EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2014/382/01

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/31/2014 — Programm Erasmus+, Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformprozesse — Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend

ABl. C 382 vom 28.10.2014, p. 1–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 382/1


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/31/2014

Programm Erasmus+, Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformprozesse

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend

(2014/C 382/01)

EINLEITUNG

Die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend ist für die Schaffung eines weitreichenden Mitverantwortungsgefühls im Hinblick auf Strategien und Politiken für lebenslanges Lernen und die Berücksichtigung der Anliegen und Ideen der Akteure auf allen Ebenen von wesentlicher Bedeutung. Sie ist wichtig für die Sensibilisierung für die Strategie für Wachstum und Beschäftigung „Europa 2020“, den Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“), spezifische politische Tagesordnungen wie den Bologna-Prozess im Bereich der Hochschulbildung oder den Brügge-Kopenhagen-Prozess im Bereich der Berufsbildung sowie die EU-Strategie für die Jugend. Für die Sicherstellung der aktiven Einbindung der Akteure bei der Umsetzung politischer Reformen in den einzelnen Ländern, für die Förderung ihrer Mitwirkung am Programm Erasmus+ und an anderen europäischen Programmen sowie für die Verbreitung der politischen und der Programmergebnisse und der bewährten Verfahren über ihre flächendeckenden Mitgliedernetze ist sie von entscheidender Bedeutung.

In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzmittel über die folgenden beiden Lose bereitgestellt:

1.

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (Los 1)

2.

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend (Los 2)

Dabei ist zu beachten, dass eine Organisation im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur einen Antrag stellen kann, und zwar entweder für Los 1 oder für Los 2, jedoch nicht für beide Lose.

GEMEINSAME MERKMALE BEIDER LOSE

1.   Allgemeine Ziele

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, europäischen Nichtregierungsorganisationen (ENRO) und EU-weiten Netzwerken, die auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung oder im Bereich Jugend tätig sind und die folgenden allgemeinen Ziele verfolgen, strukturelle Unterstützung bereitzustellen, die als Betriebskostenzuschuss bezeichnet wird:

Sensibilisierung der Akteure für europäische politische Tagesordnungen auf den Gebieten allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, insbesondere Europa 2020, die Strategie „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“, spezifische politische Tagesordnungen wie den Bologna-Prozess oder den Brügge-Kopenhagen-Prozess sowie die EU-Strategie für die Jugend;

Steigerung des Engagements der Akteure und Zusammenarbeit mit Behörden bei der Umsetzung der Strategien und Reformen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen, die im Rahmen des „Europäischen Semesters“ abgegeben werden;

Förderung der Beteiligung der Akteure auf den Gebieten allgemeine und berufliche Bildung und Jugend;

verstärkte Beteiligung der Akteure an der Verbreitung von politischen und Programmaktivitäten und -ergebnissen sowie von bewährten Verfahren unter ihren Mitgliedern und darüber hinaus.

Diese Ziele sollten eindeutig Eingang in die Arbeitspläne, Aktivitäten, Leistungen und Produkte der Antragsteller finden.

2.   Förderfähigkeit

2.1.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung steht zwei Kategorien von Einrichtungen offen:

—   Kategorie 1: europäische Nichtregierungsorganisationen (ENRO) auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung oder im Bereich Jugend;

—   Kategorie 2: EU-weite Netzwerke auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung oder im Bereich Jugend.

Eine Organisation kann nur einen Antrag stellen, und zwar entweder für Los 1 oder für Los 2.

Um für einen Zuschuss infrage zu kommen, müssen Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen. Sie müssen

eine Nichtregierungsorganisation sein;

gemeinnützig sein.

Genauere Angaben zu den beiden Kategorien von förderfähigen Antragstellern finden Sie unter den einzelnen Losen.

Im Rahmen dieser Aufforderung sind weder Nationale Agenturen des Programms Erasmus+ noch Organisationen, deren Mitglieder überwiegend aus Nationalen Agenturen des Programms Erasmus+ bestehen (mindestens zwei Drittel), förderfähig.

