Statistiken zu Rechtsakten

Sie können sich die Zahl der in einem bestimmten Monat angenommenen, aufgehobenen oder außer Kraft getretenen Rechtsakte nach Jahr und Monat anzeigen lassen.

Die angenommenen Rechtsakte umfassen auch jene, die nicht mehr in Kraft sind. Basisrechtsakte und Änderungsrechtsakte (Akte, die früher angenommene Akte ändern*) werden getrennt gezählt. Maßgebend ist das Datum der Annahme eines Rechtsakts. Berichtigungen sind ausgeschlossen. Für die aufgehobenen und außer Kraft getretenen Rechtsakte ist das Ende der Gültigkeit maßgebend. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter erscheinen in Kursivschrift.


Verabschiedete Rechtsakte
Basisrechtsakte Änderungsrechtsakte
2 1
0 1
1 0
3 2
2 11
0 2
74 38
76 51
1 2
0 0
0 0
1 2
4 16
7 6
132 78
0 1
70 43
213 144
16 17
0 0
90 1
0 0
3 2
2 0
5 0
8 0
124 20

* Aus bibliografischen Gründen wird ein Rechtsakt als Änderungsrechtsakt eingestuft, wenn er seinem Titel zufolge einen oder mehrere Rechtsakte ändert, auch wenn er daneben eigene Bestimmungen enthält.

** Die allermeisten Beschlüsse haben Adressaten (ein Mitgliedstaat, eine Gruppe von Mitgliedstaaten, ein oder mehrere Unternehmen). Gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind Beschlüsse, die an bestimmte Adressaten gerichtet sind, nur für diese verbindlich.

*** Kurzlebige Rechtsakte sind ausgeschlossen. Rechtsakte in Verbindung mit der laufenden Verwaltung der Agrarregelungen („kurzlebige Rechtsakte“) sind im Allgemeinen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Seit dem 1. März 2011 werden sie hauptsächlich als Durchführungsverordnungen der Kommission erlassen. Vor diesem Zeitpunkt wurden sie hauptsächlich als Verordnungen der Kommission verabschiedet.