Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

eu-LISA: Management von IT-Systemen im Bereich Grenz- und Migrationskontrollen

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)' .

eu-LISA: Management von IT-Systemen im Bereich Grenz- und Migrationskontrollen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • Sie setzt eu-LISA, die Agentur für das Management von Großsystemen der Informationstechnologie (IT) der EU im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, formell ein.
  • Sie definiert außerdem die Rechtsstellung, die Aufgaben und die interne Verwaltungsstruktur (Führung und interne Organisation) der Agentur.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Hauptauftrag von eu-LISA ist:

  • EU-Ländern qualitativ hochwertige Lösungen für bereits bestehende IT-Großsysteme und andere, die möglicherweise in der Zukunft entwickelt werden, zur Verfügung zu stellen;
  • Vertrauen unter allen beteiligten Akteuren aufzubauen und sicherzustellen, dass vorbehaltlich einer Kosten-Nutzen-Analyse jederzeit die beste verfügbare Technologie eingesetzt wird;
  • zu einem Kompetenzzentrum heranzuwachsen.

Sichere und ununterbrochene Dienste für IT-Großsysteme

Die operative Hauptaufgabe von eu-LISA ist die Sicherstellung, dass diese IT-Systeme rund um die Uhr funktionieren. Sie schafft ein sicheres Umfeld für den kontinuierlichen Betrieb der drei folgenden IT-Systeme der EU, die für den Schutz des Schengen-Raums und der Grenzverwaltung sowie für die Umsetzung der Asyl- und Visumpolitik unerlässlich sind:

  • Eurodac (System der EU zum Vergleich von Fingerabdruckdaten), mithilfe dessen Fingerabdrücke verglichen und so die Verantwortlichkeit bei der Untersuchung von Asylanträgen innerhalb der EU bestimmt werden kann. Die 28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz als assoziierte Länder nutzen dieses System;
  • SIS II (Schengener Informationssystem der zweiten Generation), mithilfe dessen Informationen zwischen nationalen Grenzschutz-, Zoll- und Polizeibehörden ausgetauscht werden können, um ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums sicherzustellen. Die EU-Länder (außer Irland, Kroatien und Zypern) sowie die vier assoziierten Länder nutzen dieses System. Das Vereinigte Königreich setzt lediglich den Aspekt der Strafverfolgung des SIS um;
  • VIS (Visa-Informationssystem), mithilfe dessen die Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik der EU unterstützt wird. Es ermöglicht den Schengen-Ländern, Visa-Informationen auszutauschen, d. h. zu Entscheidungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt im oder zur Durchreise durch den Schengen-Raum. Die EU-Länder (außer Bulgarien, Irland, Kroatien, Zypern, Rumänien und das Vereinigte Königreich) sowie die vier assoziierten Länder nutzen dieses System.

eu-LISA ist außerdem verantwortlich für:

  • den kontinuierlichen und sicheren Austausch von Daten zwischen nationalen Behörden und den Betreibern von eu-LISA und die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Vollzugsbehörden von EU-Recht;
  • die Gestaltung, Entwicklung, Einleitung und Umsetzung von neuen Systemen;
  • die Umsetzung von Pilotprojekten auf Wunsch der Europäischen Kommission;
  • die Sicherung und den Schutz personenbezogener Daten, die in den IT-Systemen gespeichert sind.

Aufbau und Führung

eu-LISA ist rechtlich und finanziell autonom. Der Sitz befindet sich in Tallinn (Estland). Das Betriebsmanagement wird in Straßburg (Frankreich) ausgeführt, und eine Ausweichstelle befindet sich in Sankt Johann im Pongau (Österreich).

Die Verwaltungs- und Managementstruktur umfasst einen Verwaltungsrat, einen Exekutivdirektor und Beratungsgruppen zu SIS II, VIS und Eurodac.

Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union

Im Jahr 2017 hat die EU die Verordnung (EU) 2017/2226 zur Schaffung eines neuen IT-Systems, des Einreise-/Ausreisesystems (EES), angenommen, um die Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums zu verbessern. eu-LISA hat die Aufgabe, das EES zu entwickeln und sein Betriebsmanagement sicherzustellen.

Bericht

Die Kommission hat ihren Bericht über die Funktionsweise von eu-LISA seit ihrer Einrichtung vorgelegt. Die Schlussfolgerungen des Berichts waren weitgehend positiv, wobei herausgestellt wurde, dass eu-LISA effizient ist, an Bedeutung gewinnt und sich als zuverlässiger Anbieter des Betriebsmanagements von SIS, VIS und Eurodac etabliert hat.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 21. November 2011 in Kraft getreten. eu-LISA nahm die Arbeiten am 1. Dezember 2012 auf.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1-17)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäisches Parlament und den Rat über die Funktionsweise der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) (COM(2017)346 final, 29.6.2017)

Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20-82)

Letzte Aktualisierung: 21.06.2018

nach oben