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Document 62019TJ0515

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 24. März 2021.
Lego A/S gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsverfahren – Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen Baustein eines Spielbaukastens darstellt – Nichtigkeitsgrund – Nichterfüllung der Schutzvoraussetzungen – Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 – Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind – Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die zwangsläufig in ihrer genauen Form und ihren genauen Abmessungen nachgebildet werden müssen, um der Verbindung mit anderen Erzeugnissen zu dienen – Geschmacksmuster, die dem Zweck dienen, den Zusammenbau oder die Verbindung einer Vielzahl von untereinander austauschbaren Erzeugnissen innerhalb eines modularen Systems zu ermöglichen – Art. 8 Abs. 1 bis 3 der Verordnung Nr. 6/2002.
Rechtssache T-515/19.

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2021:155