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Europa für Bürgerinnen und Bürger: die EU ihren Bürgern näherbringen

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021-2027)' .

Europa für Bürgerinnen und Bürger: die EU ihren Bürgern näherbringen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2014-2020 – Verordnung (EU) Nr. 390/2014

WAS IST DAS ZIEL DIESER VERORDNUNG?

  • In der Verordnung werden die Ziele und die Struktur des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt.
  • Ferner werden Voraussetzungen für die Projektfinanzierung dargelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das übergeordnete Ziel des Programms besteht darin,

  • den Informationsstand der Europäer über die EU, ihre Geschichte und ihre Vielfalt zu verbessern,
  • das Konzept der Unionsbürgerschaft zu fördern und die demokratische Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene zu vereinfachen und attraktiver zu machen.

Einzelziele

  • Stärkere Sensibilisierung für das Geschichtsbewusstsein, die gemeinsame Geschichte und gemeinsamen Werte sowie für das Ziel der EU, den Frieden, die Werte der EU und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern;
  • Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bürgern der politische Entscheidungsprozess in der EU nähergebracht wird und das Interesse und die Beteiligung an diesem angeregt werden.

Struktur

Das Programm ist in zwei Bereiche unterteilt:

  • 1.

    Europäisches Geschichtsbewusstsein,

  • 2.

    Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung.

Finanzierte Aktionen

Die EU finanziert verschiedene Arten von Aktionen. Diese müssen entweder EU-weit durchgeführt werden oder eine europäische Dimension haben. Zu diesen Aktionen zählen:

  • Austausch- und Kooperationsaktivitäten wie z. B.:
    • Städtepartnerschaften, Netze von Partnerstädten,
    • das Geschichtsbewusstsein betreffende Projekte mit europäischer Dimension,
    • Austauschaktivitäten unter Nutzung von sozialen Medien und/oder Informations- und Kommunikationstechnologien;
  • strukturelle Unterstützung für Organisationen wie z. B. Kontaktstellen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“,
  • Studien auf EU-Ebene im Zusammenhang mit den Zielen des Programms;
  • Werbeaktionen für unterstützte Initiativen wie z. B.:
    • Konferenzen auf EU-Ebene, Gedenkfeiern und Preisverleihungen,
    • Sachverständigentreffen und Seminare.

Spezifische Initiativen im Zusammenhang mit diesen Aktionsarten werden im Anhang der Verordnung beschrieben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 115 vom 17.4.2014, S. 3-13)

Letzte Aktualisierung: 04.10.2016

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