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Die Europäische Kommission besteht aus dem Kollegium der Kommissionsmitglieder, mit jeweils einem Mitglied aus jedem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Jedes Kommissionsmitglied ist für ein ihm von der Kommissionspräsidentin zugewiesenes Ressort verantwortlich.
Artikel 17 Abs. 5 des Vertrags über die Europäische Union legt fest, dass ab dem 1. November 2014 die Kommission aus einer Anzahl von Mitgliedern besteht, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entsprechen soll. Der Europäische Rat kann jedoch einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließen. Im Jahr 2013 hat der Europäische Rat den Beschluss 2013/272/EU erlassen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Mitglieder der Kommission der Anzahl der Mitgliedstaaten entspricht, sodass jeder von ihnen berechtigt ist, ein Mitglied der Kommission zu ernennen.
Die Kommission wird von ihren Mitarbeitern unterstützt, die für die Führung des Tagesgeschäfts verantwortlich sind. Sie ist in verschiedene Abteilungen untergliedert, Generaldirektionen (GD) genannt, welche für jeweils einen bestimmten Politikbereich oder Dienst verantwortlich zeichnen.
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