2.2.   Förderfähige Länder

Im Rahmen dieser Aufforderung sind Anträge juristischer Personen, die in einem der folgenden Länder niedergelassen sind, förderfähig:

EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern;

die Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind: Island, Liechtenstein, Norwegen;

Kandidatenländer, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie auf den Beitritt vorbereitet werden, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern im Hinblick auf ihre Teilnahme an den EU-Programmen geschlossen werden: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei.

3.   Finanzierungsmöglichkeiten

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bietet die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen auf

Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (für die Lose 1 und 2) und

Jährliche Betriebskostenzuschüsse (Los 2 — nur im Bereich Jugend). In diesem Fall kann eine Organisation nur einen Antrag stellen, und zwar entweder auf einePartnerschaftsrahmenvereinbarung oder auf einen Jährlichen Betriebskostenzuschuss.

3.1.   Partnerschaftsrahmenvereinbarung

Partnerschaftsrahmenvereinbarungen beinhalten eine langfristige Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Diese Art der Vereinbarung legt eine Partnerschaft für die Dauer von drei Jahren fest.

Anträge auf eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung müssen Folgendes beinhalten:

ein ausführliches zwölfmonatiges Arbeitsprogramm (Jahresarbeitsprogramm) für 2015 mit Informationen, die zur Berechnung des Zuschusses erforderlich sind (siehe Abschnitt 11.2 des Leitfadens für Antragsteller);

einen dreijährigen Aktionsplan, der den Zeitraum 2015-2017 abdeckt.

In dem dreijährigen Aktionsplan sollten eine Strategie, einschließlich entsprechender Ziele, erwarteter Ergebnisse, Leistungen und Produkte für den Zeitraum 2015-2017, sowohl übergreifend als auch für jedes einzelne der drei Jahre, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Verwirklichung festgelegt werden.

Das Jahresarbeitsprogramm muss sich auf den für den Zeitraum 2015-2017 festgelegten Aktionsplan stützen und dient als Grundlage für die Gewährung eines spezifischen jährlichen Betriebskostenzuschusses für jedes einzelne der drei betreffenden Haushaltsjahre. Die Kohärenz und Komplementarität zwischen den mehrjährigen und den jährlichen Programmelementen sollte eindeutig nachgewiesen werden.

3.2.   Jährlicher Betriebskostenzuschuss (gilt nur für Los 2 — Jugend).

Bei Jährlichen Betriebskostenzuschüssen liegt der Fokus auf der kurzfristigen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.

Anträge auf Jährliche Betriebskostenzuschüsse müssen ein ausführliches zwölfmonatiges Arbeitsprogramm (Jahresarbeitsprogramm) für 2015 zusammen mit Informationen, die zur Berechnung des Zuschusses erforderlich sind, enthalten.

4.   Vergabekriterien

Die Förderfähigkeit der Anträge wird anhand folgender Kriterien beurteilt (1):

Relevanz (höchstens 30 Punkte);

Qualität der Gestaltung und Umsetzung des Arbeitsplans (höchstens 20 Punkte);

Profil sowie Anzahl der an den Aktivitäten beteiligten Teilnehmer und Länder (höchstens 20 Punkte);

Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (höchstens 30 Punkte).

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen die Vorschläge

insgesamt mindestens 60 Punkte und

für jedes der vorstehenden Vergabekriterien mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreichen (d. h. 15 Punkte für die Kriterien „Relevanz“ und „Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit“, 10 Punkte für die Kriterien „Qualität der Gestaltung und Umsetzung des Arbeitsplans“ und „Profil sowie Anzahl der an den Aktivitäten beteiligten Teilnehmer und Länder“).

5.   Mittelausstattung

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Auswahl von Organisationen im Hinblick auf den Abschluss jährlicher Vereinbarungen über die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für das Haushaltsjahr 2015.

Die gesamte Mittelausstattung im Jahr 2015 für die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Lose 1 und 2) beträgt 6,3 Mio. EUR.

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6.   Einreichung der Anträge

Die Anträge sind mithilfe des Online-Antragsformulars (e-Form) zu stellen.

Das e-Form ist in Englisch, Französisch und Deutsch unter folgender Adresse abrufbar:

http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/eacea312014-civil-society-cooperation_en

und ordnungsgemäß in einer der Amtssprachen der Europäischen Union auszufüllen.

