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EU-Drogenstrategie

EU-Drogenstrategie

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

EU-Drogenstrategie (2013-2020)

WAS IST DER ZWECK DIESER STRATEGIE?

  • Mit dieser Strategie werden der politische Rahmen und die Prioritäten für EU-Maßnahmen im Bereich der Drogenpolitik für den Zeitraum 2013-2020 festgelegt.
  • Sie soll durch einen integrierten, ausgewogenen und faktengestützten Ansatz einen Beitrag leisten zur
    • Reduzierung der Drogennachfrage,
    • Verringerung des Angebots von illegalen Drogen,
    • Reduzierung der drogenbedingten gesundheitlichen und sozialen Risiken und Schäden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Strategie ist in zwei Politikbereiche gegliedert:

  • Reduzierung der Drogennachfrage,
  • Reduzierung des Drogenangebots.

Die Strategie gliedert sich darüber hinaus noch in drei bereichsübergreifende Themen:

  • Koordinierung,
  • internationale Zusammenarbeit und Information,
  • Forschung, Überwachung und Evaluierung.

Die Strategie berücksichtigt neue und sich entwickelnde Herausforderungen, darunter folgende:

  • das Aufkommen und die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen (d. h. Substanzen, die das zentrale Nervensystem stimulieren oder dämpfen);
  • den zunehmenden Trend zum Mischkonsum als Kombination, wie etwa mit Alkohol und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln;
  • die weiterhin große Häufigkeit durch Blut übertragener Infektionskrankheiten, insbesondere Hepatitis C, bei injizierenden Drogenkonsumenten und die mögliche Gefahr von HIV-Infektionen;
  • die weiterhin hohe Prävalenz der Anzahl drogenbedingter Todesfälle in der EU;
  • die Verlagerung der Drogenhandelsrouten und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und
  • die Nutzung neuer Kommunikationstechnologien für die Lieferung illegaler Drogen und neuer psychoaktiver Substanzen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, soll die Strategie das Drogenangebot und die Drogennachfrage reduzieren und legt dazu folgende Maßnahmen fest:

  • Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung der Drogennachfrage, einschließlich in Haftanstalten;
  • Verbesserung der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Drogenpräventionsprogrammen;
  • Investieren in Maßnahmen zur effektiven Verringerung von Gesundheitsrisiken und -schäden;
  • Ausdehnung von Drogentherapien, einschließlich auf Konsumenten von Nicht-Opioiden, sowie Ausweitung integrierter Versorgungsmodelle für die psychische und physische Gesundheit;
  • Stärkung der Zusammenarbeit und der Koordinierung zwischen den EU-Ländern und den Strafverfolgungs- und Justizbehörden, um die Herstellung, den Schmuggel, den Handel, den Vertrieb und den Verkauf von illegalen Drogen zu verringern;
  • wirksames Reagieren auf die sich wandelnden Trends; besondere Aufmerksamkeit soll dabei den neuen Kommunikationstechnologien und deren wichtiger Rolle bei der Erleichterung des Angebots von Drogen gewidmet werden;
  • gezielter Ausbau des rechtlichen Rahmens der EU, um eine effektivere Politik zu ermöglichen;
  • Beitragen zu einem besseren Verständnis des Drogenphänomens und der Auswirkungen von Interventionen, um die Weiterentwicklung von Politiken und Maßnahmen zu ermöglichen.

Darüber hinaus legt die Strategie Prioritäten für die Koordinierung, internationale Zusammenarbeit, Information, Forschung, Überwachung und Evaluierung fest.

WANN TRITT DIE STRATEGIE IN KRAFT?

Die Strategie gilt für den Zeitraum 2013-2020. Sie wurde mit dem Drogenaktionsplan der EU 2013-2016 eingeführt.

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Bewertung der Drogenstrategie und des Drogenaktionsplans der EU durch. Ein Fahrplan zu dieser Bewertung ist online verfügbar. Die Ergebnisse sollen in den künftigen EU-Drogenaktionsplan 2017-2020 einfließen.

Weiterführende Informationen:

RECHTSAKT

EU-Drogenstrategie (2013-2020) (ABl. L 402 vom 29.12.2012, S. 1-10)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Drogenaktionsplan der EU (2013-2016) (ABl. C 351 vom 30.11.2013, S. 1-23)

Letzte Aktualisierung: 25.07.2016

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