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eu-LISA: Management von IT-Systemen im Bereich Grenz- und Migrationskontrollen
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)' .
eu-LISA: Management von IT-Systemen im Bereich Grenz- und Migrationskontrollen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Der Hauptauftrag von eu-LISA ist:
Sichere und ununterbrochene Dienste für IT-Großsysteme
Die operative Hauptaufgabe von eu-LISA ist die Sicherstellung, dass diese IT-Systeme rund um die Uhr funktionieren. Sie schafft ein sicheres Umfeld für den kontinuierlichen Betrieb der drei folgenden IT-Systeme der EU, die für den Schutz des Schengen-Raums und der Grenzverwaltung sowie für die Umsetzung der Asyl- und Visumpolitik unerlässlich sind:
eu-LISA ist außerdem verantwortlich für:
Aufbau und Führung
eu-LISA ist rechtlich und finanziell autonom. Der Sitz befindet sich in Tallinn (Estland). Das Betriebsmanagement wird in Straßburg (Frankreich) ausgeführt, und eine Ausweichstelle befindet sich in Sankt Johann im Pongau (Österreich).
Die Verwaltungs- und Managementstruktur umfasst einen Verwaltungsrat, einen Exekutivdirektor und Beratungsgruppen zu SIS II, VIS und Eurodac.
Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union
Im Jahr 2017 hat die EU die Verordnung (EU) 2017/2226 zur Schaffung eines neuen IT-Systems, des Einreise-/Ausreisesystems (EES), angenommen, um die Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums zu verbessern. eu-LISA hat die Aufgabe, das EES zu entwickeln und sein Betriebsmanagement sicherzustellen.
Bericht
Die Kommission hat ihren Bericht über die Funktionsweise von eu-LISA seit ihrer Einrichtung vorgelegt. Die Schlussfolgerungen des Berichts waren weitgehend positiv, wobei herausgestellt wurde, dass eu-LISA effizient ist, an Bedeutung gewinnt und sich als zuverlässiger Anbieter des Betriebsmanagements von SIS, VIS und Eurodac etabliert hat.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist am 21. November 2011 in Kraft getreten. eu-LISA nahm die Arbeiten am 1. Dezember 2012 auf.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1-17)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Bericht der Kommission an das Europäisches Parlament und den Rat über die Funktionsweise der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) (COM(2017)346 final, 29.6.2017)
Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20-82)
Letzte Aktualisierung: 21.06.2018