Das ordnungsgemäß ausgefüllte e-Form ist bis spätestens 17.12.2014 um 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Ortszeit) zusammen mit dem entsprechenden Anhang einzureichen (2):

Ehrenwörtliche Erklärung

Obligatorische zusätzliche Anhänge (3) sind der Agentur per E-Mail innerhalb derselben Frist zu übermitteln.

7.   Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen den Bestimmungen des Leitfadens für Antragsteller — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/31/2014 — entsprechen. Diese sind im Internet unter folgender Adresse verfügbar:

http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/eacea312014-civil-society-cooperation_en

SPEZIFISCHE ELEMENTE

LOS 1

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft: allgemeine und berufliche Bildung

1.   Spezifische Ziele

Die auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung tätigen Organisationen sollen innovative, zielgerichtete und kreative Strategien und Aktivitäten entwickeln und umsetzen, um die wirksame Durchführung von Reformen und Maßnahmen in den folgenden Bereichen zu unterstützen:

Förderung von Spitzenleistungen und Innovationen durch formale, nicht formale und informelle Lernkonzepte und lernerzentrierte Bereitstellung von Grund- und Querschnittskompetenzen, einschließlich Sprach-, Computer- und unternehmerischer Kompetenzen; Sensibilisierung für innovative Bildungsansätze wie offene Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER) und umfassende offene Online-Kurse (Massive Open Online Courses, MOOC); Schaffung offener Lernumgebungen und sektorübergreifender Partnerschaften mit verschiedenen Akteuren;

Bekämpfung der durch ein niedriges Qualifikationsniveau verursachten Probleme durch die Förderung effizienter und nachhaltiger Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung; Förderung von Analysen und Debatten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zur Sondierung bzw. Entwicklung innovativer Förderkonzepte; Anhebung des Schulabschlussniveaus und Senkung der Schulabbrecherquoten; Erhöhung der Attraktivität von Lernumgebungen, Förderung von Übergängen und flexiblen bzw. alternativen Bildungswegen; Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Berufsbildung unter Einbeziehung der Bereiche Lernen am Arbeitsplatz, Praktika bzw. Ausbildungsplätze, Anpassung politischer Strategien an Strategien zur wirtschaftlichen Entwicklung; Förderung neuer Qualifizierungswege in potenziellen Wachstumsbereichen oder in Bereichen, in denen es an qualifizierten Arbeitskräften mangelt; Verbesserung der Chancengleichheit beim Zugang zu qualitativ hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung, auch für Lernende aus benachteiligten Verhältnissen; Förderung innovativer Orientierungs- und Beratungskonzepte;

Unterstützung einer neuen Generation von Bildungsfachkräften durch die Schärfung des Berufsprofils von Lehrern, Ausbildern, Ausbildern von Lehrern und Schulleitern, durch die Verbesserung der Auswahl, Einstellung und Bindung des Personals, eine effektive Erstausbildung, Unterstützung für Berufseinsteiger, berufsbegleitende Weiterbildung und Entwicklung, pädagogische Rückmeldungen und Anreize; Förderung von Peer-Learning und Lerngemeinschaften; Verbesserung der Erhebung und Auswertung von Daten zu allgemeiner und beruflicher Bildung;

Anerkennung und Wertschätzung von Qualifikationen durch europäische Instrumente für Transparenz und Anerkennung früherer Lernerfahrungen, einschließlich nicht formaler und informeller Lernergebnisse; Ausstattung von Menschen aller Altersstufen mit besseren und geeigneteren Qualifikationen durch lebenslanges Lernen, einschließlich der Aktualisierung und Verbesserung der Qualifikationen gering qualifizierter Erwachsener; Gestaltung, Durchführung und Bewertung von Kursen unter Berücksichtigung von Qualifikations- und Wachstumsprognosen und Beschäftigungsdaten; Entwicklung interdisziplinärer Bildungswege.

Im Arbeitsplan sollte das Potenzial und die Fähigkeit der Organisation zur Erzielung konkreter Auswirkungen in mindestens zwei dieser Bereiche eindeutig nachgewiesen werden.

