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EU-Programm zur Unterstützung der Rechnungslegung und Abschlussprüfung
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EU-Programm zur Unterstützung der Rechnungslegung und Abschlussprüfung
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
Mit ihr wird ein EU-Programm zur Unterstützung von Aktivitäten derjenigen Organe eingerichtet, die zum Erreichen der Ziel der EU-Politik bezüglich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung beitragen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Verordnung erstreckt sich auf den Zeitraum von 2014 bis 2020 und mit ihr werden Regeln zur Zuweisung des ursprünglichen Betrags von 43,18 Millionen Euro aus dem EU-Haushaltsplan festgelegt, um beim Erarbeiten internationaler Standards im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung zu helfen. Die Verordnung (EU) 2017/827 hat die ursprüngliche Verordnung geändert, mit der die gesamte Mittelzuweisung für das Programm auf 57,007 Millionen Euro erhöht wurde.
Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahre 2008 wurde klar, dass das Thema Rechnungslegung und Abschlussprüfung in Angriff genommen werden musste, und das Thema wurde zu einem zentralen Punkt der politischen Agenda der EU. Gut funktionierende gemeinsame Rechnungslegungsregeln sind von grundlegender Bedeutung für:
Das Programm wurde konzipiert, um zur Erreichung der folgenden Ziele beizutragen:
Das Programm deckt folgende Tätigkeiten ab:
Die Begünstigten sind:
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Im Jahre 2009 brachte die EU ein Programm zur Unterstützung der Aktivitäten im Bereich der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung auf den Weg. Die Begünstigten waren die IFRS-Stiftung, die EFRAG und das PIOB. Das Programm wurde im Jahre 2014 für den Zeitraum 2014-2020 für die IFRS-Stiftung und das PIOB erweitert, aber bei der EFRAG entschloss sich das Europäische Parlament und der Rat zu warten, bis bestimmte Reformen der Organisationsstrukturen von EFRAG durchgeführt würden. Diese Reformen der Organisationsstrukturen wurden im Oktober 2014 durchgeführt, wodurch für die EU der Weg zur Erhöhung ihres Beitrags zur EFRAG geebnet wurde.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 258/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG (ABl. L 105 vom 8.4.2014, S. 1-8)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 258/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 04.04.2019