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Fairer Handel – handelsbezogene Nachhaltigkeitssicherungskonzepte

Fairer Handel – handelsbezogene Nachhaltigkeitssicherungskonzepte

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission (KOM(2009) 215 endgültig) – die Rolle des Fairen Handels und handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Diese Mitteilung stellt die Entwicklungen seit der Mitteilung über fairen Handel* dar, die 1999 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde.
  • Sie enthält ferner Vorschläge für Maßnahmen, die Behörden, Befürworter des fairen Handels und andere Beteiligte ergreifen können, um das Konzept zu stärken.

WICHTIGE ECKPUNKTE

1999 wurde ein einheitliches, unabhängig geprüftes Fair-Trade-Gütesiegel eingeführt. Damit wurden nationale Kennzeichnungen ersetzt und das Verbraucherbewusstsein erhöht.

  • Zu den Kriterien für Fairen Handel zählen
    • ein fairer Preis;
    • Teilzahlungen im Voraus, wenn der Erzeuger dies wünscht;
    • langfristige stabile Beziehungen;
    • Transparenz und Rückverfolgbarkeit während der gesamten Lieferkette;
    • Produktionsbedingungen, die den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation entsprechen;
    • Achtung der Umwelt, der Menschenrechte – insbesondere der Frauen- und Kinderrechte – und traditioneller Produktionsmethoden;
    • Unterstützung von Erzeugern bei der Entwicklung ihres Potenzials, ihrer landwirtschaftlichen Erträge und ihres Zugangs zu Exportmärkten;
    • Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf den Fairen Handel und seine Ziele;
    • Beurteilung der Auswirkungen des Konzepts.

Die Kommission schlägt vor, dass

  • private Konzepte zur Förderung eines fairen und nachhaltigen Handels
    • frei von staatlichen Eingriffen bleiben sollten;
    • etwaige Synergien und Verständlichkeit zwischen den einzelnen Konzepten ermitteln sollten;
    • die Auswirkungen ihrer Initiativen objektiv bewerten sollten;
  • Bieter bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren sollten bei Anfragen bezüglich nachhaltiger Güter und Dienstleistungen auf die Fair-Trade-Kennzeichnung achten;
  • die EU sollte ermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, um den EU-Haushalt zur Förderung des Fairen Handels zu verwenden.

Im Jahr 2010 stellte die Kommission eine Mitteilung vor, die den dreifachen Nutzen eines liberalisierten Handels herausstellte: Wirtschaftswachstum, freiere Verbraucherwahl und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Im Jahr 2012 legte die Kommission eine neue Mitteilung über die Förderung von Synergien zwischen handels- und entwicklungspolitischen Maßnahmen vor. Laut der Mitteilung könnte beides im Zusammenspiel Arbeitsplätze und Wachstum in der EU fördern und in Entwicklungsländern bessere Bedingungen für Handel und Investitionen schaffen.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Fairer Handel: eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und auf mehr Gleichheit im internationalen Handel abzielt. Er leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, indem er bessere Handelsbedingungen bietet und die Rechte benachteiligter Erzeuger und Arbeitnehmer fördert, insbesondere in Entwicklungsländern. Fair-Trade-Organisationen engagieren sich, gestärkt durch Verbraucher, aktiv für die Unterstützung der Erzeuger, für Bewusstseinsbildung und für Kampagnenarbeit, um die Regeln und Praktiken des konventionellen Welthandels zu verändern.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss – Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung: die Rolle des Fairen Handels und handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte (KOM(2009) 215 endgültig vom 5.5.2009)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an den Rat über „fairen Handel“ (KOM(99) 619 endg. vom 29.11.1999)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Handel, Wachstum und Weltgeschehen: Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 (KOM(2010) 612 endgültig vom 9.11.2010)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Handel, Wachstum und Entwicklung – Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder (COM(2012) 22 final vom 27.1.2012)

Letzte Aktualisierung: 07.12.2016

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