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Document 52010IE1177

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Auf dem Weg zu einem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2012“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 48 vom 15.2.2011, p. 65–71 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 48/65


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Auf dem Weg zu einem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2012“ (Initiativstellungnahme)

2011/C 48/12

Berichterstatter: Frederic OSBORN

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 18. Februar 2010 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Auf dem Weg zu einem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2012“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 31. August 2010 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 465. Plenartagung am 15./16. September 2010 (Sitzung vom 15. September) mit 116 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung und Empfehlungen

1.1

Als Sprachrohr der organisierten Zivilgesellschaft in Europa empfiehlt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, dass die Europäische Union in den Vorbereitungen für den neuen Weltgipfel der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung in Rio 2012 eine Führungsrolle übernehmen soll.

1.2

Die EU sollte sich für eine ehrgeizige Agenda für diesen Gipfel stark machen, um der nachhaltigen Entwicklung in der ganzen Welt, und zwar sowohl seitens der Regierungen als auch der Zivilgesellschaft im weitesten Sinn, neuen Schwung zu verleihen.

1.3

Auf diesem Gipfel sollen der Geist von Rio sowie die Grundsätze von 1992 und die Agenda 21 wiederbelebt werden, um die verschiedenen Akteure mit ins Boot zu holen und die Welt auf einen nachhaltigeren Weg zu bringen.

1.4

Auf diesem Gipfel sollte ein weiterer Meilenstein und eine Frist gesetzt werden für die Einigung und Verpflichtung auf die nächsten Schritte in Bezug auf die laufenden Verhandlungen über den Klimawandel und die biologische Vielfalt, den Abschluss der derzeitigen Verhandlungen über Quecksilber und den Start neuer Verhandlungen über die Aufnahme der Nachhaltigkeit in die Corporate Governance sowie in die Zuständigkeiten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften.

1.5

Die Gipfelteilnehmer sollten die Erd-Charta anerkennen und unterstützen und so mit gutem Beispiel für Einzelpersonen und Organisationen weltweit vorangehen, um sich zu den Zielen der Charta zu verpflichten und im Einklang mit ihr zu handeln.

1.6

Die EU sollte diesen Gipfel nutzen, um ihren eigenen Verfahren und Strukturen für Fortschritte in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung neuen Schwung zu verleihen und gleichzeitig eine vergleichbare Neubelebung der weltweiten Bemühungen um Nachhaltigkeit fordern. Der Ausschuss fordert die EU insbesondere auf,

zahlreiche Aspekte der „grünen“ Wirtschaft innerhalb Europas festzulegen und umzusetzen sowie neue Finanzkanäle zu schaffen und Möglichkeiten zum Technologie- und Wissensaustausch zu finanzieren, um die Entwicklungsländer bei ihrem Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen;

zahlreiche Aspekte der Governance für eine nachhaltige Entwicklung in Europa zu stärken;

die Zivilgesellschaft in ganz Europa für den Rio-Prozess zu gewinnen, die Vision von Rio 1992 neu zu beleben und die Unterstützung sowohl seitens der Politik als auch bei der Bevölkerung hierfür zu suchen.

1.7

Für Fortschritte bei der Ökologisierung der Wirtschaft sollte die EU in den kommenden 12 Monaten folgende Maßnahmen ergreifen:

ihre Strategie für nachhaltige Entwicklung überarbeiten und stärken und deren wichtigste Ziele im Rahmen der EU-2020-Strategie berücksichtigen sowie parallele Vorschläge für die Schaffung eines stärkeren internationalen Rahmens zur Förderung und Koordinierung nationaler Nachhaltigkeitsstrategien in den Gipfelverhandlungen unterbreiten;

die laufenden Arbeiten für bessere Fortschrittsindikatoren für die Nachhaltigkeit abschließen und diese ausdrücklich in den grundlegenden Überwachungsrahmen für die EU-2020-Strategie einbauen sowie gleichzeitig Vorschläge für die Einrichtung und Beibehaltung kohärenterer und konsistenterer internationaler Indikatoren für Messung und Beobachtung des Fortschritts in Bezug auf die Nachhaltigkeit in den Gipfelverhandlungen unterbreiten;

ihre langjährigen Studien über nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu Ende führen und im Rahmen der Ziele der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der EU-2020-Strategie berücksichtigen sowie parallele Vorschläge für die Gipfelverhandlungen unterbreiten;

die europäischen Erfahrungen mit Ökosteuern und fiskalischen Instrumenten der Umweltpolitik (einschl. Bepreisung von Kohlenstoffemissionen und Emissionshandel) bündeln und in eine neue, EU-weite Initiative für ökologisch orientierte fiskalische Instrumente einfließen lassen und parallele Vorschläge für VN-Leitlinien oder -Rahmenbestimmungen in diesem Bereich unterbreiten;

