EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32008E0403
Council Joint Action 2008/403/CFSP of 29 May 2008 amending Joint Action 2007/805/CFSP appointing a European Union Special Representative to the African Union
Gemeinsame Aktion 2008/403/GASP des Rates vom 29. Mai 2008 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2007/805/GASP zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Afrikanische Union
Gemeinsame Aktion 2008/403/GASP des Rates vom 29. Mai 2008 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2007/805/GASP zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Afrikanische Union
ABl. L 140 vom 30.5.2008, p. 35–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2011
30.5.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 140/35 |
GEMEINSAME AKTION 2008/403/GASP DES RATES
vom 29. Mai 2008
zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2007/805/GASP zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Afrikanische Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14, Artikel 18 Absatz 5 und Artikel 23 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 6. Dezember 2007 die Gemeinsame Aktion 2007/805/GASP zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Afrikanische Union (1) für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2008 angenommen. |
(2) |
In Artikel 5 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2007/805/GASP ist zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) bis zum 31. Mai 2008 ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag von 1 200 000 EUR vorgesehen. Dieser als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte um 890 000 EUR aufgestockt werden, damit auch die Ausgaben für die verbleibende Laufzeit des Mandats des EUSR abgedeckt werden — |
HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:
Artikel 1
Die Gemeinsame Aktion 2007/805/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des EUSR in dem Zeitraum vom 6. Dezember 2007 bis zum 31. Dezember 2008 beläuft sich auf 2 090 000 EUR.“ |
2. |
Artikel 5 Absatz 4 wird gestrichen. |
Artikel 2
Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
Artikel 3
Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VIZJAK
(1) ABl. L 323 vom 8.12.2007, S. 45.