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Europäische Strategie für Nanotechnologie

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Europäische Strategie für Nanotechnologie

Mit Hilfe der Nanotechnologie werden Atome bzw. Moleküle so bearbeitet, dass sie sich zu Werkstoffen oder Geräten zusammenfügen oder sich mit ihnen neue Technologien entwickeln lassen. Dabei wird im Nanomaßstab von Nano-Werkstoffen sozusagen Atom für Atom und Molekül für Molekül bearbeitet. Das Prinzip der Nanotechnologie ist einfach: Statt Materie immer weiter zu zerkleinern, um an die kleinsten Einheiten heranzukommen, setzt man bei den kleinsten Materiebausteinen an. Die Nanotechnologie (der Begriff „nano" kommt aus dem Griechischen „nannos", was Zwerg bedeutet) erfordert enorme multidisziplinäre Anstrengungen in der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung unter Rückgriff auf unterschiedlichste Fachgebiete – Genomik, Biotechnologien, nachhaltige Entwicklung, Lebensmittelsicherheit, Luftfahrt, Gesundheit usw.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2004 „Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für Nanotechnologie" [KOM(2004) 338 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

ZUSAMMENFASSUNG

Seit jeher werden der Erde Stoffe entzogen. Sie werden bearbeitet, erhitzt, Druck ausgesetzt, zusammengefügt usw. Bei all diesen Verfahren wird viel Energie verwendet und es entsteht viel Abfall. Dies ist das Grundprinzip der heutigen Industrieproduktion.

Die Nanotechnologie hingegen setzt direkt bei den einzelnen Atome an, manipuliert sie und lässt mit Hilfe der Selbstorganisation Atomgruppen entstehen, aus denen dann Nanowerkstoffe und Nanomaschinen hergestellt werden. Das Ziel von Nanotechnologien besteht darin, bessere Ergebnisse mit weniger Rohstoffen zu erreichen, insbesondere durch „Bottom-up"-Fertigung, und sie eröffnen damit auch die Möglichkeit, die Abfallmenge im gesamten Produktlebenszyklus zu verringern.

In diesem Zusammenhang können die Nanotechnologien und die Nanowissenschaft einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten sowie zu den Zielen, die in der Agenda 21 und im Aktionsplan für Umwelttechnologien enthalten sind.

Die Nanowissenschaft wird häufig als „horizontale" Wissenschaft bezeichnet, da sie mehrere wissenschaftliche Fachbereiche zusammenführt und ihr ein interdisziplinäres Konzept zugrunde liegt. Sie verspricht Fortschritte in Bereichen wie:

  • Gesundheitswesen durch Geräte für Miniaturdiagnosen zur Früherkennung von Krankheiten,
  • IT-Bereich durch neuartige Datenträger und Anzeigegeräte
  • Energieerzeugung und -speicherung durch Brennstoffzellen oder leichte Feststoffe mit Nanostruktur, die sich zur Wasserstoffspeicherung eignen
  • Fertigung durch Miniaturisierung bestehender Mikrosysteme oder durch Imitation der Natur durch Nachbildung von Strukturen auf Atom- und Molekularebene.
  • Ernährung-, Wasser- und Umweltforschung. In diesem Bereich könnten die Nanotechnologien zur Behebung von Umweltschäden und Umweltverschmutzungen beitragen.
  • Sicherheit durch Nachweissysteme mit hoher Präzision, die frühzeitige Warnmeldungen auf chemische oder biologische Stoffe ermöglichen.

Bei der Entwicklung von Nanotechnologien wurden fünf dynamische Bereiche identifiziert: Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Bildung und Ausbildung, Innovation und nicht zuletzt die soziale Dimension. Bei diesen dynamischen Bereichen bedarf es einer Reihe synergetischer Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, um das bestehende Potenzial des europäischen Forschungsraums auszuschöpfen.

  • Forschung und Entwicklung: Beschleunigung der Dynamik. Dabei müssen nicht nur weiterhin Spitzenleistungen in FuE erbracht, sondern auch die für die Industrie relevanten FuE-Investitionen erhöht werden. Gleichzeitig sind FuE auf Gemeinschaftsebene und die Koordinierung nationaler politischer Maßnahmen zu verstärken, um eine kritische Menge zu erreichen.
  • Infrastruktur: Schaffung von europäischen „Kompetenzzentren". Anlagen und Instrumente auf dem neuesten Stand der Technik sind für die Entwicklung der Nanotechnologie mehr und mehr maßgebend und liefern den wichtigen Nachweis dafür, dass sich die Ergebnisse aus FuE in Produkte und Verfahren umsetzen lassen. Um die Entwicklung der Nanowissenschaften zu beschleunigen, sind Investitionen in eine Vielzahl moderner Einrichtungen, Instrumente und Anlagen unerlässlich.
  • Investitionen in die Humanressourcen. Um das Potenzial der Nanotechnologien auszuschöpfen, benötigt die EU interdisziplinäre Forscher und Ingenieure, die neues Wissen produzieren können und dafür sorgen, dass es an die Industrie weitergegeben wird. Dazu ist es notwendig, die höheren Universitätsausbildungen lebenslang zu fördern.
  • Industrielle Innovation: Vom Wissen zur Technologie. Hier kommt es darauf an, die Innovation und den Unternehmergeist bei den Nanotechnologien zu fördern. Nanotechnologien werden von drei weiteren Faktoren maßgeblich beeinflusst: von der Patentierung von Grundlagenwissen, von der Rechtslage und vom Messwesen.
  • Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension. Das Ziel besteht darin, durch Abwägen der Vorteile, Risiken und weit reichenden Folgen für die Gesellschaft die gesellschaftlich relevanten Aspekte vorausschauend zu erkennen und diese vollständig im Forschungsprozess zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wird der Dialog mit den Bürgern und den Verbrauchern über die Nanotechnologie-Forschung stark gefördert.

