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Zukunftssichere Renten: eine europäische integrierte Vorgehensweise im Dienst der nationalen Strategien

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Zukunftssichere Renten: eine europäische integrierte Vorgehensweise im Dienst der nationalen Strategien

Die Kommission fordert den Rat auf, eine Reihe von Zielsetzungen und Arbeitsmethoden zur Gewährleistung zukunftssicherer Renten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu genehmigen. In diesem Strategiepapier schlägt sie vor, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Rentensysteme angesichts der demografischen Alterung der Bevölkerung zu regeln und zu verstärken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise [KOM(2001) 362 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission schlägt eine Reihe gemeinsamer Zielsetzungen zur Anpassung der Rentensysteme an die wichtigsten Veränderungen der Gesellschaft vor, nämlich Bevölkerungsalterung, konstant niedrige Fruchtbarkeitsziffern und steigende Lebenserwartung..

Angesichts dieser Herausforderungen hält es die Kommission für angezeigt, die offene Koordinierungsmethode anzuwenden, die die Festlegung gemeinsamer Ziele und deren Umsetzung in nationale Politiken vorsieht. Die offene Koordinierungsmethode bietet eine Reihe von Vorteilen, insbesondere die Förderung des Erfahrungsaustauschs auf der Grundlage bewährter Praktiken.

Angemessenheit des Rentenniveaus

Rentensysteme sollten Armutsrisiken und der sozialen Ausgrenzung von älteren Menschen Rechnung tragen. Sie sollen während des Ruhestands einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten und sicherstellen, dass jedem Einzelnen Zugang zu angemessenen Rentensystemen geboten wird.

Ferner sollten sie durch die Kombination der verschiedenen Säulen (gesetzliches Rentensystem, betriebliche und private Altersvorsorge) jedem Einzelnen die Möglichkeit bieten, innerhalb vernünftiger Grenzen seinen Lebensstandard im Ruhestand oder im Fall der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit zu wahren.

Finanzielle Tragfähigkeit von öffentlichen und privaten Altersvorsorgeinstrumenten

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie fortsetzen müssen, um nach Möglichkeit ein Gleichgewicht zwischen Erwerbstätigen und Rentnern herzustellen. In den kommenden Jahren müsste die Erwerbsbeteiligung steigen, insbesondere durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, um die Finanzierung der Renten in einer alternden Gesellschaft zu garantieren.

Nach Ansicht der Kommission sollte die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen begrenzt werden, und eine längere Arbeitsmarktbeteiligung sollte nicht bestraft werden.

Um außerdem die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen, hält es die Kommission für erforderlich, dass die Ausgaben für Renten als Anteil am BIP auf einem vernünftigen Niveau gehalten werden, das mit dem Ziel nachhaltiger öffentlicher Finanzen und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbar ist. Die solide Verwaltung der öffentlichen Haushalte und der Abbau der Staatsschulden werden Haushaltszwänge erleichtern.

Die Kommission ist weiterhin der Ansicht, dass sich die Rentensysteme für die Erreichung ihrer sozialen Ziele auf den Beitrag der Instrumente der zweiten (betriebliche Altersvorsorge) und dritten Säule (private Altersvorsorge) stützen können müssen. Daher ist ein angemessener Rechtsrahmen auf nationaler und EU-Ebene erforderlich.

Modernisierung der Rentensysteme

Die Rentensysteme werden den Bedürfnissen einer wachsenden Zahl von Personen nicht länger gerecht, vor allem angesichts neuer Familien- und Beschäftigungsstrukturen, der sich verändernden Rolle von Männern und Frauen im Haushalt und auf dem Arbeitsmarkt, usw.

Die Rentensysteme sollten modernisiert werden, um Veränderungen innerhalb der Gesellschaft zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen einer flexibleren und mobileren Erwerbsbevölkerung voll gerecht werden, dass also atypische Beschäftigungsverhältnisse keine unangemessenen Einbußen bei Rentenansprüchen zur Folge haben und dass selbständige Erwerbstätigkeit nicht durch Rentensysteme gehemmt wird.