die europäischen Erfahrungen zur sozialen Dimension der nachhaltigen Entwicklung zusammentragen, u.a. in Bezug auf die Perspektiven für die Schaffung neuer grüner Arbeitsplätze zur Ersetzung einiger während der Wirtschaftskrise verloren gegangener Arbeitsplätze sowie die Möglichkeiten zum Abbau von Ungleichheiten, und diese in die Gipfeldiskussionen zum sozialen Aspekt der Ökologisierung der Wirtschaft einfließen lassen;

wirksame Maßnahmen ergreifen, um die nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern und angemessene finanzielle und technologische Unterstützung zu leisten.

1.8

Zur Verbesserung der Governance für eine nachhaltige Entwicklung sollte die EU

den Ausbau des Umweltprogramms (UNEP) und die Stärkung der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) der Vereinten Nationen unterstützen;

sich für die Aufnahme der nachhaltigen Entwicklung in die Mandate der Weltbank, des IWF, der WTO und weiterer einschlägiger internationaler Gremien einsetzen;

die Stärkung nationaler Nachhaltigkeitsstrategien, nationaler Systeme für ihre Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung sowie von Mitteln wie der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung sowohl in der EU als auch in den internationalen Verhandlungen fördern, um diese Arbeit auf supranationaler Ebene zu unterstützen und zu harmonisieren;

die Stärkung regionaler und lokaler Nachhaltigkeitsstrategien und Umsetzungsmaßnahmen sowohl in der EU als auch in den internationalen Verhandlungen fördern;

die Aufnahme der nachhaltigen Entwicklung in Vorschriften und Leitlinien für die Corporate Governance in der Wirtschaft sowohl in der EU als auch in den internationalen Verhandlungen fördern.

1.9

Zur Sicherstellung des Engagements und der Mitwirkung der Zivilgesellschaft sollte die EU:

für die umfassende Beteiligung der Interessenträger am VN-Prozess plädieren;

mit dem EWSA und weiteren Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um eine umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft im Vorbereitungsprozess in der EU und ihren Mitgliedstaaten sicherzustellen;

unabhängige Vorbereitungen in einzelnen Bereichen der Zivilgesellschaft einschl. Unternehmen, Gewerkschaften, NGO, Wissenschaft, Bildung, Landwirte, Frauen und Jugend, sowohl in der EU als auch in den internationalen Verhandlungen fördern.

2.   Einleitung und Hintergrund

2.1

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahm am 24. Dezember 2009 eine Entschließung an, 2012 eine Konferenz zur nachhaltigen Entwicklung (UNCSD) abzuhalten. Diese wird somit 40 Jahre nach der Konferenz über die Umwelt des Menschen in Stockholm (UNCHE), 20 Jahre nach der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio (UNCED) und 10 Jahre nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (WSSD) erneut in Rio stattfinden.

2.2

Gemäß dieser Entschließung der Generalversammlung werden mit dieser Konferenz drei Ziele verbunden:

Erneuerung des politischen Engagements für die nachhaltige Entwicklung;

Bewertung der bisherigen Fortschritte und der noch nicht umgesetzten Schlussfolgerungen der großen Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung;

Bewältigung neuer und zukünftiger Herausforderungen.

Auf der Tagesordnung werden folgende zwei Themen stehen:

eine „grüne“ Wirtschaft vor dem Hintergrund der nachhaltigen Entwicklung und der Armutsbekämpfung;

der institutionelle Rahmen für die nachhaltige Entwicklung.

2.3

Der EWSA begrüßt diese Initiative. Die Dynamik der nachhaltigen Entwicklung hat in den letzten Jahren offenkundig nachgelassen; daher bedarf es neuer Impulse, um der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele neuen Schwung zu verleihen. In Europa sind weiterhin bei der nachhaltigen Entwicklung als übergreifendem Konzept für die Politikgestaltung zwar Fortschritte zu verzeichnen, doch sind diese in den letzten Jahren von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise und der notwendigen Ausrichtung auf den Konjunkturaufschwung beeinträchtigt worden. Der neue Rio-Gipfel könnte die Gelegenheit sein, um der nachhaltigen Entwicklung wieder den ihr gebührenden Platz als wichtiger Impulsgeber für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten einzuräumen.

2.4

Es sind drei Treffen des Vorbereitungskomitees (Preparatory Committee, PrepCom) vorgesehen. Das erste Treffen fand vom 17. bis 19. Mai 2010 statt, die beiden weiteren Treffen sind für 2011 und 2012 geplant.

