EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Übergang zu wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und sicherer Energie für Europa

Übergang zu wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und sicherer Energie für Europa

Die Europäische Union (EU) hat sich verpflichtet, bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen um 80 % bis 95 % unter den Stand von 1990 zu senken. Sie hat ein festgelegtes Programm bis zum Jahr 2020. Nun legt sie für ihre Pläne zur Kohlenstoffdioxidreduzierung eine neue Richtung für die darauf folgenden drei Jahrzehnte fest, um Investoren, Regierungen und Bürgern Planungssicherheit zu ermöglichen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 (KOM(2011) 885 endgültig vom 15.12.2011).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) hat sich verpflichtet, bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen um 80 % bis 95 % unter den Stand von 1990 zu senken. Sie hat ein festgelegtes Programm bis zum Jahr 2020. Nun legt sie für ihre Pläne zur Kohlenstoffdioxidreduzierung eine neue Richtung für die darauf folgenden drei Jahrzehnte fest, um Investoren, Regierungen und Bürgern Planungssicherheit zu ermöglichen.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Der Energiefahrplan untersucht verschiedene Szenarien, durch die bis 2050 eine wettbewerbsfähige kohlenstoffarme Wirtschaft erreicht werden soll, unter gleichzeitiger Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit. Er zeigt, dass, egal welches Szenario gewählt wird, die Dekarbonisierungsziele erreichbar sind.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Um zum neuen Energiesystem zu gelangen, müssen laut Energiefahrplan folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Die bestehende Energiestrategie 2020, die dazu beitragen kann, dass die Emissionen bis 2050 um 40 % reduziert werden, muss vollständig umgesetzt werden.
  • Der primäre Fokus sollte auf die Energieeffizienz gerichtet sein, insbesondere bei neuen und alten Gebäuden, dem Verkehr, Produkten und Geräten.
  • Erneuerbare Energien könnten bis 2030 rund 30 % des gesamten Energieverbrauchs in der EU decken.
  • Um die kohlenstoffarme Energie wirtschaftlich tragfähig zu machen, sind größere öffentliche und private Investitionen in Forschung und Entwicklung und technologische Innovationen notwendig.
  • Durch den Austausch von Kohle und Öl durch Gas können die Emissionen mithilfe der vorhandenen Technologien mindestens bis 2030 oder sogar bis 2035 reduziert werden.
  • Die Energiepreise müssen die tatsächlichen Kosten besser abbilden, insbesondere wenn neue Investitionen getätigt werden. Je früher dies umgesetzt wird, desto einfacher wird der Wechsel zu einem kohlenstoffarmen System sein.
  • Innerhalb der EU und der Nachbarstaaten werden eine neue Energieinfrastruktur, beispielsweise für Elektrofahrzeuge, und neue Speicheranlagen benötigt.
  • Wichtigste Ziele bleiben jedoch auch weiterhin die Sicherheit und die Gefahrenabwehr bei konventionellen und neuen Energiequellen.
  • Ein breiter gefasster und stärker koordinierter EU-Ansatz für die internationalen Energiebeziehungen und die Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels muss zur Norm werden.
  • Während die EU durch die Festlegung ihres Politikrahmens bis 2030 den nächsten Schritt unternimmt, müssen konkrete Meilensteine für erreichbare Ziele und als Orientierungspunkte für Investoren festgelegt werden.

HINTERGRUND

Europas Energiesystem muss aus Klima-, Sicherheits- und Wirtschaftsgründen umgebaut werden. Es dauert sehr lange, bis Energieinvestitionen Resultate aufweisen. Die Entscheidungen, die heute getroffen werden, formen schon jetzt das Energiesystem von 2050, da die alternde Infrastruktur langsam ersetzt wird und neue Energieformen entwickelt werden. Für diese Umgestaltung benötigen die Investoren, sowohl öffentliche als auch private, eine präzise Vorstellung davon, welche Richtung die EU einschlägt.

Siehe auch die Webseiten zur Energiestrategie und zum Energiefahrplan 2050 der Europäischen Kommission.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Energie 2020 Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie (KOM(2010) 639 endgültig vom 10.11.2010).

Letzte Aktualisierung: 30.07.2015

nach oben