Ausgehend von den Erfahrungen mit dem 6. Rahmenprogramm bedarf es einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien sowohl mit wirtschaftlich stärkeren Ländern, um Kenntnisse auszutauschen und von einer kritischen Menge zu profitieren, als auch mit wirtschaftlich schwächeren Ländern, um deren Zugang zu Kenntnissen und neuen Technologien zu sichern.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 17. Juni 2008, „Regelungsaspekte bei Nanomaterialien" [KOM(2008) 366 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die derzeitigen Rechtsvorschriften decken im Allgemeinen die durch die Verwendung von Nanomaterialien entstehenden möglichen Gefahren für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt ab. Gleichwohl könnten die derzeitigen Rechtsvorschriften durch ihre bessere Umsetzung, eine verstärkte Verbreitung der verfügbaren Informationen, eine Vertiefung der Kenntnisse über die Eigenschaften von Nanomaterialien und die von ihnen ausgehenden Gefahren sowie die Risikobewertung und Risikomanagementmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene verbessert werden. Die mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften betrauten Behörden und sonstigen Stellen sollten den Markt auch weiterhin sorgfältig beobachten und die für den Gemeinschaftsmarkt vorgesehenen Interventionsmechanismen einsetzen, wenn Risiken bei bereits auf dem Markt befindlichen Produkten festgestellt werden. Drei Jahre nach Vorlage dieser Mitteilung sollte die Kommission einen Fortschrittsbericht erstellen.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 6. September 2007 „Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Aktionsplan für Europa 2005-2009. Erster

Durchführungsbericht 2005-2007“ [KOM(2007) 505 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser Bericht zieht Zwischenbilanz bei der Durchführung des Aktionsplans 2005 für Nanotechnologien. Er hebt die strategische Bedeutung dieser Technologien für Europa hervor, das auf diesem Gebiet weltweit führend ist. Gleichzeitig zeigt er aber auch, wie Nanotechnologien insbesondere durch ihre Vorteile für die Gesundheit, Umwelt und Sicherheit zur Steigerung der Lebensqualität und dem wirtschaftlichen Wohlergehen der Europäer beitragen.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 7. Juli 2005, „Nanowissenschaften und Nanotechnologien: Aktionsplan für Europa 2005-2009" [KOM(2005) 243 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Europäische Kommission legt einen Aktionsplan mit Maßnahmen vor, die auf nationaler und europäischer Ebene durchzuführen sind, um die Forschung im Bereich der Nanotechnologien zu intensivieren und nutzbringende Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Mit den Maßnahmen des Aktionsplans werden folgende Ziele verfolgt:

  • die Verstärkung der finanziellen Leistungen zugunsten der Nanotechnologien im siebten Rahmenprogramm;
  • die Entwicklung einer Forschungsinfrastruktur, die im weltweiten Konkurrenzkampf wettbewerbsfähig ist sowie der Aufbau von Kompetenzzentren;
  • die Gewährleistung der systematischen Einhaltung ethischer Grundsätze und die Berücksichtigung der Sorgen von Bürgern;
  • die Einbeziehung von Risiken für die Volksgesundheit, die Sicherheit und die Umwelt;
  • die Förderung der interdiziplinären Aus- und Weiterbildung von Forschern und Ingenieuren;
  • die Verstärkung des internationalen Dialogs über Themen von gemeinsamem Interesse.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 28. Januar 2004, „Stimulation von Technologien für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsplan für Umwelttechnologie in der Europäischen Union" [KOM(2004) 38 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 18. Juli 2003, „Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten" [KOM(2003) 436 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 4. Juni 2003, „In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa" [KOM(2003) 226 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2002, „Der Europäische Forschungsraum: ein neuer Schwung - Ausbau, Neuausrichtung, neue Perspektiven" [KOM(2002) 565 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 11. September 2002, „Mehr Forschung für Europa - Hin zu 3 % des BIP [KOM(2002) 499 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 03.10.2007

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