Das Vorbereitungskomitee hat in seiner ersten Sitzung Verfahren, Prozesse und Zeitpläne für die Konferenz ausgearbeitet und erste Debatten über die oben genannten Hauptthemen geführt. Es hat sich außerdem darauf verständigt, dass das VN-Generalsekretariat die Mitgliedstaaten, einschlägige internationale Organisationen und die Hauptgruppen um Beiträge zu einer begrenzten Zahl an zielgerichteten Fragen ersuchen sollte.

2.5

Die Zivilgesellschaft war im Vorbereitungskomitee durch die neun von den Vereinten Nationen anerkannten Hauptgruppen vertreten, die außerdem gebeten wurden, eigene Vorbereitungsarbeiten durchzuführen und die weiteren Etappen des Vorbereitungsprozesses sowie dann auch die Konferenz durch ihre Beiträge zu bereichern. Einige der Hauptgruppen haben betont, dass sie die Gelegenheit dieses Vorbereitungsprozesses für den Weltgipfel 2012 nutzen wollen, um selbst die Fortschritte auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen zu bewerten. Sie wollen in Rio das Erreichte, die Chancen und die Herausforderungen darstellen und eine weitreichendere Anerkennung und Unterstützung seitens der Regierungen in diesem Prozess erringen sowie Empfehlungen an die Regierungen zu der Form und den Zielen der offiziellen Verhandlungen richten.

2.6

Die Europäische Union hat in der ersten Sitzung des Vorbereitungskomitees aktiv zur Festlegung einer positiven und machbaren Agenda für den Vorbereitungsprozess für den Weltgipfel beigetragen; außerdem verfolgt sie in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedstaaten einen eigenen Vorbereitungsprozess. Der Ausschuss begrüßt, dass er im Namen der Zivilgesellschaft als Teil der EU-Delegation an dieser ersten Sitzung teilnehmen konnte, und will auch weiterhin eine aktive Rolle zunächst durch die Ausarbeitung dieser Initiativstellungnahme und anschließend durch weitere Arbeiten im Zuge des Vorbereitungsprozesses spielen (siehe Ziffer 7.2).

3.   Vision und Engagement

3.1

Mit dem Weltgipfel 1992 in Rio waren ehrgeizige Ansinnen verbunden, und er war ein großer Erfolg. Weltweit konnten Unterstützung und Maßnahmen für die nachhaltige Entwicklung mobilisiert werden. Dies wurde dank einer aussagekräftigen und konkreten Agenda mit einer engagierten und inspirierenden Vision möglich, die von der Öffentlichkeit unterstützt und vom politischen Willen getragen wurde.

3.2

Die Herausforderung einer nachhaltigen Entwicklung ist genauso dringend wie eh und je und in vielerlei Hinsicht sogar noch dringlicher. In der ersten Sitzung des Vorbereitungskomitees ließen die Regierungsvertreter jedoch Einsatz und Ehrgeiz vermissen. Einige waren mehr damit beschäftigt, überzogene Erwartungen zu dämpfen, als Entschlossenheit für einen positiven Wandel aufzubauen.

3.3

Die Zivilgesellschaft verfolgt ehrgeizigere Ziele. Die zahlreichen unterschiedlichen Interessenträger, die an der ersten Sitzung des Vorbereitungskomitees teilnahmen, forderten konkrete Vorschläge von den offiziellen Delegierten und entwickelten ihre eigenen parallelen Verfahren zur Konferenzvorbereitung. Nach Meinung des Ausschuss gibt es in Europa eine breite Palette an Interessenträgern, die über die erforderliche Entschlossenheit verfügen und in der Lage sind, ihr Gewicht noch stärker in die Waagschale zu werfen und auf ein positives Ergebnis des Vorbereitungsverfahrens für 2012 zu drängen. Der Ausschuss fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dieses Potenzial auszuschöpfen und auf sämtlichen Ebenen ein für alle Interessenträger offenes Verfahren mit ehrgeizigen Zielsetzungen festzulegen, um umfassenden Nutzen aus den Erfahrungen der verschiedenen Akteure zu ziehen.

3.4

Werden den Teilnehmern an den Klimaschutzverhandlungen und den Verhandlungen zur biologischen Vielfalt ein Ziel und eine Frist für den rechtzeitigen Abschluss eines fundierten Übereinkommens vorgegeben, damit es von den führenden Politikern auf dem Rio-Gipfel 2012 angenommen werden kann, könnte dies beiden Verfahren zu Gute kommen. In den letzten beiden Jahren vor Rio 1992 hatte sich die Zusammenführung von Zielsetzungen als sehr effizient erwiesen, um enorme Fortschritte zu erzielen. Auf der 2012-Konferenz könnte eine Frist für die Verhandlungen über den Klimawandel und die biologische Vielfalt festgesetzt werden, um einen weiteren Meilenstein zu erreichen.

