EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

EU-Institut für Sicherheitsstudien

EU-Institut für Sicherheitsstudien

Das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien betreibt Forschung und Analysen zu internationalen Fragen und unterstützt die EU bei der Entwicklung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik

RECHTSAKT

Beschluss 2014/75/GASP des Rates vom 10. Februar 2014 über das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien

ZUSAMMENFASSUNG

Durch diesen Beschluss des Rates will sich die Europäische Union (EU) weiterhin auf das Fachwissen des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (EUISS) stützen, das für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) im Bereich internationale Fragen forscht und Analysen erstellt. Das EUISS wurde ursprünglich im Januar 2002 ins Leben gerufen. Es ist in Paris ansässig und hat ein Verbindungsbüro in Brüssel.

Die Forschung und Analysen des EUISS tragen im Bereich der GASP zur europäischen Entscheidungsfindung bei. Insbesondere stellt es Analysen und ein Forum zur Diskussion über die auswärtigen Strategien der EU, unter anderem in den Bereichen Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung, bereit. Zu den Tätigkeiten des Instituts gehören die Organisation von Networking-Veranstaltungen und Workshops sowie das Zusammentragen von einschlägigen Informationen für Bedienstete und Experten der EU. Das EUISS fungiert zudem als Schnittstelle zwischen den EU-Organen und dem externen Expertenkreis, einschließlich der Akteure im Sicherheitsbereich.

Es wird von einem Verwaltungsrat und einem Direktor verwaltet:

  • Der Verwaltungsrat: Die Hauptaufgabe des Verwaltungsrats besteht darin, das jährliche und das langfristige Arbeitsprogramm des Instituts sowie den entsprechenden Haushaltsplan zu beschließen. Der Verwaltungsrat nimmt das jährliche Arbeitsprogramm bis zum 30. November jeden Jahres an. Der Verwaltungsrat besteht aus jeweils einem Vertreter jedes EU-Mitgliedstaats und einem Vertreter aus der Kommission. Er wird mindestens zwei Mal jährlich einberufen. Den Vorsitz führt der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik. Der Generaldirektor des Militärstabes der EU kann ebenfalls an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen. Der Verwaltungsrat kann beschließen, Ad-hoc-Arbeitsgruppen oder ständige Ausschüsse einzusetzen, die sich mit spezifischen Themen befassen.
  • Der Direktor: Der Direktor wird für die Dauer von drei Jahren auf Empfehlung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom Verwaltungsrat ernannt; eine Verlängerung der Amtszeit um zwei Jahre ist möglich. Die Aufgaben des Direktors umfassen die laufende Verwaltung des Instituts, die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms des Instituts und des Jahresberichts sowie die Vorbereitung der Arbeit des Verwaltungsrats.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss 2014/75/GASP des Rates

10.2.2014

-

ABl. L 41 vom 12.2.2014

Letzte Änderung: 11.06.2014

nach oben