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Document 62019TJ0249

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Oktober 2020.
Marina Karpeta-Kovalyova gegen Europäische Kommission.
Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Dienstbezüge – Entscheidung, mit der der Anspruch auf die Auslandszulage, das Tagegeld, die Einrichtungsbeihilfe und die Erstattung der Umzugs- und der Reisekosten bei Dienstantritt versagt wurde – Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts – Diplomatenstatus – Fünfjähriger Bezugszeitraum – Begriff des ständigen Wohnsitzes.
Rechtssache T-249/19.

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2020:490