3.5

Der Weltgipfel 2012 könnte auch genutzt werden, um Entscheidungen in den laufenden internationalen Verhandlungen über Quecksilber sowie über den Mechanismus zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung REDD (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation) zu beschleunigen. Er bietet vielleicht auch Gelegenheit, den Startschuss für neue Verhandlungen über die Aufnahme der Nachhaltigkeit in die Corporate Governance (siehe Ziffer 6.8) und lokale Maßnahmen zur Nachhaltigkeit (siehe Ziffer 6.9) zu geben.

3.6

Der Weltgipfel von 1992 mündete in einer neuen und inspirierenden Vision einer harmonischen Zukunft für die Erde, die in dem neuen Diskurs einer nachhaltigen Entwicklung ihren Niederschlag fand. Für Rio 2012 ist eine neue Formulierung dieser Vision notwendig. Der Ausschuss schlägt vor, dass die EU ihre Bemühungen zu diesem Zweck auf die Erd-Charta ausrichtet und den Gipfel nutzt, um dieses inspirierende Dokument formell anzuerkennen (wie das die UNESCO bereits getan hat). Diese Charta hat in den letzten Jahren immer mehr Unterstützung weltweit gefunden, und ihre Anerkennung durch die Vereinten Nationen insgesamt würde ihre Geltung in allen Teilen der Welt stärken und dazu beitragen, den ehrgeizigen Geist von Rio 1992 – „Can do“ bzw. „Wir können etwas bewegen“ – wiederbeleben.

4.   Stand der Umsetzung und offene Fragen

4.1

Das Vorbereitungskomitee hielt in seiner ersten Sitzung fest, dass die Umsetzung der Ziele der Stockholm-Konferenz von 1972 sowie der Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung von 1992 und 2002 nicht überzeugt und ungleichmäßig ausfällt. Trotz einiger Fortschritte, insbesondere betreffend Einkommenszuwachs, Bekämpfung der Armut, Erleichterung des Zugangs zu Bildung und Gesundheitsversorgung, vor allem in den Schwellenländern, bleiben noch erhebliche Herausforderungen bestehen.

4.2

Es gibt nach wie vor anhaltende Umsetzungslücken in Bezug auf Beseitigung der Armut, Nahrungsmittelsicherheit, Einkommensunterschiede, Erhalt der biologischen Vielfalt, Bekämpfung des Klimawandels, Verringerung des Drucks auf die Ökosysteme und die Fischbestände, Zugang zu sauberem Wasser und Abwasserbeseitigung sowie umfassende Einbindung der Frauen in die Verwirklichung der international vereinbarten Ziele. Dies zeugt von einem fragmentarischen Ansatz für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Seit Rio sind die Verbrauchs- und Produktionsmuster nahezu gleich geblieben, obwohl grundlegende Änderungen für eine weltweit nachhaltige Entwicklung unabdingbar sind.

4.3

Anstrengungen zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele einschl. der Millenniums-Entwicklungsziele werden auch durch die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise gebremst, die die Wirtschaftsleistung beeinträchtigt, hart erkämpfte Fortschritte abbröckeln lässt und die Zahl der Menschen, die in äußerster Armut leben, ansteigen lässt.

4.4

Innerhalb Europas (wie auch in den anderen Industrieländern) wurden in den letzten 20 Jahren zwar Fortschritte bei der Verwirklichung einiger Umweltziele erreicht, doch in Bezug auf die Hauptziele wie Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen bleibt noch viel zu tun. Der ökologische Fußabdruck, den Europa durch die Überbeanspruchung der Ressourcen und die Verlagerung von Verschmutzung in der übrigen Welt hinterlässt, ist nach wie vor alles andere als nachhaltig. Auch im sozialen Bereich kann angesichts der Arbeitslosenquoten und der immer größeren Ungleichheiten in und zwischen den Gemeinschaften von Nachhaltigkeit kaum die Rede sein.

4.5

Das Vorbereitungskomitee hat keine vollkommen neuen Punkte in Sachen Nachhaltigkeit ermittelt; es hat jedoch darauf hingewiesen, dass viele dieser bereits auf dem Gipfel in Rio 1992 bekannten Punkte immer dringlicher werden, wie die jüngsten und aktuellen Krisen in Bezug auf Finanz und Wirtschaft, Energie, Wasser und Nahrungsmittel zeigen. Weitere Probleme wie Klimawandel und Verlust an biologischer Vielfalt haben sich ebenfalls als dringlicher und dramatischer als ursprünglich angenommen erwiesen. Hinzu kommt noch das kontinuierliche Anwachsen der Weltbevölkerung.

