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Junge Freiwillige – Mobilität innerhalb der EU

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Junge Freiwillige – Mobilität innerhalb der Europäischen Union' .

Junge Freiwillige – Mobilität innerhalb der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung – Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der EU

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

  • Sie soll die Länder der Europäischen Union (EU) anregen, die internationale Mobilität junger Freiwilliger zu fördern.
  • Sie schafft ein System der intensivierten Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern, auf dessen Basis neue Möglichkeiten für die Mobilität geschaffen werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Diese Empfehlung richtet für die EU-Länder ein System der Zusammenarbeit ein, das grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten für junge Menschen* fördern soll. Dabei wird die Vielfalt der jeweils eigenen Freiwilligenprogramme der EU-Länder gebührend berücksichtigt.
  • Freiwilligentätigkeiten bieten jungen Menschen Erfahrungen in einem nicht formalen Bildungskontext* und informellen Lernumfeld*. Sie tragen zur Entwicklung ihrer beruflichen und sozialen Fähigkeiten bei und erhöhen so ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden und aktive Bürger zu werden, und fördern ihre Eingliederung in die Gesellschaft. Freiwilligentätigkeiten sind für junge Menschen sinnstiftend, vermitteln Verantwortung und bieten ihnen eine Lebensstruktur.
  • In der Empfehlung werden die EU-Länder nachdrücklich dazu aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenorganisationen und staatlichen Stellen, die Freiwilligentätigkeiten organisieren, zu stärken, um die Mobilität junger Freiwilliger in ganz Europa zu fördern. Den EU-Ländern wird zum Beispiel empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um:
    • mehr Informationen über nationale Freiwilligentätigkeiten zur Verfügung zu stellen;
    • den Zugang zu Informationen über grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten für alle Beteiligten zu erleichtern;
    • jungen Freiwilligen den Zugang zu grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeiten zu erleichtern, insbesondere durch eine Vereinfachung der Verfahren;
    • Möglichkeiten für diese Tätigkeiten durch einen flexiblen Ansatz zu entwickeln. Dabei sind u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:
      • Aufnahmekapazitäten;
      • Herstellung von Kontakten unter den Freiwilligen;
      • Nutzung bestehender europäischer Mobilitätsmechanismen (z. B. die europäische Jugendkarte);
      • Mobilität junger Arbeitnehmer* und
      • Schulung der in der Jugendarbeit aktiven Menschen;
    • die Entwicklung interkultureller Fähigkeiten und des Erlernens von Fremdsprachen zu fördern, um die grenzüberschreitende Mobilität zu erleichtern;
    • die Entwicklung von Selbstbewertungsinstrumenten zu unterstützen, damit Freiwilligenorganisationen die Qualität ihrer grenzüberschreitenden Aktivität gewährleisten können;
    • Informationen auszutauschen und zusammenzuarbeiten, um den Sozial- und Rechtsschutz der Freiwilligen sicherzustellen;
    • die Anerkennung der Lernerfahrungen von Freiwilligen durch den Einsatz von Qualifikationsinstrumenten auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern, zum Beispiel durch Europass, Youthpass und den Europäischen Qualifikationsrahmen;
    • die Teilnahme benachteiligter junger Menschen bei grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeiten zu fördern.
  • Die Empfehlung unterstützt die Absicht der Europäischen Kommission, die Maßnahmen der EU-Länder in vorgenannten Bereichen zu unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt durch den EU-Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit, die offene Koordinierungsmethode sowie den Europäischen Freiwilligendienst, der durch das Programm „Erasmus+“ finanziert wird. Zudem verbreitet das Europäische Jugendportal Informationen an alle Interessenträger.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten: Tätigkeiten, die für alle jungen Menschen offen sind, die diese aus freiem Antrieb im Allgemeininteresse über einen längeren Zeitraum hinweg innerhalb eines klaren Systems in einem Land verrichten, das nicht ihr Wohnsitzland ist. Für diese Tätigkeiten wird man nicht oder nur symbolisch bezahlt und/oder die eigenen Kosten werden übernommen.

Nicht formale Bildung: eine organisierte Bildung, die von einem qualifizierten Lehrer oder Leiter geführt wird. Nach Abschluss wird kein Befähigungsnachweis ausgestellt. Die nicht formale Bildung hilft beim Aufbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten, z. B. Weiterbildungskurse für Erwachsene und Pfadfinder für Kinder.

Informelles Lernen: Es gibt keinen Lehrplan, und es werden keine Qualifikationen verliehen. Der Lehrer ist einfach jemand, der qualifizierter als der Lernende ist, z. B. ein Babysitter, der ein Kind beim Lesen unterstützt.

Jugendbetreuer: Menschen, die junge Menschen betreuen und dabei unterstützen, sich persönlich, sozial und in Bezug auf ihre Bildung zu entwickeln.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8-10)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates über Sprachenkompetenz zur Förderung der Mobilität (ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 27-30)

Schlussfolgerungen des Rates zu einer Benchmark für die Lernmobilität (ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 31-35)

Letzte Aktualisierung: 17.01.2017

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