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Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter
'Das Tiergesundheitsrecht der EU'
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Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Ziel dieser Verordnung ist, die Rückverfolgbarkeit* von Schafen und Ziegen durch Verpflichtung der Länder der Europäischen Union (EU) zur Einführung eines einheitlichen Systems zur Kennzeichnung und Registrierung sicherzustellen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist am 29. Januar 2004 in Kraft getreten, die Artikel 14, 15 und 16 finden jedoch erst seit dem 9. Juli 2005 Anwendung. Bestimmte freiwillige Vorschriften wurden zum 1. Januar 2010 verbindlich.
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
Rückverfolgbarkeit: die Fähigkeit, ein Lebens- oder Futtermittel, ein der Nahrungsgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der für den Verbrauch bestimmt ist, durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8-17)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Version hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Entscheidung 2006/968/EG der Kommission vom 15. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates hinsichtlich der Leitlinien und Verfahrensvorschriften für die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen (ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 41-45)
Siehe konsolidierte Fassung
Verordnung (EG) Nr. 1505/2006 der Kommission vom 11. Oktober 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates bezüglich der erforderlichen Mindestkontrollen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen (ABl. L 280 vom 12.10.2006, S. 3-6)
Siehe konsolidierte Fassung
Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1-208)
Letzte Aktualisierung: 04.10.2016