EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU

Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet

Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?

  • Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 erklärt detailliert die Vorgehensweise zur Aufdeckung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte. Diese Verordnung gilt für alle Länder der Europäischen Union (EU).
  • Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 legt ein Durchsetzungsverfahren fest. Dieses Verfahren gipfelt in finanziellen Sanktionen für Länder des Euro-Währungsgebiets, die den Empfehlungen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) nicht entsprechen. Diese Empfehlungen wurden auf EU-Ebene als Mittel gegen das übermäßige Ungleichgewicht zwischen den Ländern eingeführt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Neben einer genauen Überwachung der Haushaltspolitik der Länder der Europäischen Union (EU) führt die EU auch Kontrollen makroökonomischer Entwicklungen* durch, um potenziell schädliche makroökonomische Ungleichgewichte* und Risiken, die das einwandfreie Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) behindern könnten, aufzudecken, zu vermeiden und zu korrigieren.

Warnmechanismus-Bericht

  • Die Europäische Kommission erstellt jährlich den Bericht zum Warnmechanismusbericht (WMB), der gleichzeitig den Beginn des jährlichen Zyklus des MIP darstellt. Der WMB basiert auf einer wirtschaftlichen Bewertung eines Scoreboards von Indikatoren, stützt sich aber auch auf andere relevante wirtschaftliche und finanzielle Analysen. Er bewertet die Situation von EU-Ländern, um Entwicklungen aufzudecken, die mögliche Ungleichgewichte widerspiegeln könnten.
  • Auf Basis dieses Berichtes ermittelt die Kommission diejenigen EU-Länder, die von einem Ungleichgewicht betroffen sein könnten und für die weitere Analysen notwendig sind. Der Rat bespricht den Bericht und verabschiedet Schlussfolgerungen.

Eingehende Überprüfungen

Für jedes im WMB benannte Land führt die Kommission eine eingehende Überprüfung (IDR) durch. Sie bestimmt, ob Ungleichgewichte vorhanden sind, bewertet ihre Eigenschaften und die Schwere und hebt Anpassungsschwierigkeiten und politische Herausforderungen hervor. Die Verordnung sieht drei mögliche Ergebnisse eines IDR vor:

  • Das entsprechende Land ist nicht von einem Ungleichgewicht betroffen. Ein Land in dieser Situation ist in jeder nachfolgenden Runde des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht erneut Gegenstand der Untersuchungen und ist gleichzeitig auch weiterhin Gegenstand multilateraler Überwachung des Europäischen Semesters.
  • Das entsprechende Land ist von einem Ungleichgewicht betroffen. Sollte dies der Fall sein, kann der Rat auf Empfehlung der Kommission dem betroffenen Land eine Reihe von länderspezifischen Empfehlungen (CSR) erteilen, um vorbeugende Maßnahmen in Gang zu setzen.
  • Das entsprechende Land ist von einem übermäßigen Ungleichgewicht betroffen. Der auf Empfehlung der Kommission handelnde Rat kann auch hier dem entsprechenden Land eine Reihe von CSR aussprechen. Im Falle von übermäßigen Ungleichgewichten kann der Rat außerdem auf Empfehlung der Kommission Korrekturmaßnahmen ergreifen. Die Korrekturmaßnahmen münden in einem gesonderten Verfahren, einem Verfahren bei übermäßigem Ungleichgewicht (EIP).

Eingehende Überprüfungen untersuchen verschiedene Trends in den Volkswirtschaften der EU-Länder, v. a. Entwicklungen in Bezug auf externe Ungleichgewichte (wie beispielsweise Auslandskonten, Veränderungen in den Exportanteilen und Nettoinvestitionsbilanzen) und interne Ungleichgewichte (wie beispielsweise öffentliche und private Verschuldung, Häuserpreise, Kreditflüsse und Arbeitslosenquote).

Die Ergebnisse der IDR werden von der Kommission und dem Rat insofern berücksichtigt, indem sie im Kontext des Europäischen Semesters jedes Frühjahr länderspezifische Empfehlungen aussprechen.