2.   Antragstellende Einrichtungen

Als förderfähig im Sinne von Los 1 gelten nur Einrichtungen, die den nachstehenden Definitionen entsprechen:

Kategorie 1: Europäische Nichtregierungsorganisation (ENRO)

Im Rahmen von Los 1 müssen ENRO

im Bereich der Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) in mindestens einem der folgenden Sektoren — frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, Schulbildung, Hochschulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung — oder in mindestens einem zentralen sektorübergreifenden Bereich wie IKT, Sprachen, Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln usw. tätig sein;

mindestens eine wichtige Gruppe von Akteuren, wie Studierende, Lehrer/Ausbilder/Schulleiter, Bildungsanbieter, Eltern usw. vertreten;

im Rahmen einer offiziell anerkannten Struktur tätig sein, die aus a) einer/einem europäischen Einrichtung/Sekretariat (der Antragsteller), die/das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens zwei Jahren in einem förderfähigen Land rechtmäßig niedergelassen ist, sowie aus b) nationalen Organisationen/Niederlassungen (4) in mindestens zwölf förderfähigen Ländern besteht, die mit der europäischen Einrichtung bzw. dem europäischen Sekretariat eine rechtliche Verbindung haben.

von Behörden, politischen Parteien oder kommerziellen Organisationen unabhängig sein.

über mindestens einen bezahlten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) verfügen.

Kategorie 2: EU-weites Netzwerk (formales Netzwerk)

Im Zusammenhang mit Los 1 ist ein EU-weites Netzwerk eine Dachorganisation europäischer Nichtregierungsorganisationen (ENRO gemäß der Definition in Kategorie 1). Die Besonderheit dieses EU-weiten Netzwerks liegt darin, dass seine Mitglieder selbst NRO auf europäischer Ebene sind. Eine europäische Dachorganisation vertritt somit eine sehr große Anzahl europäischer Akteure und deckt ein breites Spektrum an Politikbereichen ab. Sie muss

aus rechtlich selbständigen ENRO gemäß Definition in Kategorie 1 bestehen und im Zusammenhang mit der Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) tätig sein;

die drei folgenden Anforderungen erfüllen:

a)

mehr als eine repräsentative Gruppe von Akteuren — wie: Lernende (aller Bildungs- und Ausbildungsniveaus), Lehrkräfte (einschließlich Lehrer, Ausbilder und Schulleiter), Eltern usw. — vertreten

und

b)

in allen folgenden Sektoren tätig sein:

frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Schulbildung

Hochschulbildung

Berufsbildung

Erwachsenenbildung

und

c)

in mehr als einem wichtigen sektorübergreifenden Bereich (wie IKT-Ausbildung, Sprachenerwerb, Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln usw.) unter Beteiligung einer oder mehrerer repräsentativer Gruppen von Akteuren, wie oben beschrieben, tätig sein.

Formal niedergelassen sein, d. h. zum Zeitpunkt der Einreichung der Anträge seit mindestens zwei Jahren in einem förderfähigen Land rechtmäßig niedergelassen sein (Antragsteller müssen eine Kopie der Satzung der Organisation des Antragstellers sowie der amtlichen Eintragungsurkunde vorlegen);

über mindestens 20 Mitgliedsorganisationen (ENRO gemäß Definition in Kategorie 1) verfügen;

von Behörden, politischen Parteien oder kommerziellen Organisationen unabhängig sein;

über mindestens einen bezahlten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) verfügen.

3.   Aktivitäten

Förderfähige Aktivitäten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen dieser Aufforderung stehen und in einem Jahresarbeitsprogramm niedergelegt sein.

Es folgt eine als Hinweis dienende und nicht erschöpfende Auflistung:

Aktivitäten, die den Zugang und die Beteiligung der Akteure an der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ermöglichen;

Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken; Vernetzung und Partnerschaften mit anderen Akteuren;

Aufbau von Kapazitäten für Mitgliedsorganisationen, einschließlich Peer-Learning, Schulungs-, Beratungs-, Orientierungs- und Coachingaktivitäten zur Verbesserung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen;

Initiativen und Veranstaltungen zur Entwicklung der Mitgliedschaftszahlen der/des begünstigten ENRO/EU-weiten Netzwerks;

themenbezogene und länderspezifische Studien, Analysen, Erhebungen und Berichte über Prioritäten der EU im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, insbesondere im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ (Europäisches Semester, länderspezifische Empfehlungen) und des Strategischen Rahmens „ET 2020“;