Hin zu einem Gesamtkonzept

Die im Hinblick auf die oben genannten Ziele erzielten Fortschritte sollten unter Verwendung geeigneter Indikatoren gemessen werden. Sie sollten vergleichbare Informationen zu den wichtigsten Trends aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Demografie liefern, die für die Tragfähigkeit der Renten von Bedeutung sind. Die Liste gemeinsam vereinbarter Indikatoren sollte es möglich machen, Trends und Politikentwicklungen zu messen.

Die Zukunft der Rentensysteme ist von politischen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Beschäftigung, öffentliche Finanzen und Sozialschutz abhängig. So sind umfassende und integrierte Strategien erforderlich, die diese Politikbereiche betreffen. Die Maßnahmen müssen kohärent gestaltet werden und sich gegenseitig ergänzen.

Hintergrund

Diese Mitteilung ist das zweite Strategiepapier der Kommission zum Thema Rentensysteme und folgt auf die Mitteilung „Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten". Die vorgestellte Strategie gründet auf der Strategie, die auf der Sitzung des Europäischen Rat in Stockholm am 23. und 24. März 2001 (EN) (FR) verabschiedet wurde.

BEZUG

Grünbuch vom 7. Juli 2010 - Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme [KOM(2010) 365 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise, die die Stabilität der öffentlichen Finanzen ins Wanken gebracht hat, sind eine Reform der Rentensysteme und die Erhöhung der Erwerbsrate in Europa notwendiger denn je geworden. Das Grünbuch schlägt Wege für eine bessere Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie von Stockholm vor, die auch mit der neuen Strategie Europe 2020 vereinbar sind. Dazu konsultiert die Kommission die Interessengruppen zu der Frage, wie die EU

  • die soziale Gerechtigkeit in den Rentensystemen verbessern kann, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu zusätzlichen Modellen, die Berücksichtigung von Ersatzzeiten (Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Betreuungspflichten), von Kurzzeitverträgen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Die EU kann ebenfalls zur Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen, zur Begrenzung der Ausgaben, zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums und zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer;
  • die Lebensarbeitszeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Berufsgruppen, des Arbeitsmarkteintrittsalters, der Gesundheit der Arbeitnehmer und der Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer verlängern kann. Sie kann auch zur Minderung der geschlechterspezifischen Unterschiede sowohl beim Einkommen als auch am Arbeitsmarkt beitragen;
  • grenzüberschreitende Aktivitäten und die Mobilität der Arbeitnehmer fördern kann, insbesondere durch Konsolidierung des Binnenmarkts für Renten und Pensionen und indem aus dem Binnenmarkt Nutzen gezogen wird, um neue Einkommensquellen für die Renten zu schaffen;
  • die Rechtssicherheit, den Zugang und die Transparenz der Rentensysteme und der Rentenkassen verbessern kann, insbesondere für kapitalgedeckte Systeme, aber auch für die Solvenz der Pensionsfonds und der Systeme der betrieblichen Altersversorgung im Falle der Insolvenz von Unternehmen. Weiterhin müssen die Arbeitnehmer besser über die Vorsorgeprodukte informiert werden;
  • die Koordination der EU-Mitgliedstaaten bei der Gestaltung und Anwendung der Politiken verbessern kann, insbesondere durch die Bildung gemeinsamer statistischer Instrumente.

Schlussfolgerungen des Rates (FR) zum Thema „Langfristig tragfähige Systeme der sozialen Sicherheit zur Verwirklichung der Zielvorgaben für angemessene Renten und soziale Eingliederung“. Brüssel, den 7. Juni 2010.

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2003 über die offene Koordinierungsmethode in Bezug auf angemessene und sichere Renten [ABl. C 260 vom 29.10.2003].

Gemeinsamer Bericht der Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten.

Gemeinsamer Bericht des Ausschusses für Sozialschutz (SPC = Social Protection Committee) und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (EPC = Economic Policy Committee) über Zielsetzungen und Arbeitsmethoden im Bereich der Renten: Anwendung der offenen Koordinierungsmethode

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss - Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten (KOM(2000) 622 endg.)

Letzte Änderung: 03.09.2010

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