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Document 62017TJ0338

    Urteil des Gerichts (Vierte erweiterte Kammer) vom 30. März 2022.
    Société Air France gegen Europäische Kommission.
    Wettbewerb – Kartelle – Luftfrachtmarkt – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV, Art. 53 des EWR-Abkommens und Art. 8 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz über den Luftverkehr festgestellt wird – Abstimmung von Preisbestandteilen für Luftfrachtdienste (Treibstoffaufschlag, Sicherheitsaufschlag, Zahlung einer Provision auf die Aufschläge) – Austausch von Informationen – Räumliche Zuständigkeit der Kommission – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Voraussetzungen für die Gewährung der Immunität – Gleichbehandlung – Begründungspflicht – Höhe der Geldbuße – Umsatz – Schwere der Zuwiderhandlung – Dauer der Beteiligung an der Zuwiderhandlung – Mildernde Umstände – Ermutigung zu wettbewerbswidrigem Verhalten durch Behörden – Verhältnismäßigkeit – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung.
    Rechtssache T-338/17.

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2022:180