4.6

Innerhalb der Entwicklungsländer tut sich ein Graben auf zwischen den Schwellenländern, deren rasantes Wachstum eine neue Belastung für die weltweiten Ressourcen und die Umwelt ist, und den am wenigsten entwickelten Ländern, in denen Armut und Umweltverschmutzung erhebliche Risikofaktoren für die Nachhaltigkeit bleiben. Bis auf einige wenige Ausnahmen haben die Industrieländer ihre Versprechungen für öffentliche Entwicklungshilfe, die sie den Entwicklungsländern zur Unterstützung einer nachhaltigeren Entwicklung oftmals gemacht haben, bislang bei weitem nicht erfüllt.

4.7

Vor diesem Hintergrund steht die EU vor der besonderen Herausforderung, die Nachhaltigkeit ihrer eigenen Wirtschaft zu verbessern und gleichzeitig ausreichende finanzielle und technische Hilfe zu mobilisieren, um die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, bei einer wirksameren Bewältigung ihrer Probleme in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Die EU sollte diesen Gipfel dazu nutzen, ihre eigenen Verfahren und Strukturen neu auszurichten, um Fortschritte in diesen Fragen zu erzielen. Der Ausschuss fordert die EU insbesondere auf,

zahlreiche Aspekte der „grünen“ Wirtschaft innerhalb Europas festzulegen und umzusetzen sowie neue Finanzkanäle zu schaffen und Möglichkeiten zum Technologie- und Wissensaustausch zu finanzieren, um die Entwicklungsländer bei ihrem Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen (Ziffer 5);

zahlreiche Aspekte der Governance für eine nachhaltige Entwicklung in Europa zu stärken (Ziffer 6);

die Zivilgesellschaft in ganz Europa für den Rio-Prozess zu gewinnen, die Vision von Rio 1992 neu zu beleben und die Unterstützung sowohl seitens der Politik als auch bei der Bevölkerung hierfür zu suchen (Ziffer 7).

5.   Eine „grüne“ Wirtschaft vor dem Hintergrund der nachhaltigen Entwicklung und der Armutsbekämpfung

5.1

Die Ökologisierung der Wirtschaft wird eines der Hauptthemen der Konferenz sein. Zwar gehen die Ansichten darüber, was eine „grüne Wirtschaft“ eigentlich ist, immer noch weit auseinander, doch besteht ein Konsens darüber, dass eine grüne Wirtschaft in den Kontext einer nachhaltigen Entwicklung gestellt werden muss. Eine grüne Wirtschaft oder die Ökologisierung der Wirtschaft kann als eines der wesentlichen Mittel angesehen werden, um den Weg hin zu einer nachhaltigeren Entwicklung in der Zukunft einzuschlagen.

5.2

Der Wandel zu einer grünen Wirtschaft durch die Förderung einer effizienteren Nutzung von natürlichen Ressourcen und Energie sowie neuen Technologien für saubere Energie und umweltfreundlichere Herstellungsverfahren kann neue Wachstums- und Beschäftigungschancen eröffnen. Es gilt, einen geeigneten politischen Rahmen auf nationaler Ebene zu schaffen, um die Umstellung auf eine grüne Wirtschaft sowie nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu fördern und die Wirtschaftstätigkeit in Einklang mit der Tragfähigkeit der Umwelt zu bringen.

5.3

Nachhaltige Entwicklung und nachhaltiger Wandel müssen natürliche Grenzen einhalten und die natürlichen Ressourcen und das Kulturerbe schützen. Nachhaltige Entwicklung bedeutet jedoch nicht Stagnation, ganz im Gegenteil: sie erfordert einen ständigen Wandel, eine ständige Weiterentwicklung. So ist beispielsweise im Energiewesen in den kommenden 40 Jahren eine grundlegende Änderung der Produktions- und Verbrauchsmethoden erforderlich, wie aus dem jüngsten Bericht der Internationalen Energie-Agentur zu technologischen Szenarien für 2050 hervorgeht. In der Chemieindustrie wurde bereits viel unternommen, um die Produktionsmuster effizienter und nachhaltiger zu gestalten und diesen Wandel auch in einen kommerziellen Vorteil umzumünzen.

5.4

Die im Rahmen einer grünen Wirtschaft einsetzbaren Politikinstrumente lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

korrekte Tarifierung;

öffentliches Beschaffungswesen;

ökologische Steuerreform;

öffentliche Investitionen in nachhaltige Infrastruktur;

gezielte öffentliche F&E-Förderung in umweltfreundliche Technologien;

sozialpolitische Maßnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von sozialen Zielen und Wirtschaftspolitik.

