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Besteuerung von Personenkraftwagen

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Besteuerung von Personenkraftwagen

Mit Blick auf eine Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes ist in der Richtlinie vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen umstrukturieren. Ziel ist es, die steuerlichen Hindernisse für die innergemeinschaftliche Verbringung von Personenkraftwagen zur ständigen Nutzung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu beseitigen. Durch die Umstrukturierung der Bemessungsgrundlagen der Zulassungssteuer für Personenkraftwagen soll der Richtlinienvorschlag außerdem der Nachhaltigkeit im Bereich der Kohlendioxid-Emissionen förderlich sein.

VORSCHLAG

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 5. Juli 2005 über die Besteuerung von Personenkraftwagen [KOM(2005) 261 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dem vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie sollen das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert und die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen verringert werden. Durch die Umstrukturierung der Besteuerungssysteme für Personenkraftwagen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sollen die steuerlichen Hindernisse für die Verbringung von Personenkraftwagen von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen beseitigt werden.

Im Zusammenhang mit den Steuern auf Personenkraftwagen schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:

  • schrittweise Abschaffung der Zulassungssteuer während einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren;
  • Einführung eines Systems zur Erstattung der Zulassungssteuer für Personenkraftwagen, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen und anschließend ausgeführt oder ständig in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbracht werden;
  • Ausrichtung der Bemessungsgrundlage der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer und der Zulassungssteuer auf den CO2-Ausstoß.

Zulassungssteuer

In der derzeitigen Situation kann die Zulassungssteuer zu einer doppelten Besteuerung führen, wenn Bürger ihren ständigen Wohnsitz von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen verlegen oder wenn ein Gebrauchtwagen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat eingeführt wird. Da diese Steuern ein Hindernis für den freien Personenverkehr darstellen können und zur Zersplitterung des Gebrauchtwagenmarktes führen, wird vorgeschlagen, diese auslaufen zu lassen .

Die schrittweise Abschaffung der Zulassungssteuern über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren wird den EU-Mitgliedstaaten, in denen derzeit hohe Zulassungssteuern erhoben werden, genügend Zeit geben, um ihr Steuersystem umzubauen. Außerdem werden so die Besitzer von Gebrauchtwagen gegen denunmittelbaren Rückgang des Wiederverkaufswertes ihrer Fahrzeuge geschützt.

Erstattung der Zulassungssteuer

Mit der Einführung eines Systems zur Erstattung eines Teils der Zulassungssteuer für Personenkraftwagen, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen und anschließend ausgeführt oder ständig in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbracht werden, soll in der Übergangszeit bis zur Abschaffung der Zulassungssteuer eine "Doppelbesteuerung" vermieden werden. Außerdem werden klare Regeln für die Berechnung der zu erstattenden Rest-Zulassungssteuer aufgestellt.

Mindeststeueraufkommen im Zusammenhang mit CO2-Emissionen

Die Einführung einer Verbindung zwischen den CO2-Emissionen und der Bemessungsgrundlage der Zulassungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt auf der Grundlage der CO2-Emissionen des jeweiligen Personenkraftwagens in Gramm je Kilometer.

Bis zum 1. Dezember 2008 sollen 25 % und bis zum 31. Dezember 2010 50 % des gesamten Aufkommens an Zulassungs- und jährlicher Kraftfahrzeugsteuer auf der jeweiligen CO2-Komponente dieser Steuern beruhen.

Hintergrund

Die Anwendung von verschiedenen Systemen zur Besteuerung von Personenkraftwagen in der EU hat zu steuerlichen Hindernissen (wie Doppelbesteuerung) geführt, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Mit den im Richtlinienvorschlag empfohlenen Maßnahmen soll die grenzüberschreitende Verbringung von Fahrzeugen aus steuerlichen Gründen erleichtert werden. Die neue Struktur, die der Annäherung der einzelstaatlichen Systeme für die Besteuerung von Personenkraftwagen dient, hat weder eine Harmonisierung der einzelstaatlichen Steuerniveaus noch eine zwingende Einführung neuer Steuern zur Folge.

Steuerliche Anreize für Kraftfahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch sind einer der drei Pfeiler der Strategie zur Verringerung der CO2-Emissionen, die die EU 1995 verabschiedet hat. Die beiden anderen Pfeiler betreffen die Information des Verbrauchers mittels einer Fahrzeugkennzeichnung, der die CO2-Emissionen zu entnehmen sind, und die freiwillige Senkung der CO2-Emissionen durch die Kraftfahrzeughersteller.

Bezug

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2005) 261

-

Konsultation CNS/2005/0130

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2009/55/EC des Rates 25. Mai 2009 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Verbringung persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat [Amtsblatt L 145 vom 10.6.2009].

Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge [Amtsblatt L 171 vom 29.6.2007].

Siehe konsolidierte Fassung.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 7. Februar 2007 - Ergebnisse der Überprüfung der Strategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen [KOM(2007) 19 endg. - Nicht im Amtblatt veröffentlicht]. Trotz der Fortschritte, die mit Blick auf das freiwillig vereinbarte Ziel von 140 g  CO2 /km bis 2008-2009 verwirklicht worden sind, lässt sich der von der EU angestrebte Wert von 120 g CO2 /km bis 2012 ohne zusätzliche Maßnahmen nicht erreichen. Daher beabsichtigt die Kommission, eine Verringerung der CO2 -Emissionen auf 130 g/km durch eine Verbesserung der Fahrzeugmotortechnologie (Aufgabe der Kraftfahrzeughersteller) zwingend vorzuschreiben, die Emissionen um 10 g CO2 /km durch andere technische Verbesserungen weiter zu reduzieren (Reifendrucküberwachungssysteme, Mindeststandards für die Effizienz von Klimaanlagen usw.) und vermehrt Biokraftstoffe einzusetzen. Außerdem will die Kommission den Kauf von Kraftfahrzeugen mit niedrigem Energieverbrauch fördern, und zwar durch eine bessere Kennzeichnung und mit Hilfe von Bestimmungen, die darauf abzielen, dass Kraftfahrzeugsteuern, die in den EU-Mitgliedstaaten erhoben werden, den CO2 -Emissionen Rechnung tragen.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. September 2002. Besteuerung von Personenkraftwagen in der Europäischen Union - Handlungsmöglichkeiten auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene [KOM(2002) 431 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 02.11.2010

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