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Europa für Bürgerinnen und Bürger: die EU ihren Bürgern näherbringen
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021-2027)' .
Europa für Bürgerinnen und Bürger: die EU ihren Bürgern näherbringen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2014-2020 – Verordnung (EU) Nr. 390/2014
WAS IST DAS ZIEL DIESER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das übergeordnete Ziel des Programms besteht darin,
Einzelziele
Struktur
Das Programm ist in zwei Bereiche unterteilt:
Europäisches Geschichtsbewusstsein,
Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung.
Finanzierte Aktionen
Die EU finanziert verschiedene Arten von Aktionen. Diese müssen entweder EU-weit durchgeführt werden oder eine europäische Dimension haben. Zu diesen Aktionen zählen:
Spezifische Initiativen im Zusammenhang mit diesen Aktionsarten werden im Anhang der Verordnung beschrieben.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 115 vom 17.4.2014, S. 3-13)
Letzte Aktualisierung: 04.10.2016