Verfahren bei übermäßigem Ungleichgewicht

  • Der Rat kann auf Empfehlung der Kommission EIP für ein EU-Land mit übermäßigem Ungleichgewicht auslösen. Der Rat verabschiedet eine Reihe von Politikempfehlungen, die eingehalten werden müssen, und gibt dem betreffenden EU-Land eine Frist vor, innerhalb derer es Korrekturmaßnahmenpläne einreichen muss.
  • Sind die Maßnahmen und Zeitpläne, die von den EU-Ländern vorgelegt werden, zufriedenstellend, so werden sie von einer Empfehlung des Rates unterstützt, die einen Überwachungszeitplan festlegt.
  • Wird der eingereichte Plan als unzureichend erachtet, verabschiedet der Rat eine Empfehlung, die das Land auffordert, einen neuen Korrekturmaßnahmenplan innerhalb von zwei Monaten vorzulegen.
  • Die Kommission verfolgt die Empfehlung weiter. Diese Nachverfolgung basiert sowohl auf regelmäßigen Fortschrittsberichten, die vom Land vorgelegt werden, als auch auf den Ergebnissen der Überwachungsmissionen. Basierend auf dem Bericht der Kommission werden dann die Durchführungsmaßnahmen vom Rat bewertet.
  • Der korrektive Teil kann jederzeit für das EU-Land ausgelöst werden, in dem übermäßige Ungleichheiten festgestellt wurden.

Sanktionen und Strafen innerhalb des Verfahrens bei übermäßigem Ungleichgewicht

  • Länder des Euro-Währungsgebiets können mit Geldbußen belegt werden, wenn sie wiederholt unzureichende Korrekturmaßnahmenpläne einreichen oder die ergriffenen Korrekturmaßnahmen nicht ausreichen. Falls nur unzureichende Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, kann der Rat von dem Land verlangen, eine verzinsliche Einlage zu hinterlegen. Sollte das Land immer noch nicht in der Lage sein, die Korrekturmaßnahmen umzusetzen, kann diese Einlage in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Die verzinsliche Einlage oder Geldstrafe beläuft sich auf 0,1 % des BIP des Landes aus dem Vorjahr.
  • Diese Sanktionen bestrafen das wiederholte Versäumnis, Maßnahmen durchzuführen und nicht das Ungleichgewicht selbst. Sie werden als gebilligt angesehen, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit der Länder des Euro-Währungsraums erhebt Widerspruch.
  • Das Versäumnis, den Verfahren gegen übermäßiges Ungleichgewicht zu entsprechen, kann ungeachtet der Mitgliedschaft im Euro-Währungsraum zum Ausschluss aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) führen.

Das Europäische Semester 2016

Die eingehenden Untersuchungen wurden am 26. Februar 2016 veröffentlicht und in die Länderberichte der Kommission integriert. Die Ergebnisse der eingehenden Untersuchungen sind in einer Mitteilung der Kommission zusammengefasst.

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

Sie sind jeweils am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Sechserpaket, das im Dezember 2011 in Kraft trat, führte ein Überwachungssystem für Wirtschaftspolitik ein, um makroökonomische Ungleichheiten innerhalb der EU zu vermeiden und zu korrigieren. Die Überwachung ist Teil des Europäischen Semesters für wirtschaftspolitische Koordinierung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Makrofinanzielle Entwicklungen: monetäre, steuerliche und finanzielle Entwicklungen auf makroökonomischer Ebene (d. h. innerhalb der Wirtschaft eines Landes).

Makroökonomische Ungleichgewichte: bestimmte Aspekte der Wirtschaft eines Landes sind nicht mehr im Gleichgewicht, beispielsweise hohe öffentliche und private Verschuldung, hohe Arbeitslosigkeit, schlechte Exportleistung usw.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8-11)

Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25-32)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Eurogruppe – Europäisches Semester 2016: Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen und bei der Verhinderung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 (COM(2016) 095 final/2 vom 7.4.2016)

Letzte Aktualisierung: 30.08.2016

nach oben