionen gemeinsam mit den EU-Ländern sowie mit einer starken Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen umgesetzt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Aktionsplan für 2015-2019 misst der Eigenverantwortung von und der Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen und Mechanismen, einschließlich nationalen Menschenrechtsinstitutionen sowie der Zivilgesellschaft, eine besondere Bedeutung bei.

Grundsätze

Der Aktionsplan soll folgende Grundsätze abdecken:

  • Gezielte Stärkung der Gesprächspartner (staatlicher, parlamentarischer und regionaler Organisationen) in Drittländern, Förderung der Rolle der Justiz sowie Unterstützung der Zivilgesellschaft einschließlich der Sozialpartner;
  • Bekämpfung von Diskriminierungen und die Achtung der Meinungsfreiheit und der Geschlechtergleichstellung sowie Teilhabe von Frauen;
  • Gewährleistung einer sichtbareren Rolle der EU-Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte.

Strategische Bereiche

Der Aktionsplan konzentriert sich auf die folgenden fünf wichtigen strategischen Bereiche:

  • 1.

    Stärkung der Rolle lokaler Akteure durch Maßnahmen zur Interaktion mit externen Akteuren auf Regierungs- und Nichtregierungsebene;

  • 2.

    Bewältigung zentraler Menschenrechtsprobleme unter Berücksichtigung der Ausgewogenheit zwischen bürgerlichen und politischen Rechten* einerseits und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten* andererseits;

  • 3.

    Gewährleistung eines umfassenden Menschenrechtsansatzes für Konflikt- und Krisensituationen durch Unterstützung der Entwicklung von nationalen, regionalen und internationalen Instrumenten zur Verhinderung, Bekämpfung und Ahndung von Menschenrechtsverletzungen;

  • 4.

    Förderung einer größeren Kohärenz und Einheitlichkeit der Politik durch konsequente Einbeziehung von Menschenrechtserwägungen in Aspekte der EU-Politik wie Handel und Investitionen, Migration und Asyl, Entwicklungspolitik sowie Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung;

  • 5.

    Ausbau der Wirksamkeits- und Ergebnisorientierung im Bereich Menschenrechte und Demokratie durch stärkere Entwicklung ergebnisorientierter und strategisch ausgerichteter Konzepte.

Ein weltweiter Plan

Die im Rahmen des EU-Aktionsplans durchgeführten Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse in allen Regionen der Welt Anwendung finden.

Die Umsetzung des Aktionsplans wird 2017 einer Halbzeitüberprüfung unterzogen, damit die erzielten Fortschritte bewertet und neue Herausforderungen berücksichtigt werden.

HINTERGRUND

Im Jahr 2012 verabschiedete die EU ihren Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie, der einen Aktionsplan für den Zeitraum 2012-2014 umfasste. Dieser Aktionsplan zielte darauf ab, die Einbeziehung von Menschenrechtsfragen in einem breiten Spektrum von EU-Strategien zu fördern.

Nach diesem dreijährigen strategischen Plan, der 97 Maßnahmen umfasste, wurde in einigen Bereichen erkannt, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind. Diese sollen im Aktionsplan für 2015-2019 angegangen werden.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  • *Bürgerliche und politische Rechte: Rechte, die die Freiheit von Personen schützen und die Befähigung der Menschen, ohne Diskriminierung oder Unterdrückung am bürgerlichen und politischen Leben teilzunehmen, gewährleisten.
  • *Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Das Recht auf Lebensmittel, Unterkunft, Bildung, Gesundheit sowie soziale Sicherheit, das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben, das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung sowie das Recht auf Arbeit.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Menschenrechte und Demokratie, dem Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und dem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie vom 25. Juni 2012.

Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019) vom 20. Juli 2015.

Letzte Aktualisierung: 16.08.2015

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