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Freizügigkeit von Sportlern in der EU
Freizügigkeit von Sportlern in der EU
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
WAS IST DER ZWECK DIESES ARTIKELS DES VERTRAGS?
Er bestätigt, dass die Europäische Union (EU) Maßnahmen zur Förderung des europäischen Sports ergreifen kann, wobei sie dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion berücksichtigt. Diesbezügliche Maßnahmen unterstützen, koordinieren und ergänzen die nationale Tätigkeit der EU-Länder.
WICHTIGE ECKPUNKTE
HINTERGRUND
HAUPTDOKUMENT
Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 120-121)
Letzte Aktualisierung: 12.09.2016