5.5

Auf internationaler Ebene haben die Vereinten Nationen bereits einige einschlägige Initiativen auf den Weg gebracht, auf denen der Weltgipfel 2012 aufbauen könnte. So werden mit der „Green Economy Initiative“ Regierungen bei der Neugestaltung und Neuausrichtung von Maßnahmen, Investitionen und Ausgaben auf Bereiche wie saubere Technologien, erneuerbare Energieträger, Wassermanagement, umweltverträgliche Beförderung, Abfallbewirtschaftung, grüne Gebäude sowie nachhaltige Land- und Forstwirtschaft unterstützt. Die Abschätzung des ökonomischen Wertes von Ökosystemen und biologischer Vielfalt (The Economics of Ecosystems and Biodiversity) sowie der Global Green New Deal (GGND) sind Schlüsselprojekte im Rahmen dieser Initiative.

5.6

Derzeit sind die Industrieländer relativ gesehen am stärksten für den Klimawandel verantwortlich, da sie einen höheren Ausstoß von Treibhausgasen pro Kopf aufweisen. Daher stehen sie auch vor der größten Herausforderung, ihre Wirtschaft auf ein kohlenstoffärmeres Modell umzustellen. Gleichzeitig stehen ihnen aber auch ausgefeiltere Technologien und umfassendere Mittel zur Verfügung, um die Führungsrolle für diesen Übergang zu übernehmen, sofern sie sich dieser Herausforderung umgehend stellen.

5.7

In den Entwicklungsländern bestehen Bedenken dahingehend, dass eine „grüne Wirtschaft“ ein Konzept des Nordens ist, das ihren Entwicklungsprozess verlangsamen und eine protektionistische Komponente enthalten könnte. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, den Entwicklungsländern zu verdeutlichen, welche Vorteile dieses Konzept ihnen bringen und wie es ihrer Entwicklung zugute kommen wird. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, wie ernst die Industrieländer ihr Engagement zur Förderung einer grünen Wirtschaft in den Entwicklungsländern nehmen.

5.8

Um 2012 überzeugende Fortschritte hinsichtlich der Ökologisierung der Weltwirtschaft zu erzielen, müssen die Industrieländer unter Beweis stellen, dass sie derartige Konzepte auf ihre eigene Wirtschaft anwenden und bereit sind, die Entwicklungsländer konkret finanziell sowie durch Technologietransfer und Kapazitätenaufbau zu unterstützen.

5.9

Die EU hat zwar einige, jedoch noch keine ausreichenden Fortschritte bei der Ökologisierung ihrer Wirtschaft erzielt. Nach Meinung des Ausschusses würde es keinesfalls genügen, wenn die EU sich in Rio einfach nur auf ihre eigenen begrenzten Fortschritte in den letzten 20 Jahren und die verschiedenen Bestandteile ihrer 2020-Strategie, die in eine nachhaltige Richtung weisen, beruft. Für eine solidere Verhandlungsposition für 2012 sollte die EU in den nächsten 12 Monaten insbesondere

ihre Strategie für nachhaltige Entwicklung überarbeiten und stärken und deren wichtigste Ziele im Rahmen der EU-2020-Strategie berücksichtigen;

die laufenden Arbeiten für bessere Fortschrittsindikatoren für die Nachhaltigkeit abschließen und diese ausdrücklich in den grundlegenden Überwachungsrahmen für die EU-2020-Strategie einbauen;

ihre langjährigen Studien über nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu Ende führen und im Rahmen der Ziele der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der EU-2020-Strategie berücksichtigen;

die europäischen Erfahrungen mit Ökosteuern und fiskalischen Instrumenten der Umweltpolitik (einschl. Bepreisung von Kohlenstoffemissionen und Emissionshandel) bündeln und Vorschläge für VN-Leitlinien oder -Rahmenbestimmungen in diesem Bereich unterbreiten;

die europäischen Erfahrungen zur sozialen Dimension der nachhaltigen Entwicklung zusammentragen, u.a. in Bezug auf die Perspektiven für die Schaffung neuer grüner Arbeitsplätze zur Ersetzung einiger während der Wirtschaftskrise verloren gegangener Arbeitsplätze sowie die Möglichkeiten zum Abbau von Ungleichheiten.

Vergleichbare Maßnahmen sind auch seitens der Mitgliedstaaten erforderlich. Dank Fortschritten in diesen Bereichen in Europa wäre die EU in einer guten Position, um sich für eine weltweite „Agenda für eine grüne Wirtschaft“ mit vergleichbarem Inhalt einzusetzen.