Aktivitäten zur Sensibilisierung, Information, Verbreitung und Förderung (Seminare, Workshops, Kampagnen, Sitzungen, öffentliche Debatten, Anhörungen usw.) zu politischen Prioritäten der EU im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und zu EU-Finanzierungsinstrumenten (europäische Programme — insbesondere Erasmus+, europäische Struktur- und Investitionsfonds) zur Unterstützung dieser Prioritäten. Dabei werden Aktivitäten unterstützt, die Synergien zwischen dem Programm Erasmus+ und anderen EU- oder nationalen/regionalen Finanzierungsquellen herstellen.

Projekte der Zusammenarbeit zur Stärkung des politischen Einflusses auf Zielgruppen und/oder -systeme;

Aktivitäten können auf europäischer, grenzübergreifender, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführt werden.

4.   Mittelausstattung

Für die Kofinanzierung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung stehen im Jahr 2015 insgesamt 2,5 Mio. EUR aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Hinweis:

Auf Einrichtungen im Sinne von Kategorie 1 (ENRO) entfallen rund 90 % der für die allgemeine und berufliche Bildung verfügbaren Mittel;

Auf Netzwerke von ENRO im Sinne von Kategorie 2 entfallen rund 10 % der für die allgemeine und berufliche Bildung verfügbaren Mittel.

Der maximale jährliche Betriebskostenzuschuss im Jahr 2015 im Rahmen einer dreijährigen Partnerschaftsrahmenvereinbarung beläuft sich auf:

 

Kategorie 1: Europäische Nichtregierungsorganisation (ENRO)

125 000 EUR

 

Kategorie 2: EU-weite Netzwerke

200 000 EUR

LOS 2

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft: Jugend

1.   Spezifische Ziele

Von den im Bereich Jugend tätigen Organisationen, die im Rahmen dieser Aufforderung gefördert werden, wird erwartet, dass sie Aktivitäten ausüben mit dem Ziel:

die Beschäftigungsfähigkeit Jugendlicher zu fördern, insbesondere über Aktivitäten, die den Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen über die nicht formale Bildung fördern;

die Befähigung, Stärkung und Aktivierung von Jugendlichen in der Gesellschaft sowie ihre Teilnahme an Entscheidungsprozessen zu fördern;

zur persönlichen, sozialpädagogischen und beruflichen Entwicklung junger Menschen in Europa beizutragen;

einen Beitrag zur Entwicklung der Jugendarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu leisten;

zur Debatte über bzw. zur Entwicklung von politischen Fragen beizutragen, die Jugendliche und Jugendorganisationen auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene betreffen;

das interkulturelle Lernen, die Achtung der Vielfalt und der Werte Solidarität, Chancengleichheit und Menschenrechte unter Jugendlichen in Europa zu fördern;

benachteiligte junge Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

2.   Antragstellende Einrichtungen

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend gelten folgende Definitionen:

 

Kategorie 1 Eine: europäische Nichtregierungsorganisation (ENRO) muss:

im Rahmen einer offiziell anerkannten Struktur tätig sein, die aus a) einer/einem europäischen Einrichtung/Sekretariat (der Antragsteller), die/das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens einem Jahr in einem förderfähigen Land rechtmäßig niedergelassen ist, sowie aus b) nationalen Organisationen/Niederlassungen (4) in mindestens zwölf förderfähigen Ländern besteht, die mit der europäischen Einrichtung bzw. dem europäischen Sekretariat eine rechtliche Verbindung haben;

im Bereich Jugend tätig sein und Aktivitäten ausüben, die der Umsetzung der Aktionsbereiche der EU-Strategie für die Jugend förderlich sind;

Jugendliche in die Verwaltung und Führung der Organisation einbinden.

