Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen

Europa steht vor sozioökonomischen Veränderúngen, die die Struktur des Arbeitsmarktes beeinflussen. Die Mitgliedstaaten sollen im Rahmen einer europäischen Perspektive ihre Kapazität steigern, Veränderungen und Qualifikationserfordernisse der europäischen Bürger und Arbeitgeber zu antizipieren.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 16. Dezember 2008 - „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen - Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen“ [KOM(2008) 868 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung schlägt die Kommission in Abstimmung mit den Anforderungen der europäischen Arbeitgeber eine Initiative zur Verbesserung der Qualifikation von Arbeitnehmern vor. Sie stützt sich dabei auf eine vorausschauende Analyse der Arbeitsmarktentwicklung bis 2020.

In Europa gibt es mittel- und langfristig gesehen ein großes Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere von Ersatzarbeitsplätzen aufgrund der Bevölkerungsalterung. Zudem werden auf dem Markt für ökologische Dienstleistungen und Produkte voraussichtlich neue Berufszweige entstehen.

Die Anforderungen an Kompetenzen und Qualifikationen werden in allen Berufszweigen und auf allen Ebenen der Tätigkeiten steigen. Die Arbeitgeber fragen insbesondere bereichsübergreifende Qualifikationen nach, wie Kommunikationsfähigkeit oder analytische Fertigkeiten und die Fähigkeit, Probleme zu lösen.

Das Qualifikationsniveau der Erwerbstätigen in Europa muss den neuen Arbeitsmarkterfordernissen entsprechen. Dieses Ziel kann durch die Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik und durch effizientere Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht werden. Die Modernisierung der Arbeitsmärkte erfordert ebenso die Umsetzung integrierter Flexicurity -Maßnahmen.

Die Kommission ermuntert die Mitgliedstaaten, die Entwicklungen des Arbeitsmarktes und der Qualifikationserfordernisse besser einzuschätzen und zu antizipieren. Sie schlägt vier Aktionsbereiche vor:

  • die Informationsverbreitung über Entwicklungen und neue Möglichkeiten des Arbeitsmarktes, insbesondere durch die Einrichtung eines europäischen Arbeitsmarkt-Monitors, aber ebenso durch die Kommissionsdienststellen für Beschäftigung, berufliche Bildung und Mobilität (EURES, PLOTEUS und EURAXESS);
  • die Entwicklung von Vorhersageinstrumenten, um regelmäßig genaue Daten pro Wirtschaftssektor zu gewinnen. Im Rahmen des Programms PROGRESS und des Programms für lebenslanges Lernen Lernen sollen neue gemeinsame Möglichkeiten entwickelt werden. Die Arbeitgeber werden in die Antizipierung der Erfordernisse und in die Entwicklung von Partnerschaften zur Erfüllung dieser Erfordernisse einbezogen;
  • die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zur Fortsetzung des politischen Dialogs und Erfahrungsaustauschs;
  • die Mobilisierung der politischen und finanziellen Gemeinschaftsinstrumente.

Hintergrund

Diese Initiative ist Teil des im Dezember 2008 angenommenen Europäischen Konjunkturprogramms. Sie soll dazu beitragen, die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Arbeitsmärkte abzuschwächen.

2010 wird die Kommission einen ersten Bericht über die Ergebnisse dieser Initiative vorlegen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Vorsitzes (pdf) (FR) der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 13. und 14. März 2008 in Brüssel [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Entschließung des Rates (pdf) vom 15 November 2007 zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen [ABl. C 290 vom 4.12.2007].

Letzte Änderung: 12.02.2009

nach oben