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Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund

Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates – Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

  • Dieses Dokument legt die relevanten Fragen in Bezug auf die Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund*dar. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und um es den Menschen zu ermöglichen, engagierte und erfolgreiche Bürger zu werden und ihr Potenzial voll auszuschöpfen.
  • Die Länder der Europäischen Union (EU) sowie die Europäische Kommission werden in den Schlussfolgerungen aufgefordert, im Hinblick auf diese Ziele eine Reihe entsprechender Maßnahmen zu treffen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Bildung spielt eine wichtige Rolle bei der Integration von Migranten in die Gesellschaft der EU. In allen Stadien des Lebens sind gezielte Maßnahmen und besondere Flexibilität erforderlich, um Lernende mit Migrationshintergrund zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.
  • Bildungssysteme, die großes Gewicht auf Chancengleichheit sowie auf Qualität legen und dabei integrative Ansätze auf allen Ebenen bevorzugen, erweisen sich als besonders effizient, um auf die Bedürfnisse von Schülern mit Migrationshintergrund einzugehen.
  • Die kulturelle Vielfalt sollte als eine Quelle der Vitalität und Bereicherung begrüßt werden. Die Förderung der interkulturellen Bildung bei gleichzeitiger Achtung der Identität des Aufnahmelandes, der Austausch von Wissen, die Vertiefung des Verständnisses für die gegenseitigen Kulturen sowie die gegenseitige Achtung und Bekämpfung von Vorurteilen wird dauerhafte Vorteile für alle mit sich bringen.

Zuständigkeiten der EU-Länder

Jedes EU-Land sollte auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die EU-Länder sollten beispielsweise:

  • einen integrierten politischen Ansatz ausarbeiten, um diese Zielsetzungen zu erreichen;
  • Antidiskriminierungsmechanismen zur Förderung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Engagements schaffen oder ausbauen;
  • den Zugang zu Bildungswegen verbessern, indem Hindernisse innerhalb der Schulsysteme beseitigt werden;
  • die Unterrichtsqualität in den Schulen verbessern, einschließlich durch Bemühungen dahin gehend, die besten Lehrer einzustellen und zu binden und das Leitungspersonal in Schulen mit unterdurchschnittlichem Leistungsniveau zu stärken;
  • den Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung und Betreuung verbessern;
  • einen stärker auf den Einzelnen zugeschnittenen Unterricht und individuelle Unterstützung anbieten, insbesondere für Kinder von Migranten mit niedrigem Bildungsniveau;
  • Fachausbildungen für Schulleiter, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal im Bereich interkulturelle Kompetenzen und für den Umgang mit sprachlicher und kultureller Vielfalt anbieten;
  • angemessene Strategien entwickeln, um die Sprache des Aufnahmelandes zu unterrichten und Möglichkeiten dafür zu prüfen, dass Schüler mit Migrationshintergrund die Kenntnis ihrer Muttersprache wahren und erweitern;
  • gewährleisten, dass die Lehrpläne von hoher Qualität sind und alle Schüler unabhängig von ihrer Herkunft ansprechen, und die Bedürfnisse von Kindern mit Migrationshintergrund bei den Lehrmethoden und Unterrichtsmaterialien berücksichtigen;
  • Partnerschaften mit Migrantengemeinschaften entwickeln und die Bemühungen um eine bessere Kommunikation mit Eltern mit Migrationshintergrund verstärken;
  • zielgerichtete Bildungshilfen für Schüler mit Migrationshintergrund bereitstellen, die darüber hinaus auch spezielle Bedürfnisse haben;
  • eine Erhebung und Analyse von Daten durchführen, um eine Grundlage für politische Entscheidungen zu schaffen;
  • auf der jeweils geeigneten Ebene bewährte Praktiken austauschen, um die Konzepte und Maßnahmen auf diesem Gebiet zu verbessern;
  • die Möglichkeiten des Programms für lebenslanges Lernen, des Europäischen Sozialfonds und anderer Mittel wie des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds nutzen, um Projekte für interkulturellen Unterricht und die Unterrichtung von Lernenden mit Migrationshintergrund zu unterstützen.

Zuständigkeiten der Europäischen Kommission

Die Kommission ihrerseits wird dazu aufgerufen:

  • die Zusammenarbeit der EU-Länder bei den Fragen, die in dieser Schlussfolgerung angesprochen werden, zu erleichtern und zu unterstützen, auch durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken sowie durch Nutzung der bestehenden EU-Programme;
  • Überlegungen darüber anzustellen, wie die Ziele der Richtlinie im Hinblick auf die Bildung der Kinder von Wanderarbeitnehmern in einem sich stetig verändernden Migrationsumfeld am besten erreicht werden können;
  • die Leistungskluft zwischen Schülern ohne und mit Migrationshintergrund anhand bestehender Daten und Indikatoren fortlaufend zu erfassen;
  • mit anderen internationalen Organisationen, wie dem Europarat, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in Fragen der Bildung und Migration eng zusammenarbeiten;
  • dafür zu sorgen, dass migrationsrelevante Fragen in den einschlägigen EU-Programmen sowie im Rahmen anderer Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (einschließlich der Hochschulbildung) gebührend Rechnung getragen wird;
  • dafür Sorge zu tragen, dass Fragen im Zusammenhang mit der Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund im Prozess des sozialen Schutzes und der sozialen Integration angemessen berücksichtigt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

mit Migrationshintergrund Kinder aller Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land, in dem sie nicht geboren wurden, unabhängig davon, ob sie Bürger eines Drittlandes oder Bürger eines anderen EU-Landes sind oder ob sie später die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes erworben haben.

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2009 zur Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund (ABl. C 301 vom 11.12.2009, S. 5-8)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern (ABl. L 199 vom 6.8.1977, S. 32-33)

Grünbuch – Migration und Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme (KOM(2008) 423 endgültig vom 3.7.2008)

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Grünbuch – Migration & Mobilität: Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“ (ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 85-90)

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) (KOM(2010) 213 endgültig vom 6.5.2010)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Schutz minderjähriger Migranten (COM(2017) 211 final vom 12.4.2017)

Letzte Aktualisierung: 14.11.2017

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