5.10

In finanzieller Hinsicht müssen große Anstrengungen zur Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel unternommen werden, um die unerledigten Punkte auf der Agenda der Millenniumsziele anzugehen und die neuen Fahrpläne für eine grüne Wirtschaft voranzubringen. Die Rio-Ziele für die öffentliche Entwicklungshilfe wurden bislang nicht erreicht. Die internationalen Finanzinstitutionen, das VN-Entwicklungsprogramm, die WTO, die VN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) sowie die Finanz-, Wirtschafts- und Handelsministerien in aller Welt müssen sowohl in die Mobilisierung der Mittel als auch alle weiteren Aspekte der Umstellung auf eine grünere Weltwirtschaft eingebunden werden. Die EU muss einen kohärenten und konsistenten Vorschlag zu den Zielsetzungen dieser internationalen Ökologisierungsbemühungen und zur Erfüllung der alten Entwicklungshilfeversprechen unterbreiten.

6.   Der institutionelle Rahmen für die nachhaltige Entwicklung

6.1

Es besteht breites Einvernehmen darüber, dass die Governance für nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene nicht besonders effizient ist und dass erhebliche Veränderungen notwendig sind, um sie mit neuem Leben zu erfüllen. Dies würde auch der Governance für nachhaltige Entwicklung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zugute kommen.

6.2

International gesehen besteht die dringende Notwendigkeit, den Geltungsbereich des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) auszuweiten und die Befugnisse der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) oder ihres Nachfolge-Gremiums auszubauen, um die nachhaltige Entwicklung in allen Sektoren der globalen Wirtschaft und in allen internationalen Gremien zum Leitbild zu machen. Die Möglichkeit, das UNEP in eine Weltumweltorganisation mit einem umfangreicheren Mandat umzuwandeln, wird schon seit langem diskutiert. Diese muss auf einer solideren, glaubwürdigen und zugänglichen wissenschaftlichen Basis beruhen. Sie muss besser in der Lage sein, innovative Wege für die Zusammenarbeit mit den anderen Komponenten des VN-Systems zu finden, die große Zahl an einzelnen multilateralen Umweltabkommen zu koordinieren und den Kapazitätenaufbau im Umweltbereich in den Entwicklungsländern und anderswo zu stärken. Außerdem muss sie über umfangreichere und gesichertere Ressourcen verfügen. 2012 könnte die Gelegenheit bieten, um diesen Ideen Taten folgen zu lassen.

6.3

Die nachhaltige Entwicklung muss an Gewicht und Einfluss im VN-System gewinnen. Eine Möglichkeit wäre die Einrichtung eines eigenen VN-Rates für nachhaltige Entwicklung. Eine andere Möglichkeit wäre die Eingliederung der Kommission für nachhaltige Entwicklung in einen erweiterten Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) mit einem umfangreicheren Mandat zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung im gesamten VN-System sowie in der Weltbank und im Internationalen Währungsfonds (IWF). Im Rahmen der Arbeiten der neuen hochrangigen Gruppe für Klimawandel und Entwicklung (High Level Panel on Climate Change and Development), die vor Kurzem vom VN-Generalsekretär eingerichtet wurde, könnten jedoch neue, weitreichendere Möglichkeiten entstehen.

6.4

Im Hinblick auf weitere Diskussionen empfiehlt der Ausschuss, dass die EU drei allgemeine Ziele verfolgen sollte:

Aufnahme der nachhaltigen Entwicklung in das Mandat einiger der wichtigsten Organisationen einschl. der Vereinten Nationen selbst und ihres Wirtschafts- und Sozialrates, der Weltbank, des IWF und der WTO sowie speziell mit der nachhaltigen Entwicklung befasster Gremien wie die Kommission für nachhaltige Entwicklung, das Umweltprogramm und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen;

Stärkung der Kommission für nachhaltige Entwicklung und ihrer Kapazitäten zur Koordinierung der Arbeiten zum Thema nachhaltige Entwicklung im gesamten VN-System, indem ihr insbesondere ein entsprechender Status und die notwendigen Befugnisse übertragen werden, so dass sie die Finanz- und Wirtschaftsministerien an einen Tisch bringen kann, um die Aufnahme der nachhaltigen Entwicklung in die Weltwirtschaftpolitik zu gewährleisten;

Ausbau des Umweltprogramms und seiner Fähigkeit, kritische Veränderungen in der globalen Umwelt zu überwachen und wirksame Schutzmaßnahmen zu fördern.

6.5

Außerdem muss die Governance für nachhaltige Entwicklung auf nationaler, regionaler, lokaler und Unternehmensebene gestärkt werden. Nationale, subnationale und lokale Nachhaltigkeitsstrategien müssen neu aufgelegt oder dynamisiert werden. Im Rahmen der Corporate Governance muss der nachhaltigen Entwicklung mehr Bedeutung beigemessen werden. Es gilt, nationale Räte für nachhaltige Entwicklung oder vergleichbare Gremien auf- oder auszubauen, um stärkere Impulse für die nachhaltige Entwicklung zu geben. Die Zivilgesellschaft muss aktiver eingebunden werden. In der Europäischen Union wurde mit der Strategie für nachhaltige Entwicklung ein Rahmen für alle diese Elemente festgelegt, in denen Fortschritte erzielt werden müssen. Allerdings wurde diese nicht mit ausreichender Entschlossenheit verfolgt. Ihre Schlüsselelemente müssen aufgegriffen und in die EU-2020-Strategie aufgenommen und ihre Umsetzung aufmerksam überwacht werden.