 

Kategorie 2 Ein: EU-weites Netzwerk (informelles Netzwerk) muss:

aus rechtlich selbständigen Organisationen ohne Erwerbszweck bestehen, die im Bereich Jugend tätig sind und Aktivitäten ausüben, die der Umsetzung der Aktionsbereiche der EU-Strategie für die Jugend förderlich sind;

im Rahmen einer informellen Verwaltungsstruktur tätig sein, die aus a) einer Organisation, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens einem Jahr in einem förderfähigen Land rechtmäßig niedergelassen ist und Koordinations- und Unterstützungsfunktionen für das Netzwerk auf europäischer Ebene wahrnimmt (der Antragsteller); sowie aus b) anderen Organisationen besteht, die in mindestens zwölf förderfähigen Ländern niedergelassen sind;

Jugendliche in die Verwaltung und Führung des Netzwerks einbinden.

3.   Aktivitäten

Antragstellende Einrichtungen müssen einen stimmigen Arbeitsplan vorlegen, der auch gemeinnützige Aktivitäten umfasst, die von Jugendlichen geleitet werden und geeignet sind, zur Erreichung der Ziele dieser Aufforderung beizutragen.

Dies sind insbesondere:

auf Jugendliche und junge Jugendarbeiter ausgerichtete nicht formale und informelle Lern- und Aktivitätsprogramme;

Aktivitäten für die qualitative Weiterentwicklung der Jugendarbeit;

Aktivitäten für die Entwicklung und Förderung von Instrumenten für Anerkennung und Transparenz im Bereich Jugend;

Seminare, Sitzungen, Workshops, Konsultationen oder Debatten für Jugendliche über Jugendpolitik und/oder europäische Angelegenheiten;

Anhörungen von Jugendlichen, die in den „strukturierten Dialog“ im Bereich Jugend einfließen;

Aktivitäten zur Förderung der aktiven Mitwirkung Jugendlicher am demokratischen Leben;

Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Lernens und Verständnisses in Europa;

Medien- und Kommunikationsaktivitäten und -Werkzeuge zu Jugend- und europäischen Fragen.

4.   Mittelausstattung

Für die Kofinanzierung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich Jugend stehen insgesamt 3,8 Mio. EUR aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Hinweis:

Auf Einrichtungen im Sinne von Kategorie 1 (ENRO), die ausschließlich im Bereich Jugend tätig sind, entfallen rund 70 % der für den Aktionsbereich Jugend verfügbaren Mittel;

auf Einrichtungen im Sinne von Kategorie 1 (ENRO) mit einem breiter gefächerten Tätigkeitsbereich, die jedoch eine Abteilung umfassen, die sich Jugendfragen widmet, entfallen rund 10 % der für den Aktionsbereich Jugend verfügbaren Mittel;

auf Einrichtungen im Sinne von Kategorie 2 (EU-weite Netzwerke), die ausschließlich im Bereich Jugend tätig sind, entfallen rund 20 % der für den Aktionsbereich Jugend verfügbaren Mittel.

Der maximale jährliche Betriebskostenzuschuss beläuft sich auf:

 

Kategorie 1: Europäische Nichtregierungsorganisation (ENRO)

50 000 EUR für Anträge auf Partnerschaftsrahmenvereinbarungen

35 000 EUR für Anträge auf Jährliche Betriebskostenzuschüsse

 

Kategorie 2: EU-weite Netzwerke

50 000 EUR für Anträge auf Partnerschaftsrahmenvereinbarungen

35 000 EUR für Anträge auf Jährliche Betriebskostenzuschüsse


(1)  Nähere Angaben zu den Vergabekriterien sind Abschnitt 9 des Leitfadens für Antragsteller zu entnehmen.

(2)  Weitere Verwaltungsdokumente, die gemäß dem Leitfaden für Antragsteller einzureichen sind, sind bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur per E-Mail bis spätestens 17.12.2014 um 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Ortszeit) unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen: Los 1: EACEA-CIVIL-EDU@ec.europa.eu — Los 2: EACEA-YOUTH@ec.europa.eu.

(3)  Nähere Angaben zu den zu übermittelnden Anhängen sind Abschnitt 14 des Leitfadens für Antragsteller zu entnehmen.

(4)  Die ENRO muss nachweisen, dass alle nationalen Organisationen/Niederlassungen mit der europäischen Einrichtung bzw. dem europäischen Sekretariat rechtliche Verbindungen haben.


Top