6.6

Die Hauptgruppen der Zivilgesellschaft, deren Rolle im VN-System mit Rio 1992 gestärkt wurde, werden ihre eigenen einschlägigen Erfahrungen analysieren und Beispiele für bewährte Verfahren nach Rio bringen. Sie streben nach einer Anerkennung bzw. Stärkung dieser bewährten Verfahren im Rahmen nationaler und lokaler Strategien für nachhaltige Entwicklung oder Initiativen zur sozialen Verantwortung der Unternehmen.

6.7

Der Ausschuss empfiehlt, dass die EU sich für umfassende Beiträge der Zivilgesellschaft und der Hauptgruppen zu dem Vorbereitungsprozess für 2012 stark machen sollte. Die Hauptgruppen sollten ermutigt werden, das Erreichte dazustellen und Vorschläge für die Stärkung und Konsolidierung ihrer Rolle zu unterbreiten.

6.8

Im Industriesektor sollte die Nachhaltigkeit in dem neuen Rahmen für die soziale Verantwortung der Unternehmen verankert werden. Verhandlungen über ein einschlägiges neues internationales Übereinkommen könnten auf dem Rio-Gipfel 2012 auf den Weg gebracht werden.

6.9

Regionale und sonstige nachgeordnete Gebietskörperschaften spielen bei der Umsetzung zahlreicher Aspekte der nachhaltigen Entwicklung eine immer größere Rolle – ebenso wie viele Städte und Gemeinden. Diese Entwicklungen könnten in einem neuen Übereinkommen verankert werden, in dem ausdrücklich Mandate für die Verwirklichung einzelner Nachhaltigkeitsziele festgelegt werden (unter Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel). Die Vorbildlichkeit einiger weniger könnte somit gängige Praxis werden.

7.   Mögliche Rolle der EU und des EWSA

7.1

Die EU wird zweifelsohne eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung einer Strategie für 2012 spielen. Die EU sollte der internationalen Staatengemeinschaft vor Augen führen, warum die Ökologisierung der Wirtschaft zum Wohle sowohl des Nordens als auch des Südens ist und institutionelle Änderungen zur Förderung der Governance für nachhaltige Entwicklung voranbringen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten diese Konferenz auch als Gelegenheit nutzen, ihren eigenen Wandel hin zu einer grüneren Wirtschaft zu beschleunigen, ihre Governance- und Verwaltungsmechanismen für nachhaltige Entwicklung zu verbessern und die Einbindung der Zivilgesellschaft in diesen Prozess zu stärken.

7.2

Der Ausschuss selbst ist bereit, eine wichtige Aufgabe zu übernehmen, indem er die Zivilgesellschaft bei der Formulierung ihrer Beiträge für sowohl den europäischen als auch den internationalen Vorbereitungsprozess unterstützt. Außerdem könnte er auf ehrgeizige Ergebnisse drängen. Eine umfassende Mitwirkung der Zivilgesellschaft ist wichtig, um das erforderliche Momentum zu schaffen und den notwendigen Druck auszuüben, um in Rio auch überzeugende Fortschritte zu erzielen. Der Ausschuss will in den kommenden 12 Monaten folgende Maßnahmen ergreifen:

Durchführung weiterer Konsultationen der Interessenträger zu den Zielen von Rio 2012 in Brüssel und Einrichtung einer gemeinsamen Plattform, sofern dies machbar ist;

Mobilisierung der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten über die nationalen Räte für nachhaltige Entwicklung, das Netzwerk europäischer Beratungsgremien für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung (EEAC) sowie die nationalen Wirtschafts- und Sozialräte, um ihren Beitrag einzuholen;

Ausarbeitung zahlreicher sektorspezifischer Studien zu den Bedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Ökologisierung der Wirtschaft in wichtigen Bereichen wie Energie, Verkehr, Baugewerbe und Landwirtschaft sowie in der allgemeinen Wirtschaftspolitik;

Zusammenarbeit mit regionalen und bilateralen ständigen Delegationen, um die Beiträge der europäischen Zivilgesellschaft mit Maßnahmen der Zivilgesellschaft in anderen Regionen der Welt zu vergleichen und zu koordinieren.

Brüssel, den 15. September 2010

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


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